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Straftaten und Bundeswehr

Begonnen von frozen1337, 29. Juli 2010, 21:57:47

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frozen1337

Hallo liebe Leute,
Ich weiß nicht ob das Topic hier richtig ist, aber ich Hoffe mal schon :).

Ich stehe derzeit vor einem Großen problem, zumindest glaube ich.

Ich war im Juni mit ein Paar freunden unterwegs und wir haben zum Abschluss eines 18ten Geburtstages eine Kneipentour gemacht.

So, ich war schon Leider zu gut dabei und habe gegen Ende ein Blackout, ich gebe es zu, seitdem hab ich auch nichts mehr getrunken.
Und nun zu meinem Problem...
Wir waren in einer Sparkasse wo ein Schild locker hing, ich bin mit der Schulter drangekomm und es ist runtergefallen, auf diese Reaktion hin habe ich Probiert das Schild wieder ranzumachen aber ein anderes Ausversehen runtergerissen.

Heute kriegt ein Freund ein Brief vom Kriminalamt...
Er wird geladen weil er Verdächtiger ist wegen Diebstahl und Sachbeschädigen..
Wie gesagt nach dem Vorfall kann ich mich an nichts mehr Errinern, und ich weiß nicht ob dies Jetzt auch irgendwelche Konsequenzen für mich haben Könnte, da ich ziemlich zu viel Getrunken hatte...Das gebe ich auch zu, und ich Schäme mich dafür...Und ich Frage mich welcher Diebstahl. Das wir aus einer Sparkasse nichts entwenden ist ja wohl irgendwie klar o.O

Jetzt mal zu den Grunddetails..

Ich habe mich im April beworben, und werde am 4.10 Eingezogen, muss nurnoch dieses Schreiben vom wegen laufende verfahren einreichen, weiß jetzt den namen nicht...
Wenn ich jetzt auch zum Gespräch eingeladen werde.. wenn nicht Melde ich mich wohl Freiwillig.
Könnte dies zu irgendwelchen Komplikationen Geben wenn ich zugebe mich an nichts zu errinern? Und auch im Grunde keine Ahnung habe wie was passiert ist?

Ich hoffe ihr könnt mir Helfen, und wenn das im Falschen Bereich ist, werde ich es selbstverständlich woanders Posten, oder ihr Verschiebt dies.

Danke
Mit freundlichen grüßen.

Jales

Nur eins vorweg. Dass du dich an nichts mehr erinnern kannst, wird dir wohl nichts bringen. Du darfst auch davon ausgehen, dass Bewerber, die sich ab und an mal dermaßen abschießen, dass sie sich an nichts erinnern können, eher unbeliebt sind. Auch wenn das zwar heutzutage viele Leute machen, bei dir hat mans dann schwarz auf weiß.

frozen

Nuja, war das Erste mal und ich Bereue dies.
Mehr kann ich nicht mehr ändern,

Nur was wird das jetzt für folgen auf meine Ausbildung haben?
Das war eher die frage.

Aber danke für dein Statement, aber ich glaube mit den Leuten die sich "Abschießen" und SaZ auf min 4 Jahre machen, kenne ich mich glaub schon gut aus, und weiß das es Leute gibt, die auch schon öfter Drangekriegt worden sind etc.

Aber meine Frage war diesbezüglich nur auf die Sache mit Ausbildung etc, und wielang ich denn jetzt Warten darf und so weiter.

Juristerei

also das wird wohl keinerlei Konsequenzen haben, so wie ich das sehe. Es gibt ja gar keinen konkreten Vorwurf gegen dich. Ich vermute mal, dass dein Freund irgendwas geklaut hat und das auf den Überwachungsbändern zu sehen ist. Klar, wenn du etwas geklaut hast und dich nicht errinnern kannst, kannst du auch nichts zurückgeben. Dumm gelaufen das Ganze. Das nächste Mal mehr (bis du unterm Tisch liegst) oder weniger (so dass du noch klar denken kannst) trinken.

