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befehl und gehorsam

Begonnen von misterwlan, 12. März 2010, 22:16:56

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misterwlan

hallo,

ich habe eine frage zu einer erzieherischen maßnahme in der aga.
angenommen person A steckt seine handschuhe in seine parker und nicht wie
eigentlich in die hosentaschen auf kniehöhe. darf Ausbilder B dann eine erzieherische maßnahme
ergreifen? also ich meine laut ZDV heißt es: " Ein Befehl muss nicht ausgeführt werden, sofern er keinen dienstlichen Zweck erfüllt." ist es pflicht? warum sagt ausbilder C es ist egal wo man die handschuhe hat, hauptsache sie sind am mann???
selbst andere rekruten habe die handschuhe in der jacke und nicht in der hose und bekommen keine disziplinarmaßnahme?!?!?!

Fitsch

welche Funktion und Dienstgrad hat denn Ausbilder B?
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

misterwlan

morgen,

ausbilder b ist oberbootsmann, hatte an diesem tag sowieso schlechte laune, da er uvd war (nachtwache).

snake99

Dass eine EM oder gar DM wegen diesem "Vergehen" ergriffen wird, halte ich persönlich für relativ gering bzw. sogar unrechtmässig.
Aber das wird im Streitfall der zuständige DV zu entscheiden haben ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

misterwlan

person a musste einen bericht bzw. aufsatz (A4) schreiben, was befehl und gehorsam bedeutet.
ist es für person a ratsam ausbilder b zu fragen welchen militärischen zweck diese maßnahme hat?
oder ist es besser garnichts zu sagen? laut ausbilder c kommen diszis auch in die akte, d.h. auch
die stammeinheit sieht dann diesen vorfall??!! ist das richtig???

snake99

Eine schriftliche Ausarbeitung fällt unter den Bereich erzieherische Maßnahme und ist somit KEINE Diziplinarmaßnahme. Von daher ist der Vorgang mit dem Abgeben der Ausarbeitung vom Tisch und wird nicht schriftlich in einer Akte dokumentiert.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

SemperFidelis

Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 09:23:58
morgen,

ausbilder b ist oberbootsmann, hatte an diesem tag sowieso schlechte laune, da er uvd war (nachtwache).

Moment mal! Lese ich das richtig? --->Oberbootsmann, also Oberfeldwebel = UvD??? Oder meinst du vielleicht OvWa?
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

misterwlan

Zitat von: SemperFidelis am 13. März 2010, 11:53:10
Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 09:23:58
morgen,

ausbilder b ist oberbootsmann, hatte an diesem tag sowieso schlechte laune, da er uvd war (nachtwache).

Moment mal! Lese ich das richtig? --->Oberbootsmann, also Oberfeldwebel = UvD??? Oder meinst du vielleicht OvWa?

nein...person a ist matrose (SKB) und die müssen ja bekanntlich nachtwache (in der inspektion) halten und ein vorgesetzter ist natürlich auch im dienst und der trägt in der jeweiligen schicht die binde... UVD.

danke erstmal für die antwort, finde es trotzdem ne sauerei das man sich wegen solch einer lapalie nach der schicht noch hinsetzen muss und ne komplette a4 seite voll schreiben muss. ich meine bei anderen vergehen wie z.b schuhe nich geputzt oder spinnt wieder mal dreckig könnte man es ja verstehen, aber der handschuh in der falschen tasche??? was soll das denn?

snake99

@Semper

Es kann in der Tat vorkommen, dass Portepee Träger heute zu Diensten eingeteilt werden, die bis 2002 ausschließlich Uffze o.P. wahrgenommen haben.
In meiner alten Dienststelle ist es schon fast Alltag, dass man als F / OF den Wachhabenden stellt und Uffze o.P. hin und wieder sogar Streife laufen oder den ToPo stellen!

Gerade in Dienststellen die dem Fachdienst zuzuordnen sind, herrscht eine enorme Dienstgrad Dichte wo 20 Uffze m.P. pro Zug keine Seltenheit sind! Seid 2002 sind Dienstgrade wie Feldwebel oder Oberfeldwebel halt auch nur noch Massenprodukt und keine Seltenheit mehr ;) Das ist halt das Ergebnis der Laufbahnreform von 2002 ;)  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Vllt ging es dem Ausbilder um die Einheitlichkeit.

