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Bewerbung

Begonnen von david191, 19. Mai 2010, 10:57:54

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David111

Wieso beantwortet hier in diesem Forum eigentlich niemand die eigentlichen Fragen?

mailman

Da bei FWDL auch ein kleines Gespräch beim Pyschologen dabei sein, halte ich einen Dienst als FWDL für unwahrscheinlich. Zudem heißt es ja eindeutig das, das ZnWG über eine Verwendung als Wehrpflichter entscheidet.

Und genau aus dem selben Grund warum kein Dienst als Zeitsoldat möglich ist, wird wohl auch kein Dienst als FWDL möglich sein, womöglich nicht mal als GWDL

David111

Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 17:07:11
Da bei FWDL auch ein kleines Gespräch beim Pyschologen dabei sein, halte ich einen Dienst als FWDL für unwahrscheinlich. Zudem heißt es ja eindeutig das, das ZnWG über eine Verwendung als Wehrpflichter entscheidet.

Und genau aus dem selben Grund warum kein Dienst als Zeitsoldat möglich ist, wird wohl auch kein Dienst als FWDL möglich sein, womöglich nicht mal als GWDL
Es steht doch im Brief drin das ich wenn das ich Wehrdienstpflichtig bin. Lesen bildet Sie Schlaumeier. Auserdem hab ich mit dem Kreiswehrersatzamt telefoniert, da wurde mir gesagt das es möglich ist. Manchmal glaub ich ihr schreibt einfach immer nur drauf los ohne ausführlich zu lesen....

AriFuSchr

Zitatdass ihrer Bewerbung als Freiwilliger in die Bundeswehr derzeit noch nicht entsprochen werden kann.

das hier Herr Oberschlaumeier konnte ich dem ersten post entnehmen (also lesen)

braucht es dann noch weitere Kommentare  8)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Eracom

#19
Mit dem Fahrrad betrunken gefahren und 80 Arbeitsstunden bekommen? Sehr komisch
Wie alt bist du denn? War das eine Jugendstrafe?
Das Verfahren läuft noch oder wurde eingestellt? Ich kann mir das nicht vorstellen deswegen eine Absage zu bekommen.

Ich selbst habe mich beworben als ich eine Anzeige am laufen hatte das ich Betrug begangen haben sollte.
Von der Bundeswehr kam nur zurück das ich eine Anklageschrift einreichen sollte, ging aber nicht da die Ermittlungen noch gelaufen sind.

Ich bin dann einfach zur Staatsanwaltschaft persönlich hingegangen.
Es war schwer reinzukommen ohne Anwalt aber mit meinen überedenskünsten bin ich dennoch reingekommen und saß vor dem Staatsanwalt, der die Sache bearbeitet hatte.
Ich habe ihn das alles erklärt und 4 Tage später wurde das Verfahren eingestellt und habe den Brief zum znwg geschickt und wurde eingeladen.
Das Thema wurde dort auch nicht mehr behandelt geschweige wurde auch gar nicht mehr nachgefragt.

Sonst habe ich nie was begangen. Also keine Einträge weder Polizei oder Bundeszentralregister.

Als GWDL wirst du eigentlich immer eingezogen egal wie deine Vorstrafen waren.

Ich könnte mir das nur so vorstellen
Beispiel:
Du fährst besoffen Fahrrad wirst erwischt. 2 Wochen später bewirbst du dich bei der Bundeswehr - und sie sehen ja da du angegeben hast wann du die Tat begangen hast.
Denk ich mal das du das angegeben hast, wenn nicht dann hast du gelogen und bist draussen.

Der Sinn besteht nun dadrin das die Zeit von der Tat bis zur Bewerbung sehr kurz ist. Sie gehen davon aus das du sowas nochmal begehen könntest, sprich unter Alkohol Einfluss ein Fahrzeug in gang setzen würdest. Würde das 4-6 Jahr zurück liegen wäre das kein Problem.
Und wie gesagt das sind sehr viele Bewerber mit weisser Weste.

Achso und bei meinem hin und her bin ich dennoch Uffz SaZ8.
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

mailman

Zitat von: David111 am 19. Mai 2010, 17:15:03
Zitat von: mailman am 19. Mai 2010, 17:07:11
Da bei FWDL auch ein kleines Gespräch beim Pyschologen dabei sein, halte ich einen Dienst als FWDL für unwahrscheinlich. Zudem heißt es ja eindeutig das, das ZnWG über eine Verwendung als Wehrpflichter entscheidet.

Und genau aus dem selben Grund warum kein Dienst als Zeitsoldat möglich ist, wird wohl auch kein Dienst als FWDL möglich sein, womöglich nicht mal als GWDL
Es steht doch im Brief drin das ich wenn das ich Wehrdienstpflichtig bin. Lesen bildet Sie Schlaumeier. Auserdem hab ich mit dem Kreiswehrersatzamt telefoniert, da wurde mir gesagt das es möglich ist. Manchmal glaub ich ihr schreibt einfach immer nur drauf los ohne ausführlich zu lesen....

Einen anderen Ton, bitte oder mit dem Thread passiert das selbe wie mit ihrer Bewerbung!