Horrido

frozen1337

Zitat von: Juristerei am 29. Juli 2010, 22:54:56
also das wird wohl keinerlei Konsequenzen haben, so wie ich das sehe. Es gibt ja gar keinen konkreten Vorwurf gegen dich. Ich vermute mal, dass dein Freund irgendwas geklaut hat und das auf den Überwachungsbändern zu sehen ist. Klar, wenn du etwas geklaut hast und dich nicht errinnern kannst, kannst du auch nichts zurückgeben. Dumm gelaufen das Ganze. Das nächste Mal mehr (bis du unterm Tisch liegst) oder weniger (so dass du noch klar denken kannst) trinken.

Horrido

Haha Ok. Ich werde mir deine Ratschläge zu Herzen nehmen, und mache mir dann also keine Sorgen, außer mich dann Bald dort freiwillig zu melden!
Falls mehr Ratschläge etc da sind, schreibt Sie ruhig!

Ich bedanke mich :).

greey-goose

ZitatNur eins vorweg. Dass du dich an nichts mehr erinnern kannst, wird dir wohl nichts bringen.

Kann ich mich nur anschließen.
Auf die Tour würde ich es nicht angehen,denn es wird dir keiner glauben.
Und sie werden sich nur denken wieso lügt der Bengel,wäre kein guter Start für dich.

ich kann mich weiterhin auch anschließen das es keine weitere konseqenzen haben wird,solange du nicht verurteilt wirst wegen diebstahl.
Aber wenn du sagst du kannst dich nicht daran errinern und bist das erste mal vor gericht dann,wirst du ohne Strafe davon kommen wenn es nix weltbewegens war was dein Freund da geklaut haben soll.
Die Bundeswehr wird dir denke ich keinen Strich druch die Rechnung machen,wenn es bei dieser kleinen ^^Jugendsünde^^ bleibt.Und du wirklich nur nen Schild da abgehaun hast auf dein totalen Suff.
Jeder baut scheiße in seiner Jugend und sowas ist eine lappalie also nix weltbewegenes was dir deine Zukunft verhaun könnte,da müssen schon andere dinger kommen.
Also wenn es nur das war und dabei bleibt,mach dir keine Sorgen udn freu dich auf die zeit beim bund ;)




Jales

ZitatAber wenn du sagst du kannst dich nicht daran errinern und bist das erste mal vor gericht dann,wirst du ohne Strafe davon kommen wenn es nix weltbewegens war was dein Freund da geklaut haben soll.

Denn wie jeder weiß, ist es strafbefreiend, wenn man sich nicht mehr erinnern kann. Wäre echt ne klasse Sache, wenn man sich einfach darauf berufen könnte, dass man sich nicht mehr erinnert ... ^^

StOPfr

Nach den wertvollen Ratschlägen in einigen Beiträgen ( ::)) habe ich noch einige Fragen:

1. Hat nur Dein Freund einen Brief vom "Kriminalamt" bekommen?
2. Warum willst Du dann ein "Schreiben vom laufenden Verfahren" einreichen?
3. Hast Du Dich als SaZ oder FWDL beworben?
4. Willst Du Dich freiwillig bei der Polizei melden?
5. Welche Erinnerung haben Deine Freunde an Deine Beteiligung an irgendwas?
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

greey-goose

ZitatDenn wie jeder weiß, ist es strafbefreiend, wenn man sich nicht mehr erinnern kann. Wäre echt ne klasse Sache, wenn man sich einfach darauf berufen könnte, dass man sich nicht mehr erinnert ... ^^


Das nicht,aber wenn ER das erste mal vor gericht steht und sonst nie auffällig in erscheinung getreten ist,wird da auch nichts weiter passiern vor gericht.
Auch wenn es unter Alcohol einfluß war.
Wie gesagt solange es nichts schlimmes war,das da geklaut worden ist.
Und die nachweißen können das sie Feiern waren,sehen die meisten Richter es als jugendsünde an wenn es das erste mal war..und belassen es bei einer ermahnung oder sozialstunden.
Und das wird der Zukunft beim BUnd nicht hindern ;)

frozen1337

Zitat von: StOPfr am 29. Juli 2010, 23:45:14
Nach den wertvollen Ratschlägen in einigen Beiträgen ( ::)) habe ich noch einige Fragen:

1. Hat nur Dein Freund einen Brief vom "Kriminalamt" bekommen?
2. Warum willst Du dann ein "Schreiben vom laufenden Verfahren" einreichen?
3. Hast Du Dich als SaZ oder FWDL beworben?
4. Willst Du Dich freiwillig bei der Polizei melden?
5. Welche Erinnerung haben Deine Freunde an Deine Beteiligung an irgendwas?