Auf jeden Fall wäre dieser Befehl erst mal auszuführen zu gwesen.

Smoover

Aus meiner Sicht hat es einen dienstlichen Zweck, dass alle ihre Taschen gleich gefüllt haben und nicht jeder seine Sachen hinpackt, wo er will. Von daher ist so ein Befehl zu befolgen.

mailman

Befolgen hätte man ihn auf jeden Fall müssen.

SemperFidelis

Zitat von: Smoover am 14. März 2010, 13:33:21
Aus meiner Sicht hat es einen dienstlichen Zweck, dass alle ihre Taschen gleich gefüllt haben und nicht jeder seine Sachen hinpackt, wo er will. Von daher ist so ein Befehl zu befolgen.

Als Ergänzung hier ein Beispiel:

>>Sie befinden sich im Gefecht, erleiden einen Durchschuss im linken Schulterbereich und fallen sogleich in die Bewusstlosigkeit. Als man bei ihnen Erste Hilfe leisten will bemerkt man, dass sich ihre San-Päckchen nicht wie vorgesehen in der linken Hosenbeintasche befindet und findet stattdessen die Taschenkarten darin. WERTVOLLE Sekunden verstreichen bis endlich die San-Päckchen gefunden werden und Sie Ärztlich versorgt werden können.<<
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

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schlammtreiber

Zitat von: SemperFidelis am 14. März 2010, 14:34:18
Als man bei ihnen Erste Hilfe leisten will bemerkt man, dass sich ihre San-Päckchen nicht wie vorgesehen in der linken Hosenbeintasche befindet und findet stattdessen die Taschenkarten darin.

Kein Problem. In einer der Taschenkarten wird ja stehen, was man nun zu tun hat  :D
Semper Communis
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Andi

Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56
darf Ausbilder B dann eine erzieherische maßnahme ergreifen?

Logisch - und damit kommt der Soldat noch billig davon, denn wir reden hier von einem Verstoß gegen die Pflicht zum Gehorsam.
Und eine erzieherische Maßnahme ist schon alleine ein Tadel!

Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56also ich meine laut ZDV heißt es: " Ein Befehl muss nicht ausgeführt werden, sofern er keinen dienstlichen Zweck erfüllt."

Und? Hier liegt ganz klar ein dienstlicher Zweck vor.

Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56warum sagt ausbilder C es ist egal wo man die handschuhe hat, hauptsache sie sind am mann???

Irrelevant, auch Ausbilder C hat die Befehle von Ausbilder B durchzusetzen, wenn er Kenntnis von ihnen hat - es sei denn er gibt auf seine Verantwortung einen anderslautenden Befehl.

Zitat von: misterwlan am 12. März 2010, 22:16:56selbst andere rekruten habe die handschuhe in der jacke und nicht in der hose und bekommen keine disziplinarmaßnahme?!?!?!

Und du willst jetzt Person A's Fehlverhalten mit dem Fehlverhalten anderer rechtfertigen? ;) Armseelig - werd erwachsen.
Und eine Disziplinarmaßnahme hast Person A nicht erhalten.

Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 11:49:13
person a musste einen bericht bzw. aufsatz (A4) schreiben, was befehl und gehorsam bedeutet.

Dann hoffe ich, dass zum Zeitpunkt der Anordnung ein Vorgesetztenverhältnis nach §1, §2, §3 oder §5 VorgVO bestand.

Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 11:49:13ist es für person a ratsam ausbilder b zu fragen welchen militärischen zweck diese maßnahme hat?

Da dieser Zweck wohl völlig offenbar selbsterklärend ist würde ich auf Grund des offenkundigen erheblichen Ausbildungsbedarfs für den nachfragenden Soldaten eine Zusatzausbildung am Freitag Nachmittag ansetzen - aber das mögen andere anders handhaben.

Zitat von: misterwlan am 13. März 2010, 11:49:13laut ausbilder c kommen diszis auch in die akte, d.h. auch
die stammeinheit sieht dann diesen vorfall??!! ist das richtig???

Das ist kein Disziplinarverfahren, das ist eine Zusätzliche Erzieherische Maßnahme - nicht mehr, nicht weniger.

Gruß Andi
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