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Feldwebellaufbahn im allgemeinen fachdienst

Begonnen von Andy91, 28. Mai 2010, 17:59:39

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BulleMölders

Zitat von: HG2110 am 19. November 2010, 15:46:12
Wenn es sich natürlich nicht anders einplanen lässt, würde/müsste ich es akzeptieren meine AGA und meinen weiteren Dienst in einem anderen Bundesland zu absolvieren.
Das ist aber gnädig, dem Dienstherren zu erlauben dich dort einzusetzen wo er dich braucht.

Es wird wohl besser sein, du bewirbst dich nicht bei der Bundeswehr sondern bei der Berlinwehr, dann kannst du wenigstens sicher sein, dass du nur im Stadtgebiet von Berlin eingesetzt wirst.
Test

Hei-Ko

#16
Mal ehrlich, wer möchte nicht gern bei seiner Frau und seinen Kindern in der nähe bleiben?

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wieso einige von Euch eventuell neuen Bundeswehrangehörigen so negativ gegenüber eingestellt sind. Oder liegt es daran, weil ich mich nicht wie die meisten von Euch von unten nach oben arbeite, sondern mittendrin einsteige?

Mit 16 hatte ich bereits ein Gespräch mit einem Wehrdienstberater, denn damals wollte ich meine Ausbildung zum Bürokaufmann bei der Bundeswehr machen. Ich bin ehrlich, damals mit 16 haben mich die 7 Jahre Verpflichtung abgeschreckt. Für einen 16-jährigen sind 7 Jahre länger als für jemanden in meinem jetzigen alter. Ich habe damals Muffensausen bekommen und dafür könnte ich mir heute in den Arsch treten. Ich bin sicherlich auch kein Zivilversager, nach meiner Ausbildung war ich ständig in Arbeit. Ich bin es eben nur satt, das man in der freien Wirtschaft nur noch befristete Verträge bekommt, auch wenn diese sich in vielen Branchen momentan in einem leichten Aufschwung befindet.

Ich möchte meine Familie versorgt wissen und da ist es doch wohl legitim, dass ich mich bei einem Arbeitgeber bewerben möchte, der mir eine bessere Perspektive bildet als andere.

In den paar Tagen, in denen ich hier angemeldet bin habe ich einige Threads gelesen und in den meisten Fällen kam dann ein Spruch wie Deiner @BulleMölders. Jetzt versetz Dich doch mal in die Lage der Bewerber. Angenommen Du hättest eine zivile Ausbildung gemacht, hättest dann in der freien Marktwirtschaft gearbeitet. Jetzt wirst Du wie einige andere Threadersteller arbeitslos, oder bist es sogar. Auf der Suche nach einer neuen Stelle, entdeckst Du einen Arbeitgeber der Dir die Möglichkeit unterbreitet, bei ihm anzufangen mit der Voraussetzung, dass du ihm Deine Arbeitskraft 12 Jahre zur Verfügung stellst. Würdest Du nicht auch versuchen die Chance am Schopf zu greifen?

Mir ist natürlich bewusst, dass ich Entbehrungen dafür eingehen muss, mir ist auch bewusst, dass die Bundeswehr kein Wunschkonzert ist. Sollte ich das Glück haben und eine Stelle bei der BW bekommen, würde ich natürlich auch eine Dienstelle in einem anderen Bundesland antreten. Was würde mir denn auch anderes übrig bleiben, außer keine Bewerbung abschicken.

Ehrlich gesagt kann ich auch nicht nachvollziehen warum es den sogenannten "Neckermännern" so schwer gemacht wird oder sie solche Sprüche vor den Latz geknallt bekommen. Ich würde verstehen, wenn diese z.B. sich eine Ausildung von der Bundeswehr finanzieren lassen und danach alles in Bewegung setzen um aus der Bundeswehr auszuscheiden und im zivilen Leben sich dann einen Arbeitgeber suchen, an dem sie nicht 7 oder 12 Jahre gebunden sind, sondern wenn ihnen irgendwas nicht passt einfach kündigen können.

Edit:
Noch eine andere Frage, auch wenn ich mir damit wahrscheinlich wieder einen negativen Post zuziehe. Angenommen ich habe das Glück und werde von der Bundswehr eingestellt. Habe ich dann ide Möglichkeit, wenn die AGA zum Zeitpunkt der Geburtstage meiner Kinder ist, an diesen beiden Tagen frei zu bekommen? Die beiden haben direkt hintereinander geburtstag, also 14. und 15.. Ich weiß dazu müsste ich in der AGA meinen Vorgesetzten fragen. Soweit ich weiß, wird Sonderurlaub bei wichtigem Grund gestattet oder? Würden die Geburtstage der Kinder als wichtiger Grund zählen? Mein Sohn wird 1 Jahr alt meine Tochter 5.