1. Ja
2. Weil ich es für richtig Halte, wenn ich daran beteiligt bin.
3. SaZ9
4. Habe ich dann vor. Es muss ja Gerecht bleiben.
5. Sie können sich nicht genau errinern da es Länger her ist. Oder unter Alkohol standen...
    Ich finde es ein bisschen schade das Die sich knapp 2 Monate dannach melden.

greey-goose

Wenn nur dein Freund ein Brief bekommen hat,brauchst du dir doch garkeine sorgen machen.
Weil du weder als beschuldigter in erscheinung bis jetzt getreten bist weder als zeuge vorgeladen.
Und das du DICH freiweilig melden willst,würde ich verstehen wenn du als zeuge für dein ^^kumpel^^ aussagen willst um ihn zuhelfen.Aber da du ja so ^^besoffen^^ gewesen bist wie du sagst,wird es ja nicht viel bringen.
Daher finde ich es völlig sry die aussage aber DUMM sich zumelden in einer Straftat die du nicht begangen hast wie du sagst. ;)



greey-goose

ZitatUnd ich Frage mich welcher Diebstahl. Das wir aus einer Sparkasse nichts entwenden ist ja wohl irgendwie klar o.O

Die Polizei wird mit Sachbeschädigung das Schild meinen,was du runtergerissen hast.
Und mit Diebstahl..ihr werdet das Schild auf euern suff bestimmt aus der Sparkasse getragen haben.
Und so ergibt sich der Diebstahl. (ein freibeweglichen gegenstand von seinen Ursprungsort endfernt zuhaben ohne jegdliche einwilligung der Filiale)

Wenn du dich errinerst das es so gwesen ist,und dein freund jetzt beschuldigt wird,wie auch immer sie rausgefunden haben das er er gewesen sein sollte.
Kann ja nur über die CAMERA in der filiale sein.und selbst dann ist fragwürdig wie sie an Namen und Addresse gekommen sind durch ein Bild von der Camera.Außer er ist schonmal in erscheinung getreten und hat Bilder und fingerabdrücke bei der Polizei.
Aber ansonsten dürfte es ehr fragwürdig sein weil ein PhantomBild zur suche werden sich sicherlich  nicht erstellt haben wegen ein PappSchild.

Also bist du dir überhaupt 100% sicher das seine Anzeige die er bekommen hat wirklich von diesen Abend ist wo du dabei warst  ;D :D




p.s

ZitatWir waren in einer Sparkasse wo ein Schild locker hing, ich bin mit der Schulter drangekomm und es ist runtergefallen, auf diese Reaktion hin habe ich Probiert das Schild wieder ranzumachen aber ein anderes Ausversehen runtergerissen.


Für ein angeblichen Black Out, ganz schön viele details die du noch weißt. :D
Aufpassen bei der Polizei die reagiern bei sowas schneller als du gucken kannst ;)

frozen1337

Wurd mir alles im nach hinein gesagt dann kamen bruchstücke hoch.
Jap habe den Brief ja gesehen :).
Aber trotzdem, alles eine unnötige Geschichte die mir etwas Sorgen bereitet.
Jau, ich weiß wie ich mich zu Verhalten habe(normal) :).
Und ich glaube ich muss mir da keine Bedenken haben, denn ich schätze mal ich Artikulier mich richtig, und mache nicht sofort ein Eindruck als "Alkoholiker"..
Ich mein beim ZNWg habe ich ja auch das psychologen Gespräch überstanden, das hab ich ja alles zum Glück hintermir!
Das Trinken habe ich nach diesen Abend auf geringfügig gestellt, 2-3 Bier das wars dann.

