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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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Ralf

Nachzulesen ist das in der A-1340/111. Da hat dein Pers Recht.

Historische BU: Für die Bildung von Beförderungsreihenfolgen zum Hauptfeldwebel, Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel ist vorrangig die aktuelle planmäßige Beurteilung heranzuziehen.
Ergehen nach erfolgter Reihung in der entsprechenden Beförderungsreihenfolge weitere planmäßige Beurteilungen und werden diese bestandskräftig, ist die jeweils jüngste Beurteilung als die aktuelle planmäßige Beurteilung zu werten. Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen.

Auslandseinsätze: Diese verfallen mit jeder Beförderung, d.h. du musst also als OFw Einsatztage einbringen.
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Celina 91

Noch eine ganze andere Meinung dazu.  Vielen Dank für deine Erklärung.

Aber : Ich habe im Januar 2018 die Reife erreicht.  Somit wurde meine BU aus 2017 herangezogen und ich habe 2019 erneut eine BU erhalten.  Somit dürfte die aus 2017 historisch sein ?

Tommie

Ja, ist Sie, und deswegen auch zu berücksichtigen! Und wenn Sie Ihre zweite Anlassbeurteilung auch als Oberfeldwebel erhalten haben, wird auch die über die Entwicklungsprognose mit eingehen! Es wird sogar die erste Anlassbeurteilung mit eingehen, wenn Sie diese im Dienstgrad Oberfeldwebel erhalten haben. In so fern hat er eben NICHT recht, der PersFw, der behauptet, daa nur die Beurteilungen ab Beförderungsreife zählen, denn es zählen die Beurteilungen im aktuellen Dienstgrad!

Und ... ganz ehrlich: Eine 7,0 mit EP 4 und davor eine 6,2 mit EP 4 sind letztendlich nicht der "Burner" ;) !

Tommie

@ Ralf:

Ich interpretiere diese Aussage offensichtlich anders als Du ;) :

Zitat von: Celina91 am 27. Juli 2020, 15:22:02Man erhält nur Punkte aus Historischer BU wenn die BU erstellt worden ist während ich schon die Voraussetzungen für Beförderung schon erfüllt habe. 

Wenn das zutreffend wäre, könnte niemand pünktlich zum Erreichen der Beförderungsreife befördert werden, da er ja in der Historie keine relevante Beurteilung hat! Zur Historie der Beurteilungen für die Beförderung zum Hauptfeldwebel zählen alle Beurteilungen, die eine Soldatin oder ein Soldat im Dienstgrad Oberfeldwebel erhalten hat!

Celina 91

Es ist nicht der ,,Burner ,, aber mir auch egal.   3 mal Leistungsprämie spricht für sich und ich bin im mittleren Korridor. Die Masse dürfte tiefer liegen.     
Ich kommuniziere offen das ich kein Berufssoldat werden möchte und akzeptiere den ein oder anderen Punk Abzug zugunsten der Kameraden die es werden wollen.


Ralf

Auch mit einer erstmaligen BU kommen genug zu einer Beförderung. Das funktioniert schon.
Also für mich ist das aus der ZDv schon schlüssig, wenn da steht: Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen.
Nur die BU, die bereits in der Reihenfolge sind, können historisch werden.
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Celina 91

Ok, jetz verstehe ich es auch.  Würde aber dennoch bedeuten, dass meine 2017 erhaltene  BU jetz historisch ist ?

Tommie

Haben wir Ihnen das nicht schon oft genug bestätigt, dass dem so ist ;) ?

Zitat von: Tommie am 27. Juli 2020, 18:05:59Ja, ist Sie, und deswegen auch zu berücksichtigen!

Tommie

Nochmal, Ralf, die Aussage des PersFw heißt für mich, dass erst Beurteilungen zählen, wenn die Beförderungsreife für den nächsthöheren Dienstgrad erreicht ist! Damit ist eine Beurteilung nicht zu berücksichtigen, die erstellt wurde, als dies nicht der Fall war! Und diese Aussage ist schlicht und ergreifen nicht zutreffend!

Zitat von: Celina91 am 27. Juli 2020, 15:22:02Man erhält nur Punkte aus Historischer BU wenn die BU erstellt worden ist während ich schon die Voraussetzungen für Beförderung schon erfüllt habe. 

