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Musterung abgelehnt, Widerspruch einlegen!

Begonnen von Tim, 01. April 2010, 13:11:47

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Tim

Hi Leute!

Hab heute einen Brief bekommen in dem steht das ich nicht mehr zur Musterung erscheinen muss wegen meinen Herzfehler. Der Herzfehler ist allerdings kein Schlimmer. Ich muss keine Medikamente etc. nehmen oder wurde jemals operiert oder sowas. Ich war auch in der Herzklinik und habe vom Arzt bescheid bekommen das ich ohne bedenken zur Bundeswehr kann. "Tim fragte uns, ob es irgendwelche Einschränkungen bei ihm gibt, z.B bei eventuell bevorstehendem Bundeswehrdienst. Dieses sei von unserer Seite nicht der Fall, nach dem aktuellen Befunde spricht aktuell nichts gegen eine starke körperliche Belastung." Dieses schreiben habe ich auch der Bundeswehr geschickt und trotzdem diese Ablehnung. In der Ablehnung steht ich kann aber Wiederspruch einlegen. Was soll ich denen denn schreiben? Hab ich überhaupt noch eine Chance zum Bund zu kommen?.. Ich möchte da unbedingt hin das ist echt so ein kleiner Traum von mir war auch sehr enttäuscht als ich heute die Ablehnung gelesen hab. :( Hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen! =)
Lg
Tim


Rollo83

Also was zivile Ärzte so scheiben interessier die Bw Ärzte nicht ganz so viel.
Wenn der Muserungsarzt meint das Risiko ist zu hoch jemanden mit Herzfehler einzustellen dann ist das so.Es gibt immerhin genug gesunde Wehrdienstleistende.

Sie können eine formlosen Wiederspruch schreiben und wie sollen sie diesen begründen.Ich seh da eigentlich fast gar keine Chancen mehr.Der Herzfehler wird ja nie mehr weg gehn.

Timid

Zitat von: Tim am 01. April 2010, 13:11:47Der Herzfehler ist allerdings kein Schlimmer.

Diese Einschätzung sollte man allerdings den Ärzten der Bundeswehr überlassen! Was "im Zivilen" "nicht schlimm" ist und den Betroffenen nicht beeinträchtigt, kann "beim Bund" (und auch bei der Polizei, Feuerwehr, ...) ein absolutes "No-Go"-Kriterium sein.

Was kann man machen? Wie Rollo schon schrieb, Widerspruch einlegen und eine (Nach)Musterung beantragen. Dazu müsste man jedoch, beispielsweise bei Anträgen zur Nachmusterung, in der Regel darlegen, inwiefern sich der Gesundheitszustand geändert hat - wenn das nicht passiert, kann i.d.R. nur nach Aktenlage entschieden werden, und die besagt in deinem Fall ja bereits "nicht tauglich" ...
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