Es war das erste mal das ich eine "Straftat" begangen habe (ich mein Pappschild...)
Aber gut.. Habe daraus ja auch eine Lehre gezogen.

Und ich bin mir Sicher das ich dies zu 100% nicht nochmal machen werde :).
Und ich bedanke mich für eure/deine Hilfe :], jeder der sich  ein bisschen darüber Lustig machen will, oder andere Fragen zu diesem Thema hat, kann ja Hier reinschreiben ;).
So erspart man sich 1000 Threads. Weitere Statements sind jederzeit erwünscht!

Terek

Zitat von: frozen1337 am 30. Juli 2010, 00:22:26
1. Ja
2. Weil ich es für richtig Halte, wenn ich daran beteiligt bin.
3. SaZ9
4. Habe ich dann vor. Es muss ja Gerecht bleiben.
5. Sie können sich nicht genau errinern da es Länger her ist. Oder unter Alkohol standen...
    Ich finde es ein bisschen schade das Die sich knapp 2 Monate dannach melden.

zu 1.: Wenn nur Dein Kumpel einen Brief bekommen hat, kannst Du gar nicht wissen, ob gegen Dich ermittelt wird.

zu 2.: Es wäre sicherlich nicht richtig ein "Schreiben" einzureichen, daß gegen Dich ein Verfahren läuft, wenn Du nicht weiß ob das überhaupt der Fall ist. Du mußt über ein Verfahren gegen Dich nur informiert werden: bei der ersten Vernehmung oder wenn das Verfahren eingestellt wird. Dementsprechend mußt Du zur Zeit davon ausgehen, daß kein Verfahren gegen Dich läuft und bei einer Bewerbung dann das Gegenteilige angeben ist sicher nicht klug.

zu 4.: Das ehrt Dich sicher und sei Dir unbenommen. Aber weißt Du bisher überhaupt was beschädigt und was gestohlen worden sein soll. Geht es überhaupt um die Sache? Ist vielleicht das Schild "abhanden gekommen"? Bevor Du nicht weißt, worum es überhaut geht, würde ich da nicht tätig werden.

zu 5.: Nun, zwei Monate sind doch eigentlich schon recht schnell, insbesondere, da Ihr, bzw. Dein Kumpel wohl erst ermittelt werden mußtet.

Da Du Dich ja anscheinend an die Sache mit dem Schild doch soweit erinnern kannst, daß Du nichts vorsätzlich beschädigt hast, wäre es sicher am besten gewesen, gleich am nächsten Tag dem Verantwortlichen der Sparkasse den Sachverhalt zu schildern...




Zitat von: greey-goose am 30. Juli 2010, 01:22:19

[...] Diebstahl. (ein freibeweglichen gegenstand von seinen Ursprungsort endfernt zuhaben ohne jegdliche einwilligung der Filiale)

Also die Definition eines Diebstahl ist schon ein bißchen anders und komplexer, das meiste davon hier allerdings nicht so erheblich. Wichtig ist aber, daß Diebstahl eine Zueignungsabsicht erfordert. D.h. Raustragen alleine reicht nicht, sondern man muß es schon mitnehmen und behalten oder jemand anders geben wollen. Auf jeden Fall wird die Polizei nicht von einem Diebstahl ausgehen, wenn das Schild nicht weg ist...

frozen1337

Wie gesagt die Errinerungen kamen nicht direkt.
Aber das hätte ich sonst gemacht.

Ich werde mir Eure vorschläge alle zugute nehmen.
Ich wüsste nicht was ich mit einem Sparkassen-Info schild (so wie die immer da hängen) Anfangen könnte...
Und ich denke mal das es das war, aber ich bleibe erstmal ruhig..
Möchte mir nur anhören was ihr jetzt noch zu sagen habt :).
Und warte jetzt auf weiteres.

(Alle Errinerungen basieren auf Bruchstücken und Erzählungen, das ich was gemacht hab weiß ich, das es aber keine Absicht war auch, da ich sowas noch nie gemacht hatte und vorhatte, weiß ich auch)

Ich bedanke mich nochmal herzlichst, ich bin nun endlich wieder ganz ruhig.
Mit freundlichen Grüßen