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Doppelbestrafung

Begonnen von pars-pro-toto, 03. Mai 2010, 16:48:19

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pars-pro-toto

Hey,
habe mal eine dringende Frage!
Währe super wenn mir jemand so schnell wie möglich helfen könnte...
Habe Mist gebaut und mein Kompaniechef hat meine Entlassung beantragt!
Nach zwei Wochen, hat er aus dem selben Grund, noch zusätzlich eine Ausgangssperre für mich verhängt, für den fall, dass der Antrag nicht durchgeht?!
Ist das rechtens?

wolverine

Die Entlassung aus dem Dienstverhältnis ist keine Strafe sondern eine Verwaltungsmaßnahme. Damit dürfte alles geklärt sein.
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pars-pro-toto

Aber das ist doch auch als Bestrafung anzusehen!

wolverine

Schlechtes Wetter auch?
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2010

Jetzt bin ich aber neugierig, was muss man denn machen damit man Entlassen wird?
Dachte sowas gibt es beim Bund nicht.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

wolverine

Jedes Dienstvergehen innerhalb der ersten vier Jahre!
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Großer Leviathan

Als GWDL kann man (glaub ich) nicht entlassen werden, als SaZ wie Wolverine schon schrieb.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

ulli76

Doch auch GWDL können entlassen werden- aber dafür müssen sie schon richtig Scheisse bauen.
Bei SaZ- insbesondere innerhalb der ersten 4 Jahren- ist  das deutlich einfacher.
Aber für ne Entlassung muss man tatsächlich schon was Größeres verbockt haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html