Vielen Dank für die Antworten.

hbmaennchen

Das bezweifele ich einfach mal - der Geburtstag der Kinder ist ein (hoffentlich) wiederkehrendes Ereignis und ist nun mal Dein "Privatvergnügen".

Aber: Versuch macht kluch.

StOPfr

Sehe ich auch so.
Ich würde dir zwar frei geben wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, aber eigentlich ist die AGA genau das, - ein zeimlich umfassender Grund der dagegen spricht. 
Versuch es bei deinem DV, sei aber nicht enttäuscht wenn es nicht klappt.   
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wolverine

Und setzen Sie sich besser jetzt auch mit dem Gedanken auseinander, bei weiteren Geburtstagen auf Übungsplätzen quer durch die Republik zu sitzen oder auf Lehrgängen, wo es regelmäßig keinen Urlaub gibt. Dass man während eines Einsatzes nicht nach Hause geflogen wird, ist klar?! Und dann sind da auch noch evtl. Wachen und Bereitschaftsdienste z. B. auch über Weihnachten oder Sylvester.

Hier will Sie keiner "abwatschen" oder es Ihnen schwer machen. Nur ist das eben die Realität bei einer Bundesbehörde und einen soldatischen Dienstverhältnis. Heimatverbundenheit oder ein "Familienmensch" zu sein ist völlig in Ordnung und das darf man sein; aber es ist nun einmal denkbar schlecht vereinbar mit dem Soldatenberuf.
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BulleMölders

Zitat von: HG2110 am 20. November 2010, 22:28:09
@BulleMölders. Jetzt versetz Dich doch mal in die Lage der Bewerber. Angenommen Du hättest eine zivile Ausbildung gemacht, hättest dann in der freien Marktwirtschaft gearbeitet.
Ich kann mich eigentlich sehr gut in so eine Lage versetzen. Denn bei mir war es in den 80er Jahren ähnlich.
Ich habe auch einen Beruf gelernt, wurde dann zwar nicht Arbeitslos aber mein Arbeitgeber sagte mir, solange sie nicht beim Bund waren, bekommen sie keinen höheren Posten.
Beim KWEA sagte man, sie haben einen Job, deshalb werden sie erst mal nicht Einberufen, sondern die, die keinen Job haben.
Damals gab es dann nur die Möglichkeit sich als SaZ zu Bewerben. Und somit habe ich mich als Saz4 bei der Marine beworben.
Und als Bordfahrer in der Zeit war ich dann schon wesentlich länger (bis zu 6 Monate) von zu Hause weg, als sich je ein Heeres- oder Lufftwaffenangehöriger das vorstellen konnte.
Dabei dann auch mal vier oder fünf Wochen am Stück auf See ohne Hafen. Da gab es dann noch keine Modernen Kommunikationsmittel über die man mal eben schnell mit den Lieben zu Hause Kontakt aufnehmen konnte.
Das einzige war der gute alte Brief oder eint kurzes Telefonat aus einem Auslandshafen zu horrenden Preisen.

Und Neckermänner will ich bestimmt nicht madig machen, da ich selber einer war. Zwar nur OG(UA) aber das war zu meiner zeit das höchste der Gefühle. Und glaub mir, damals hatten es die Neckermänner wesentlich schwerer in der Truppe als Heute, denn es war die Ausnahme und nicht wie Heute schon fast die Regel.
Test

Flexscan

#21
Zitat von: HG2110 am 20. November 2010, 22:28:09
Edit:
Noch eine andere Frage, auch wenn ich mir damit wahrscheinlich wieder einen negativen Post zuziehe. Angenommen ich habe das Glück und werde von der Bundswehr eingestellt. Habe ich dann ide Möglichkeit, wenn die AGA zum Zeitpunkt der Geburtstage meiner Kinder ist, an diesen beiden Tagen frei zu bekommen? Die beiden haben direkt hintereinander geburtstag, also 14. und 15.. Ich weiß dazu müsste ich in der AGA meinen Vorgesetzten fragen. Soweit ich weiß, wird Sonderurlaub bei wichtigem Grund gestattet oder? Würden die Geburtstage der Kinder als wichtiger Grund zählen? Mein Sohn wird 1 Jahr alt meine Tochter 5.

Sry das ich jetzt laut loslachen muss.


Kurz und knapp.
Nein, der Geburtstag der Kinder ist kein wichtiger Grund für einen Sonderurlaub in der Allgemeinen Grundausbildung, ebensowenig ist das ein Anrecht auf Urlaub nach der AGA.