Telefonisch? Solange sie nix schriftlich haben kann man am Telefon viel zu erzählen, (Man muneklt das es einige am Telefon viel erzählen um ihre Ruhe zu haben)

Sie unterliegen dem Wehrpflichtgesetz, das muss aber noch lange nicht heißen das sie einzogen oder gemustert werden. Da gibt es keine Anspruch drauf.

david111

Ja habe das Aktenzeichen in das Bewerbungsformular reingeschrieben. Die Arbeitsstunden habe ich gemacht aber die Verfahrenseinstellung hatte die Bundeswehr noch nicht weil ich selber noch drauf warte bis das Gericht sie mir zuschickt! Könnte es vilt daran liegen weil die Bundeswehr die Einstellung noch nicht hatte? Werde sie aber ca. in den nächsten 2 Wochen bekommen.... Würde es vilt was bringen da nochmal mit dem Wehrdienstberater zu sprechen und ihn mitzuteilen das die Sache jetz erledigt ist ? Würde so gern zum Bund

mailman

Mit dem WDB zu sprechen bringt gar nichts, außer Zeitverschwendung für den guten Mann. Er soll nur beraten und hat keinerlei Einfluss auf irgendwelche Bewerbungsverfahren.

Ich möchte auch so manches. Finden sie sich damit, ab der Staatdienst ist für sie wahrscheinlich gelaufen.

David111

Bin 18 geworden im März , und ja das war eine Jugendstrafe... Eigentlich eher eine Erziehungsmaßnahme den Arbeitsstunden zählen nicht als Strafe. Mein Führunszeugniss und BZR sind komplett sauber! im Erziehungsregister steht es zwar drin aber die Bundeswehr hat keine Einsicht

Eracom

Zitat von: david111 am 19. Mai 2010, 17:39:56
Ja habe das Aktenzeichen in das Bewerbungsformular reingeschrieben. Die Arbeitsstunden habe ich gemacht aber die Verfahrenseinstellung hatte die Bundeswehr noch nicht weil ich selber noch drauf warte bis das Gericht sie mir zuschickt! Könnte es vilt daran liegen weil die Bundeswehr die Einstellung noch nicht hatte? Werde sie aber ca. in den nächsten 2 Wochen bekommen.... Würde es vilt was bringen da nochmal mit dem Wehrdienstberater zu sprechen und ihn mitzuteilen das die Sache jetz erledigt ist ? Würde so gern zum Bund

Du musst dich an dein ZNwG wenden. Die bearbeiten alles weiteres.
Steht in dem Brief, den du bekommen hast eine Frist drinnen, wann du das vorzulegen hättest sollen?

Denn wo ich den Brief bekam und egal wenn immer komplikationen da waren habe ich immer im ZNwG angerufen um in Kontakt zu bleiben.
Das macht einen guten Eindruck das du es auch wirklich willst. Sie vermerken sowas natürlich auch in der Akte, auch wenn du es nicht wirklich mitbekommst.

Aber wie ich gelesen habe kannst du dich erst wieder 2015 bewerben. Ich würde sagen damit ist das gelaufen. Du kannst natürlich den GRundwehrdienst machen wenn du die Einberufung bekommst. Denke das soltle keine Probleme darstellen. Und wenn du da dann bist und deinen Grundwehrdienst ableistet musst du dich dort anstrengen und zeigen das du es willst und kein quatsch machen. Und dann nochmal den Antrag stellen. Dein Vorgesetzter sieht es dann ja und würde dich dann für dich einsetzen, wenn das ein guter Mann ist :)
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

David111

@ Eracom: Ne Frist direkt stande nicht drin, nur das die Unterlagen zum Rechtsberater müssen und er sich das anschauen muss um danach zu entscheiden. Ich hab auch beim ZNwG angerufen und ihnen mitgeteilt das ich Arbeitsstunden bekommen habe und wenn ich  damit fertig bin eine Verfahrenseinstellung zugeschickt bekomme.Da meinte der Mann vom ZNwG ich soll die Verfahrenseinstellung hinschicken wenn ich sie habe und der Rechtsberater muss ggf keine Einsicht mehr nehmen. Da ich aber erst vor knapp 2 wochen fertig geworden bin, warte ich noch auf diese Verfahrenseinstellung. Das soll so ca. 4 wochen dauern bis die einstellung zugeschickt wird. Vieleicht hat es die BW zu lange gedauert

Eracom

#26
Das kann sogar noch länger dauern bis du den Brief bekommst das das Verfahren eingestellt wurden ist.
Kann sich sogar über Jahre hinweg ziehen da die dort andere Fälle zu klären haben. Ist meist immer so. Die Staatswanwaltschaft ist bei kleinen Dilekten sehr sehr langsam.

Du musst selber dahinter her hängen, wenn du sowas dringend benötigst. Wenn du dich traust dort vorbei zu schauen mach das.
Durch das Aktenzeichen bekommst du herraus wer der Duzend ist und das bearbeitet.
Dann musst du noch herrausfinden wo sich der Staatsanwalt befindet. So habe ich das auch gemacht.

Dann wenn du alles hast einfach hingehen. Die Pförtner lassen dich aber nicht durch da du keinen Anwalt hast.
Erkläre ausführlich dein Problem, das du Arbeitsstunden hattest und abgeleistet hast und du die Bestätigung für die Bundeswehr brauchst nim die Papiere mit von der Bundeswehr und dann telefoniert der Pförtner. Dann solltest eigentlich durch kommen.

Bundeswehr ist immer das Zauberwort :D sonst wäre ich dort auch nicht durch gekommen.
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

mailman

Und was soll das jetzt noch bringen? Es wurde bereits eine Einstellungssperre bis 2015 verhängt. Akzeptieren sie das endlich.

Eracom

Das sagte ich oben zu ihm auch schon - das es eigentlich vorrüber ist.

Ich würde sagen wir haben nun alles gesagt.
Mehr zu dem Thema kann ich nun auch nicht mehr sagen.
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

BulleMölders

Wenn er bei der Staatsanwaltschaft aber so auftritt wie hier, dann kommt er an dem Pförtner nicht vorbei.

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