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Beordert / Wehrübung / Reisekosten bei täglicher Heimfahrt

Begonnen von Forenmitglied, 08. Juli 2010, 10:49:19

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Forenmitglied

Hallo allerseits,

auch wenn ich bereits in vielen Beiträgen dieses Forums diverse Infos bzgl. Reisekosten gefunden habe, so bleibt für mich noch folgendes offen.

Ich bin als Uffz beordert und werde demnächst eine kurze Wehrübung ableisten. Weitere werden folgen.
Meinen Dienst werde ich rund 80 Kilometer vom Wohnort machen, jedoch aufgrund meiner familieren Situation (Kinder und Beruf der Frau) täglich pendeln. Also jeden Tag 2 x 80 Kilometer mit dem privaten PKW fahren MÜSSEN!

Wie sieht es in solchen Fällen mit den Reisekosten aus? Bekomme ich da wirklich nur die einmalige An- und Rückreise für die jeweilige Dauer der WÜ erstattet, oder gibt es da Möglichkeiten die "echten" Reisekosten zu erhalten!
Ich habe nämlich vor kommendes Jahr, da in meiner Einheit definitiv Bedarf besteht, eine längere WÜ zu machen. Jedoch würde ich in meinem Fall mit meinen echten Fahrkosten definitiv ein Minusgeschäft machen. Da ich wie schon geschrieben täglich mit dem PKW fahren müsste.

Hat da jemand Erfahrungen? Gibt es da besondere Anträge für solche Fälle?

Wäre für fundierte Antworten sehr dankbar, da ich gerne im Voraus wissen möchte, ob ich die längere WÜ überhaupt antreten soll!

Schonmal besten Dank!

wolverine

Leistungskatalog für Reservisten. Und der sagt bis zu fünf Familienheimfahrten im Monat. Anders könnte es liegen wenn im Standort keine dienstliche Unterkunft gestellt werden kann. Dann hat man Anspruch auf Hotelzimmer und kann über den Kostenvergleich die (billigere) tägliche Heimfahrt abrechnen.
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Forenmitglied

Bei einer WÜ von 1 - 2 Wochen wären bis zu 5 bezahlte Heimfahrten ja noch finanziell i.O.! Aber alles drüberhinaus schon ein Minus, und das bei einem ja eh schon geringem Wehrsold etc.!
Muss ich bei einer WÜ von einer Woche die 5 Heimfahrten (pro Monat) irgendwie besonders beantragen und / oder müssen da besondere Voraussetzungen erfüllt sein? Ich denke nämlich, dass die 5 Heimfahrten nur bei einer tatsächlichen WÜ von einem Monat greifen, oder sehe ich da was falsch?

Wg. der Möglichkeit der Unterbringung müsste ich noch abklären, aber ich denke, dass diese Variante dort bei mir leider nicht greifen wird!

Also sollte es da nicht eine Möglichkeit geben tatsächliche Fahrtkosten erstattet zu bekommen, wird eine längere WÜ, auch wenn Bedarf besteht und ich auch gerne machen würde, nicht drin sein. Denn ich muss zugeben, das es mir nicht wert ist wöchentlich bis zu 100 € für Benzin (5 x 164 km) auszugeben.

der_stuffz

Mal blöd gefragt, was für ein DG bist Du und fährt da keine Bahn?

Oder was sollst Du dort machen bei der WÜ?

ARMY STRONG

Am billigsten ist es wohl die WUe sein zu lassen..... Das hast du doch alles schon vorher gewusst.
Als Wehruebendem steht dir wie einm GWDL die Unterkunft zu. Gibt es keine, siehe oben.
Ansonsten gibt es die Familienheimfahrten wie auch schon oben angesprochen - was willst du denn noch?


Chef_6/451

#6
Ab dem 13. Wehrübungstag stehen einem 5 Familienheimfahrten zu. Vorher hat man keinen Anspruch.
Bei einer Wehrübung von unter 13 Tagen erhält man ausschließlich die An- und Abreise bezahlt.

