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Einstellung trotz Schulden (Eidesstaatliche Versicherung)

Begonnen von oxygen, 07. April 2010, 15:51:34

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oxygen

Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, ob jemand weiß wie es aussieht wenn man eine Eidesstaatliche Versicherung hat abgeben müssen? Stellt die Bundeswehr einen dann dennoch ein?

Freu mich auf eure Antworten.

Beste Grüße


oxygen

ok alles klar.. vielen dank für die schnelle antwort.

hast du vllt. auch irgendwo eine quelle.. wo man das nachlesen kann etc. .. ? oder woher weißt du das so genau? :)

wolverine

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BulleMölders

Wobei man natürlich auch sagen muss, das es auch auf die Höhe der Schulden ankommt. Denn es könnte ja Probleme bei einer eventuellen Sicherheitsüberprüfung geben.

berni123

Jetz ma aus reiner Interesse was ist eine Eidesstaatliche Versicherung ???

Ich glaube es ist eine wichtige Bildungslücke die da zu schließen ist :-\

wolverine

Man versichert an Eides statt seine Vermögensverhältnisse; das was umgangssprachlich "Offenbarungseid" genannt wird.
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AriFuSchr


ZitatMan versichert an Eides statt seine Vermögensverhältnisse


... und in ganz seltenen Fällen  ;) soll es vorkommen, daß das Passivvermögen (sprich Schulden) etwas höher sind, als das Aktivvermögen (sprich Guthaben und andere Werte)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Belami

Es kommt darauf an..., ich z.B.: (sollte ich eingeladen werden und bestehen) darf keine Schulden haben, keine Kredite, geschweige den eidesstaatliche Erklärungen zu Schulden!

Musst du dich vorher informieren ob die stelle auf die du dich bewirbst eine Sicherheitsuberprufung nach sich zieht! Ist bei mir so der Fall!

Aber normalerweise nicht soweit ich weis!

Andi

Eine Einstellung ist nicht möglich, wenn der Bewerber übermäßige Schulden hat. Übermäßige Schulden hat er dann, wenn die Tilgungszahlungen 40% des zu erwartenden netto Einkommens bei der Bundeswehr übersteigen. Ein Offenbarungseind kann je nach Hintergrund bereits Grund für charakterliche Nichteignung für eine Verwendung als Zeitsoldat sein.

Gruß Andi
the rest is silence...

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oxygen

ja nun.. also ich will mich für die fliegerische laufbahn bewerben.. bei den transportfliegern.. voraussetzungen dafür hab ich ja auch laut aussage des BW-beraters.

Nun ich denke mal das ganze muss bei einem gesprech geklärt werden. Zu den verschuldungen und nun zur EV kommt es dadurch, dass ich nach dem abi mich selbstständig gemacht habe.. zu beginn alles super lief.. und dann kamen seit letztem Jahr die ganzen zahlungsausfälle meiner ehemaligen (!) kunden... und dieses desaster hat mich nun dazu gebracht das ich mit meiner firma ziemlich am minimum bin und nun selber zahlungsunfähig bin. nun ja... mal sehen was kommt..

WausLG1

Zitat von: Belami am 07. April 2010, 19:04:00


....Musst du dich vorher informieren ob die stelle auf die du dich bewirbst eine Sicherheitsuberprufung nach sich zieht! ...

Junge verwirr den TE nicht!


Auch wenn er eine sicherheitsempfindliche  Tätigkeit ausüben würde.... sprich er braucht für seinen Dienstposten eine SÜ heißt es noch lange nicht das er diesen Posten nicht besetzen darf.. wegen der EV ...


Auf deutsch: Auch Leute mit einer EV könnten eine SÜ machen ;)

Andi

the rest is silence...

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