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Feldanzug + AGA

Begonnen von Traubrien, 23. März 2010, 22:27:23

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RekrKp8

Ja, ich kann auch nach längerer Suche nichts nachweisen. Würde trotzdem gerne wissen, wo ich das gelesen habe.

Traubrien

Zitat von: RekrKp8 am 31. März 2010, 12:20:23
Grundsätzlich gehört zum Feldanzug die Feldmütze. Zu besonderen Anlässen kann das Barett zum Feldanzug getragen werden. (Demzufolge ist die DF-Brigade ein besonderer Anlass).

ich bin in der aga in Sigmaringen und für die anschlussverwendung is die Deutsch-Französiche Brigade vorgesehn. heißt das, dass ich grundestzlich das barett zum feldanzug trage (von wegen "besonderer anlass^^) ?

naja ich werds ja nächste woche erfahren.
danke an alle!

ps: "RekrKp8" werden sie mein zukünftiger ausbilder sein? :P

grüße

RekrKp8

Das mit dem "besonderen Anlass" kann ich momentan nicht nachweisen.

In der Grundausbildung in Sigmaringen (sowohl bei der 5./ ArtBtl 295 als auch bei der RekrKp 8) haben die Rekruten stets die Feldmütze auf, wenn keine andere Kopfbedeckung befohlen wurde.

miguhamburg1

Liebe Kameraden, die Anzugsordnung ist da unmissverständlich:

1) Das Barett gehört grundsätzlich zur Friedenszusatzausstattung und damit eigentlich originär zum Dienstanzug.

2) Den jeweiligen Anzug befiehlt der Disziplinarvorgesetzte. Und da in der Abwandlung zum FA auch das Barett getragen werden darf, ist dies eine vorschriftskonforme Trageweise, und somit kann der DV diese Trageweise allgemein oder für bestimmte Dienstverrichtungen befehlen/genehmigen.

3) Außerhalb der Dienstzeit kann der Soldat alle in der Anzugsordnung für diesen "Zustand" erlaubten Anzüge tragen. Hierzu gehört seit der aktuell letzten Änderung der ZDv 37/10 der FA NICHT mehr (auch nicht für das Heer und die Luftwaffe!), denn die entsprechende Passage in der Vorschrift wurde ersatzlos gestrichen.

Großer Leviathan

#19
Heißt das nun konkret, dass man außerhalb der Dienstzeit (auch nicht auf dem 10 min nach Hause Weg) den FA NICHT tragen darf?
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

DaRealAd

Zitat von: Großer Leviathan am 13. April 2010, 09:21:40Heißt das nun konkret, dass man außerhalb der Dienstzeit (auch nicht auf dem 10 min nach Hause Weg) den FA tragen darf?
Ich nehme ein, du hast da ein "nicht" vergessen?

Also, du darfst den FA außer Dienst nicht tragen, außer der Disziplinarvorgesetzte hats erlaubt.

mailman

Wenns nicht mehr in der Vorschrift stehen wird sich auch kein Vorgesetzer mehr darüber hinweg setzen können. Das ist was anderes als eine Abwandlung des Anzuges.

Großer Leviathan

Zitat von: DaRealAd am 13. April 2010, 10:42:46
Ich nehme ein, du hast da ein "nicht" vergessen?

Du hast richtig angenommen  ;)
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

miguhamburg1

Ja, das heißt es genau, nach Dienstschluss ist es gem. ZDv 37/10 nicht erlaubt, die Kaserne o.Ä. im FA zu verlassen.

Dass dies immer noch getan wird, entspricht also mehr der langjärig zugelassenen und geübten Praxis und offenbar der Ursache, dass dieses Detail der Vorschriftenänderung noch nicht überall bekannt ist.

Timid

Zitat von: miguhamburg1 am 13. April 2010, 12:39:01Dass dies immer noch getan wird, entspricht also mehr der langjärig zugelassenen und geübten Praxis und offenbar der Ursache, dass dieses Detail der Vorschriftenänderung noch nicht überall bekannt ist.

... oder geht darauf zurück, dass davon ausgegangen wird, dass das Auslassen der entsprechenden Stelle in der ZDv ein "Versehen" war, demnächst nachgebessert wird, und man den "Fehler" bis dahin einfach "ignoriert" ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

TranceArni

und im Endeffekt interessiert es trotzdem keinen ob jemand mit FA aus der Kaserne geht nach Dienstschluss oder nicht...

TazD

Zitat von: miguhamburg1 am 13. April 2010, 12:39:01
Ja, das heißt es genau, nach Dienstschluss ist es gem. ZDv 37/10 nicht erlaubt, die Kaserne o.Ä. im FA zu verlassen.

Dass dies immer noch getan wird, entspricht also mehr der langjärig zugelassenen und geübten Praxis und offenbar der Ursache, dass dieses Detail der Vorschriftenänderung noch nicht überall bekannt ist.
Das Tragen des FA außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen ist nur für die Kameraden der Marine explizit verboten.
Für alle anderen kann der DV das Tragen des FA erlauben. Siehe Nr. 105 in Verbindung mit Nr. 204.

Aber mit Hinweis auf die entsprechende Stelle in der Vorschrift lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.

miguhamburg1

Nein, kann er nicht so mal eben. Da es bisher für das Tragen außerhalb der Dienstzeit einen extra Passus in der Vorschrift gab, der nach der Überarbeitung entfallen ist. Das hat mit der bisherigen "Marine-Version" nichts zu tun...

TazD

Ich zitiere mich ungern selbst, aber:

Zitat von: TazD am 13. April 2010, 18:32:28
Aber mit Hinweis auf die entsprechende Stelle in der Vorschrift lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren.

Die Vorschrift gibt es her, denn die Vorschrift spricht von "grundsätzlich DA" und "Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen festlegen.".
Des Weiteren:

"Der Disziplinarvorgesetzte darf vorübergehende Abweichungen von einer Anzugart aus
Gründen der
− Sicherheit,
− Gesundheit und
− Zweckmäßigkeit
anordnen."

Daher bleibe ich bei meiner Meinung / Auslegung der Vorschrift. Lasse mich aber nach wie vor auch gerne überzeugen, sofern denn entsprechende Argumente bzw. Quellen angegeben werden.

miguhamburg1

Lieber Kamerad,
Sie schreiben es ja selbst: "Vorübergehende Abweichungen". Heißt also, ein DV kann nicht grundsätzlich "erlauben", dass Soldaten seines Verantwortungsbereiches sich über die grundsätzliche Bestimmung der Anzugsordnung grundsätzlich hinwegsetzen können.

Er könnte etwa gestatten, dass Soldaten, die etwas während einer Dienstunterbrechung außerhalb des militärischen (Sicherheits) Bereiches etwas erledigen möchten, sich hierzu nicht etwa umziehen müssten.

Da allerdings im Allgemeinen weder die Gesundheit, noch die Sicherheit eines Soldaten beim Ausgang in Zivil gefährdet sind, noch dienstlich verursachte Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte dagegen sprechen, in Zivil die Kaserne etc. nach Dienst zu verlassen, kann er aus dieser Bestimmung nicht eine allgemeine FA-Trageerlabnis außerhalb der Dienstzeit und außerhalb der Kaserne herleiten, ohne selbst ein Dienstvergehen zu begehen!

Also: In Ausnahmefällen kann der DV das Tragen des FA außerhalb des Dienstes und außerhalb militärischer Anlagen gestatten, als allgemeine Erlaubnis jedoch nicht.