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Begonnen von burner20, 01. März 2010, 19:40:12

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Kolmann

Zitat von: mailman am 03. März 2010, 18:23:43
Diebstahl bleibt Diebstahl. Sieht man im Zivilen da kann man wegen ein paar Euro entlassen werden.

Und bei der Bundeswehr läufte es sowieso anders.

Aber es gibt unterschiedliche Grade und Schweren der Schuld beim Diebstahl. Also mir kann niemand erzählen, dass das Strafmaß für das Stehlen eines Reiskorns = des Strafmaßes für das Stehlen eines Kampfpanzers ist. So einen Unsinn habe ich selten gelesen.

mailman

In einem zivilen Arbeitsverhältnis wird man bei Diebstahl aller Regel auch entlassen. Egal ob man 1kg Joghurt oder 1 Palette Käse geklaut hat.

Kolhans

Zitat von: mailman am 03. März 2010, 18:39:39
In einem zivilen Arbeitsverhältnis wird man bei Diebstahl aller Regel auch entlassen. Egal ob man 1kg Joghurt oder 1 Palette Käse geklaut hat.

Au Mann. Das ist doch klar. Aber wenn man einen Kampfpanzer klaut wird man sicher noch Bekanntschaft mit dem Staatsanwalt machen. Und ich meine ja nur, dass der Kamerad, der das Thema erstellt wird, ruhig mal mit seinen Vorgesetzten reden soll. Es ist ja bei der Bundeswehr wirklich nicht so, dass man für jeden Fehler an die Wand gestellt wird. Also ich denke entschuldigen und ruhig auch die Vertrauensperson einschalten. Die hat schon oft Wunder bewirkt.

Megawaldi

@Kohlhans:
Trotzdem Diebstahl bleibt Diebstahl und an einen Soldaten sollte man auch einen höheren moralischen Anspruch stellen können. Und da passt Diebstahl einfach nicht dazu.

Kolhans

Zitat von: Megawaldi am 03. März 2010, 18:43:49
@Kohlhans:
Trotzdem Diebstahl bleibt Diebstahl und an einen Soldaten sollte man auch einen höheren moralischen Anspruch stellen können. Und da passt Diebstahl einfach nicht dazu.

keine Frage. Aber man muss auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Und mal so zwischendurch: warum sollte der Kamerad Übungsmunition klauen? Um sie sich daheim aufs Bücherregal zu stellen? Sicher nicht. Vermutlich, um einen Handvorrat vorhalten zu können, falls auf Übungen die ÜbMun ausgeht. In dem Fall handelt der Kamerad nicht aus niederen Beweggründen und das sollte bei der Bemessung des "Strafmaßes" berücksichtigt werden.

Aber eigentlich wollte ich nur sagen: Klauen ist falsch, sprich aber trotzdem mit deinem Vorgesetzten, wenn du es ehrlich bereust.

wolverine

Honcz, was an meinem Beitrag haben Sie nicht verstanden? Oder lernen Sie gerade Lesen am Alphatelefon? Sei es ´drum. Es ist Zeit für Sie in´s Bett zu gehen!
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Rollo83

ZitatVermutlich, um einen Handvorrat vorhalten zu können, falls auf Übungen die ÜbMun ausgeht.

Den find ich am besten!Man sollte doch mi jeglicher Munition um gehn als wenn es scharfe ist, oder?
Bunker man auch scharfe Mun falls bei der Wache mal der Vorra aufgebraucht ist?

Timid

Zitat von: Kolhans am 03. März 2010, 18:48:33Aber man muss auch nicht päpstlicher sein als der Papst.

Wie schon geschildert: Gerade im Umgang mit Waffen und Munition ist das Disziplinarrecht äußerst streng! Auch wenn du, Honcz, das vielleicht anders siehst - das Entwenden von Munition und Munitionsteilen ist kein Kavaliersdelikt, sondern geht IMMER mit einer Gehorsamsverweigerung und den oben genannten sonstigen Dienstpflichtverletzungen und Straftaten einher!

ZitatUnd mal so zwischendurch: warum sollte der Kamerad Übungsmunition klauen? Um sie sich daheim aufs Bücherregal zu stellen? Sicher nicht. Vermutlich, um einen Handvorrat vorhalten zu können, falls auf Übungen die ÜbMun ausgeht. In dem Fall handelt der Kamerad nicht aus niederen Beweggründen und das sollte bei der Bemessung des "Strafmaßes" berücksichtigt werden.