Es soll sogar Kameraden geben, die bei der Geburt ihrer Kinder nicht anwesend waren, weil dienstliche Verpflichtungen anstanden  ::) ::)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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schlammtreiber

Bei wirklich wichtigen dienstlichen Verpflichtungen kriegt nicht einmal die Mutter zur Geburt ihrer Kinder frei  ;D
Semper Communis
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Hei-Ko

#23
Ich war heute beim Wehrdienstberater, der mich noch mehr bestärkt hat einen Bewerbungsbogen auszufüllen.

Jedoch habe ich noch eine Frage, die er mir sicherlich auch beantwortet hat, aber die ich durch die Informationswelle wieder vergessen habe.

Er meinte ich soll mich für die Feldwebellaufbahn bewerben also SaZ12 aber auch gleichzeitig für die Mannschaften also SaZ4. Als SaZ4 würde ich auf Grund meiner Qualifikationen als Uffz. beginnen. Er meinte ich solle dieses Kreuz setzen, da dann die Chancen höher stehen. Jetzt aber meine Frage wenn ich Uffz. in den Mannschaften bin, kann ich mich dann, wenn die Beurteilungen meines Disziplinarvorgestzten gut sind, auch aus den Mannschaften für die Feldwebellaufbahn heraus bewerben. Er meinte zwar, dass im Gespräch ist auch den Soldaten in den Mannschaften die Möglichkeit zu geben länger als 4 Jahre zu bleiben, aber ich möchte dann ja auch vom Dienstgrad her aufsteigen können oder ist als Oberstabsgefreiter dann entgültig Schluss?

schlammtreiber

Zitat von: HG2110 am 01. Dezember 2010, 11:41:49
für die Mannschaften also SaZ4. Als SaZ4 würde ich auf Grund meiner Qualifikationen als Uffz. beginnen.

Ähm... in der Mannschaftslaufbahn beginnt man nicht als Uffz, deswegen heißt es ja Mannschaftslaufbahn
Semper Communis
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Hei-Ko

Er meinte auf Grund meiner Ausbilung würde ich dort als Uffz. beginnen.

schlammtreiber

Da hast Du was falsch verstanden. Es gibt die Möglichkeit mit höherem Dienstgrad zu beginnen (aufgrund der Ausbildung) - aber das ist NICHT in der Mannschaftslaufbahn. Wenn Du Dich also für die Mannschaftslaufbahn bewirbst umgehst Du diese Möglichkeit!
Semper Communis
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BulleMölders

Da die Dienstgrade der Mannschaften nur bis Oberstabsgefreiter gehen, kann man nicht als Unteroffizier eingestellt werden, denn dann wäre man in der Laufbahn der Unteroffiziere.
Kann es sein das du da etwas mit dem Truppen- und dem Fachdienst und nicht mit den Laufbahnen verwechselst?
Test

Hei-Ko

#28
Dann werde ich ihn nochmal anrufen müssen, denn ich bin mir 100% sicher, dass er meinte normal wird man als Schütze beginnen aber wenn ich mich auf 4 Jahre verpflichte, habe ich auf Grund dessen, dass meine Ausbildung verwertbar ist die Möglichkeit dort in der Mannschaftslaufbahn als Uffz. zu beginnen. Ich forsche nach und berichte dann. :)

Aber darum gehts ja jetzt auch nicht. Vielleicht meinte er auch nur die Besoldungsgruppe also A5?

Mir geht es eher darum ob ich auch als SaZ4 die Möglichkeit habe dann die Feldwebellaufbahn zu erreichen oder ob ich maximal mich länger Verpflichten kann und im Rang nicht aufsteige.

KlausP

Das haben Sie definitiv falsch verstanden - oder der Wehrdienstberater hat absolut keine Ahnung.

Mannschaftslaufbahn - Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad

Unteroffizierlaufbahn allgemeiner Fachdienst - Einstellung mit Dienstgrad Unteroffizier bzw. Stabsunteroffizier (Eignungsübung) oder mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad verbunden mit ZAW-Zusage

Feldwebellaufbahn Truppendienst - in der Regel Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad, bei einigen Truppengattungen auch als Uffz/StUffz (Eignungsübung)

Feldwebellaufbahn allgemeiner Fachdienst - Einstellung als Uffz/StUffz (Eignungsübung) oder mit bniedrigstem Mannschaftsdienstgrad mit ZAW-Zusage

Die Einstellung mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad erfolgt im allgemeinen Fachdienst immer dann, wenn der für den Dienstposten geforderte Berufsabschluß durch den Bewerber nicht "mitgebracht" wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen