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Alles zum Thema: Beförderung Planstellen u. geänderte Regelung A-1340/49

Begonnen von bayern bazi, 14. Juli 2010, 22:40:18

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Ralf

Bei allem Verständnis, ich will mir das nach einem echt stressigen Tag nicht nochmal alles hier durchlesen und da nun für dich die Hausaufgaben machen.
Ich habe die Vorschrift zitiert, nun wende das bitte auf deinen Fall und Konstellation an. Das würde ich nun erwarten wollen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tommie

@ Celina 91:

Jetzt fangen Sie doch bitte mal an zu denken! Ihre Beurteilung vom 30.09.2017 wurde am 31.03.2018 bestandskräftig! Zu diesem Zeitpunkt hatten Sie jedoch laut eigener Aussage bereits die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung zum HptFw erreicht! Damit wurden Sie mit der Beurteilung vom 30.09.2017 im Jahre 2018 gereiht! Und damit ist es eine historische Beurteilung! PUNKT!

Celina 91

Ralf schrieb ,, ist diese erstellt worden ,,.   Als die BU erstellt worden ist, stand ich noch nicht zum HF an.   Als die BU rechtskräftig wurde jedoch schon.       Inwieweit sich das auswirkt keine Ahnung.

Tommie

Nachdem man sie erst mit dieser Beurteilungen reihen kann, wenn diese bestandskräftig ist, wurde Sie definitiv mit der letzten Beurteilung gereiht, daher ist sie jetzt als historische Beurteilung zu werten!

Holgi33

Hier scheint es ab 2022 eine Änderung für die Stehzeiten zu geben:

Modell 2/2/3
Fw +2 Jahre - Ofw +2 Jahre - HptFw +3 Jahre = StFw


Andi8111

Zitat von: SolSim am 03. August 2020, 20:19:17
Und wo steht das?

In den Sternen, denn dieser "Schmarrn" ist noch nichtmal durch die interne Abstimmung der Referate BMVg, geschweige denn liegt ein Referentenentwurf zur Änderung des SG und damit verbunden der SLV vor.

SolSim

Hab ich mir schon gedacht.

Diese Latrienenparole geistert ja schon länger umher. Und keiner der sie verbreitet konnte mir bisher sagen, wo es steht ;-)

,,In den Sternen..." nehme ich jetzt einfach mal als seriöse Quelle ;-)

Andi8111

Mal davon abgesehen, dass ein FA nach 5 DJ seinen Meister haben kann, dann Fw wird und, bei nem Einstellungsalter von 17, dann mit  30 StFw sein kann..... Das kann in Niemandes Sinne sein. Dann hat man die allgemeine Laufbahnperspektive mit 30 erreicht und behält diesen DG für weitere 25 Jahre? Kein Beamter im mittleren Dienst wird derart früh in A9 befördert...

PzPiKp360

Einfach den Hauptstabsfeldwebel einführen, Dienstgradabzeichen Doppel-Othala, Besoldungsgruppe A 9 mit ganz viel Amtszulage.

Gerade Google angeworfen, den gibt es bei manchen Schützenvereinen wirklich: https://www.schuetzenverein-barnstorf.de/infos/dienstgrade/

(Nach Absenden dieses Postings ganz schnell in Deckung gesprungen...  ;D)


LwPersFw

Ist ja nicht neu und wurde hier schon breit thematisiert...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,61293.0.html


Solange aber die neue SLV nicht verabschiedet ist...

... und danach die aktualisierte Beförderungsvorschrift veröffentlicht ist...

... alles Glaskugel ...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Airbourne

@andi

doch. Bei der Bundespolizei geht es derzeit so. Da wurden seit den letzten 2-3 Jahren viele mit unter 30 schon Hauptmeister (ist A9)

SolSim

Zitat von: Airbourne am 03. August 2020, 23:16:54
@andi

doch. Bei der Bundespolizei geht es derzeit so. Da wurden seit den letzten 2-3 Jahren viele mit unter 30 schon Hauptmeister (ist A9)

Deswegen gehen da mittleren Dienst auch viele als Polizeiobermeister (A8) in Pension.

Für die BS der Feldwebel natürlich sehr erstrebenswert 😏

LwPersFw

Zitat von: Airbourne am 03. August 2020, 23:16:54
@andi

doch. Bei der Bundespolizei geht es derzeit so. Da wurden seit den letzten 2-3 Jahren viele mit unter 30 schon Hauptmeister (ist A9)

Bitte nicht wieder die "Ich hab da mal ein Beispiel"-Vergleiche ... BundesPol ist BundesPol ... LänderPol ist LänderPol ... und Bw ist Bw ...

Die BundesPol hat z.B. dieses Jahr 5000 Planstellen zusätzlich bekommen...

Im Ländle Bayern sieht es so aus:

"München. Hier im Überblick: die Beförderungskriterien nach A9+Z; es können nur diejenigen Beamten und Beamtinnen befördert werden, die die nachstehenden Kriterien erfüllen;

für die übrigen im Folgenden nicht aufgeführten Ämter gilt, dass alle zum 01.06.2020 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen befördert werden können.


Beförderungen nach A 9 + Z

Von 1.756 beförderungsfähigen Beamten und Beamtinnen können 140 ernannt werden, wobei nur Beamte und Beamtinnen befördert werden können, die

1. in der letzten Beurteilung (2017 im Statusamt A 9) ein Gesamturteil von mindestens 10 Punkten erreicht haben,
2. in den fünf doppelt gewichteten Einzelmerkmalen der letzten Beurteilung (2017) eine Gesamtzahl von mindestens 50 Punkten erreicht haben,
3. einen Rechenwert aus der vorletzten Beurteilung (2014) von mindestens 10 Punkten erreicht haben; die Ermittlung des Rechenwerts ergibt sich aus Ziffer 6.1.2 der Beförderungsrichtlinien für die Beamten und Beamtinnen der Bayerischen Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz, Az. IC3-0406-400, vom 21.01.2014, geändert durch IMS Az. IC3-0406-407 vom 12.10.2015,
4. schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX sind oder eine Dienstzeit im Besoldungsamt A 9 von mindestens 143 Monaten aufweisen,
5. eine Dienstzeit seit dem allgemeinen Dienstzeitbeginn von mindestens 301 Monaten aufweisen."


Was hilft uns das in Bezug auf die Bw weiter ?  Null...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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