Genau! Es ist "natürlich" auch vollkommen in Ordnung, wenn sich jeder Soldat auf Kosten des Steuerzahlers seinen eigenen privaten, in der Regel nicht vorschriftsmäßig gesicherten und zusätzlich nicht fachgerecht gelagerten Munitionsvorrat anlegt ...

Selten so einen SCHWACHSINN gelesen!

Wer bei den Ermittlungen mit so einer Begründung ankommt, wird wohl mit großer Wahrscheinlichkeit im obersten Bereich dessen landen, was Disziplinar- und Strafrecht in so einem Fall so hergeben ...
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ulli76

@TE: Um dir mal weiterzuhelfen (falls es nicht zu spät ist): Da hilft nur Reue zeigen und Ehrlichkeit. Keine faulen Ausreden.
Das wird wohl die einzige Möglichkeit sein, um -wenn überhaupt - noch was zu reissen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ul-Andre

Hallo,

ich kann keine Nacht mehr ruhig schlafen wegen folgenden Problem: :-\

Habe letzte Woche einen Strafbefehl erhalten wegen Betruges!

ich bin seit Februar 2009 als Saz 4 eingestellt worden beim Heer.
Keine Straftaten vorhanden gewesen ,keine Verurteilung oder sonstiges deshalb auch beim ZNWG so angegeben.

Der mir vorgeworfene Betrug war im Jahr 2007 und habe jetzt im März 2010 zum ersten mal was davon erfahren!
Wie soll ich das dann beim einstellungstest wissen das da noch im jahr 2010 aufeinmal was kommt?

Habe sehr große Angst deswegen von der Bundeswehr entlassen zu werden.
Bitte um viele Antworten

Danke für die Aufmerksamkeit.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Andre

wolverine

Sie haben einen Strafbefehl erhalten ohne vorher angehört worden zu sein? Und wie hoch ist der Strafbefehl denn? Vielleicht muss man ihn nur melden und zahlen.
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Ul-Andre

ja richtig, 40 euro zu 50 tagessätze.

ich weiß nicht mehr weiter???

wolverine

Naja, wenn es denn stimmt, müssen Sie nur melden und evtl. zahlen. 40 bzw 50 TS (ist etwas missverständlich) sind kein Entlassungsgrund. Einzig, wenn Sie das laufende Ermittlungsverfahren verschwiegen hätten. Aber wenn Sie tatsächlich nicht zum Tatvorwurf angehört wurden, träfe Sie da ja auch keine Schuld (bitte zu entschuldigen, dass ich das sehr "konjunktivisch" formuliere. Wirklich glaubhaft ist das nämlich nicht, aber das muss ich ja nicht entscheiden!) Und zur Sache selbst: Ob sie den Betrug begangen haben, wissen Sie selbst am besten. Gegen den Strafbefehl könnte man Einspruch einlegen; dann kommt es zur mündlichen Verhandlung. Oder Sie akzeptieren und zahlen.
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Ul-Andre

gemeldet habe ich es in der dienststelle, morgen ist der gerichtstermin dort versuche ich die strafe etwas zu mildern,
aber wenn ich das zahle dann ist es doch wie ein schuldgeständnis?
sogesagt bin ich dann verurteilt wegen betrug obwohl es vor der bundeswehrzeit war
und kann entlassen werden oder?

wolverine

Naja, drücken wir einmal so aus: Das Strafbefehlsverfahren ist eine Verfahrenserleichterung für beide Seiten. Wenn Sie nicht freigesprochen werden oder zumindest stark entlastende Aspekte einbringen können, ist die Wahrscheinlichkeit zu "mildern" eher gering. (Vergessen Sie nicht: Sie machen jetzt mehr Arbeit!). Und ob der Tatvorwurf stimmt, dass wissen wie gesagt Sie selbst am besten.
Und ja: Mit Akzeptanz des Strafbefehls bzw. auch nach dem Schuldspruch im verfahren sind Sie verurteilt. Bei den beschriebenen TS jedoch nicht vorbestraft (erst ab 90 TS). Und entlassen werden muss man deswegen nicht. Wenn sie Dinge verschwiegen haben oder falsch dargestellt haben, sieht das natürlich anders aus.
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