Und diese Aussage passt schon dann nicht, wenn z. B. die 2. Anlassbeurteilung im Dienstgrad Oberfeldwebel zum 30.09.2019 erstellt wurde und die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum Hauptfeldwebel ab dem 01.01.2020 vorliegen! Lauf der obigen Aussage wäre diese 2. ABU dann nicht zu berücksichtigen und das ist in meinen Augen schlichtweg MUMPITZ und widerspricht allen Aussagen die ich bisher gehört und allen Erfahrungen, die ich bisher gemacht habe!

Tommie

Ich habe gerade noch privat mit einer Kameradin telefoniert, die bei BAPersBw sitzt und sie dazu befragt!

Ergebnis: Für die Bildung der Reihenfolge über die Punktwertsumme für die Beförderung zum Hauptfeldwebel werden alle Beurteilungen heran gezogen, die im Dienstgrad Oberfeldwebel erstellt wurden! Die aktuelle mit Punktsummen wert x 20 plus Entwicklungsprognose, die anderen davor nur mit Entwicklungsprognose! Bonuspunkte für Einsätze werden  erstens nur ab dem 01.04.2008 und zweitens nur ab Beförderung zum Oberfeldwebel angerechnet.

Celina 91

Das glaube ich kaum.   Demnach wäre mein Punktewert höher als jemand der eine 9,0 hat und EP 5

Ich gehe zudem davon aus, dass ich wirklich keine zuberücksichtige historische BU habe.   Sonst wäre ich längst befördert worden. 

Tommie

Wissen Sie was? Glauben Sie doch, was Sie wollen!

Ich jedenfalls kann rechnen! 9 x 20 = 180 + 100 = 280

Dagegen 7 x 20 = 140 + 90 = 230 plus eventueller historischer Beurteilungen rechne ich weiter: 230 + 45 = 275 und wenn Sie zwei historische Beurteilungen haben wären es nochmal 30 dazu, also 305 Punkte, die sie dann auch dazu bringen würden, den "9,0-Soldaten" zu überflügeln!

Nachdem man aber in der Regel als "gewachsener" Feldwebel mindestens 5 Feldwebeljahre braucht, bis man Hauptfeldwebel wird, nachdem man unter Garantie mindestens zweimal als Oberfeldwebel beurteilt wird, weil es aktuell gar nicht genügend Haushaltskarten für Hauptfeldwebel-DP gibt, wird es denjenigen nicht geben, der mit 280 Punkten aus einer Beurteilung HptFw wird. Da fehlt zu viel! Und selbst wenn der "9,0-Soldat" in seiner letzten (historischen!) BU "nur" eine EP 4 hatte, ist er dann mit 370 Punkten sehr weit vor Ihnen. Vielleicht verstehen Sie jetzt langsam, warum Sie noch nicht dran waren?

Glauben Sie mir, in meiner Dienststelle haben wir alle zwei Jahre, wenn die Haupt- und Stabsfeldwebel zur Beurteilung anstehen, ca. 130 Soldatinnen und Soldaten zu beurteilen. Meine Vorgängerin und gute Bekannte ist mittlerweile als Personalbearbeiterin bei BAPersBw im BAV-Team, also warum sollte sie mir falsche Informationen geben?

Ralf

Zitat von: Ralf am 27. Juli 2020, 18:20:11
Auch mit einer erstmaligen BU kommen genug zu einer Beförderung. Das funktioniert schon.
Also für mich ist das aus der ZDv schon schlüssig, wenn da steht: Die bewerteten Förderungswürdigkeiten/Entwicklungsprognosen aus den bis dahin in der Reihenfolge berücksichtigten Beurteilungen werden zur Ermittlung des Rangplatzes in der Beförderungsreihenfolge herangezogen.
Nur die BU, die bereits in der Reihenfolge sind, können historisch werden.
Die Vorschrift ist doch eindeutig. War eine BU bereits in einer Beförderungsreihenfolge, kann sie historisch werden. Nicht mehr und nicht weniger. Ist eine Bu erstellt worden und man hatte noch keine Reife (d.h. also, sie geht auch noch nicht in eine Reihung ein), so wird sie nicht berücksichtigt.
D.h.: Steht man also nicht zeitlich zum HptFw an, so können diese BU auch nicht historisch werden.
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