Das und viel mehr steht aber auch im  Leistungskatalog

EDIT BAZI - Link angepasst
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bayern bazi

du bekommst ja nicht nur wehrsold, sondern auch noch leistungszuschlag und unterhaltssicherung

dann solltest dir mal ausrechnen wie du besser wegkommst  - oder ob du besser die wü sein lässt

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

vmaxboost1200

Bin ebenfalls jeden Tag nach Hause gefahren, bei 50 km einfach noch vertretbar ( Ausnahme war die Party bei Halbzeit). Bezahlt wurde einmal die An- und einmal die Heimreise. Rest ging auf meine Kappe, finde ich so auch in Ordnung.

wolverine

Dass er Ausgang bis zum Dienstbeginn hat und nach Hause fahren darf weiß er wohl...
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miguhamburg1

Wenn ich die Informationen des "Forenmitglieds" richtig deute, dann vermute ich, dass er sich neben seinem sicher löblichen Engagement für die Sache Bw (einschließlich ggf. berufliche/Beförderung) ein merkbares finanzielles Zubrot verdienen möchte. Und das wird ja so nichts, wenn er jeden Tag die Fahrtkosten selbst tragen muss (Wehrsold hin, ggf. Leistungszuschlag (gibt es ja aber auch nicht für jeden Res vom ersten WÜ-Tag an) her). Also im besten Fall geht die Angelegenheit finanziell ohne Verlust für ihn aus. Denn sonst würde er ja nicht genau seine Frage stellen, ob er die längere WÜ überhaupt antreten solle...


Forenmitglied

Nur kurz zur Klarstellung, damit unbrauchbare Kommentare wie "besser die WÜ sein lassen" sich hier einige sparen können!

Ich habe mich definitiv nicht beordern lassen, damit ich dort viel Geld mit nach Hause bringen kann.
Ich bin derzeit Hausmann (und ich meine echter Hausmann und nicht arbeitslos o.Ä. und habe 2 kleine Kinder zu Hause; werde wohl auch noch 2-3 Jahre dies so weiter machen). Meine Frau arbeitet derweil. Und damit ich nicht mehr länger "berufstechnisch" sinnlos zu Hause sitze, fand ich die Idee mit einer Beorderung in einer meiner zivilberuflichen Qualifikation nahe kommenden Stelle für äußerst sinnvoll (bin Bankkaufmann und bin als Stuffz im Personalwesen beordert)!
Zumal ich nach meiner Hausmann-Zeit bei meinem zukünftigen Arbeitgeber dies als ein "positives Angagement" während meiner beruflichen Pause sehe.

Also bitte spart Euch Aussagen oder Andeutungen bzgl. des Geldes. Reich werden möchte ich dadurch sicherlich nicht. Aber in der Zeit einer längeren Wehrübung, und darum geht es mir in meinem Beitrag, spielt die tägliche An- und Abreise zur Kaserne und die damit verbundenen Kosten für mich eine wichtige Rolle. Zumal man auf mich zukam, ob ich wegen großem Bedarf auch eine längere WÜ machen könnte!

Auch kann man sich ja nicht immer den Standort einer Verwendungsnahen Beorderung aussuchen. Und ich bin froh, dass es "nur" rund 80 Kilometer sind.

Auch hilft mir eine Aussge wie "hätte ich mir vorher überlegen sollen" nicht wirklich weiter!

Also wenn zu diesem Thema keiner mehr wiklich was hilfreiches beitragen und es keine Sonderregelungen gibt bzw. geben kann, dann soll es so sein.
Nur bitte, lasst die Vorverurteilungen. Nicht jeder, der beordert ist und WÜ ableisten möchte, tut dies des Geldes und eines evtl. höheren DG wegen.

Chef_6/451

Nein es gibt keine Sonderregelungen.

5 Familienheimfahrten pro Monat ab dem 13. Wehrübungstag (eine Familienheimfahrt ist die sowohl die Heimreise, als auch die Rückreise zur Kaserne).
Sonst muss man das über Wehrsold, Unterhaltssicherung und Leistungszuschlag abfangen.
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der_stuffz

Oder man lässt es sein, wenn es finaztechnisch nicht haltbar ist.

Was ja jetzt nicht negativ gemeint ist.

ARMY STRONG

Darueber hinaus sollte man es sich ueberlegen, ob Militaerdienst fuer jemanden, der jeden Abend puenktlich daheim sein muss, das richtige ist. Auch wenn im im Stab sitzt, soll es ab und an vorkommen, dass mal ne Uebung oder sonstwas ansteht. Meines Wissens hat man dann auch als Resi nicht den Sonderstatus sowas "abzusagen" weil man ja heim muss.... ;)

Schnellantwort

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