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SaZ 12 als Frau alles selbst zahlen?

Begonnen von Misa*, 04. August 2010, 14:58:28

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Misa*

Hallo.

Hoffentlich blamier ich mich hier jetzt nicht total...  ::)

Wenn ich als SaZ 12 (weiblich) genommen werde und meine AGA durchlaufe, bekomme ich wie andere GWDLer ebenfalls den Bahnberechtigungsausweis (oder wie auch immer) oder muss ich Kosten für Unterkunft / Verpflegung, sowie die An- und Abreise selbst bezahlen?

Ich weiß, dass die Männer, wenn sie mit widerruf unterschreiben, wie GWDLer sind, zumindest wurds mir so erklärt, weshalb sie für ihre AGA "nichts" bezahlen müssen.

Geht meine Frage daraus hervor?
(Bin viel zu kompliziert grad..)

Misa*

MediNight

Als weiblicher SaZ sind Sie nicht in der Situation, mit Widerruf unterschreiben zu können, aber Sie machen vier Monate lang eine Eignungsübung, in der Sie jederzeit wieder kündigen können!

Und ... als SaZ müssen Sie Ihre Fahrten zum Dienst und nach Hause selbst zahlen, können aber von der Bundeswehr einen Zuschuss zur BahnCard 50 erhalten, damit Sie günstigere Fahrkarten kaufen können!

Misa*

Danke für die Information.

Wie sieht es mit der Stube während der AGA aus?

BulleMölders

Auch für die Unterkunft und Verpflegung musst du wie jeder SaZ ohne Widerruf bezahlen.
Da wird zwischen weiblich und männlich kein Unterschied gemacht.

Die einzige Ausnahme sind SaZ mit Widerruf, da diese für die Zeit des Widerrufs wie GWDL behandelt werden.
Da Frauen aber kein GWDL sein können fallt das weg.
Test

ulli76

Nee Medi- auch Frauen können mit Widerrufsrecht untschreiben. Dadurch, dass sie aber nicht wehrpflichtig sind, entfällt die finanzielle Regelung wie bei den Männern.
Also man ist SaZ mit Widerrufsrecht, bekommt aber ganz normal seine Dienstbezüge.

Während den Lehrgängen zahlt man meines Wissens nach nix für die Unterkunft und die AGA ist auch ein Lehrgang. (Oder galt das für Kommandierungen?)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

apollo98

Ich glaube, daß galt wirklich nur für Kommandierungen unter drei Monaten. Wenn man keine anerkannte Wohnung hat und mit UKV eingestellt wird, muß man in der AGA auch für die Unterkunft bezhlen.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Flexscan

Zitat von: MediNight am 04. August 2010, 15:04:59
Und ... als SaZ müssen Sie Ihre Fahrten zum Dienst und nach Hause selbst zahlen, können aber von der Bundeswehr einen Zuschuss zur BahnCard 50 erhalten, damit Sie günstigere Fahrkarten kaufen können!

sicher 50? Hab noch 25 im Kopf aber keine 50

Warum sollte auch die Bundeswehr die Fahrt nach Hause bezahlen.
Fängst Du eine Ausbildung bei der Sparkasse oder Post, Stadt, weis der Geier wo an zahlst Du auch den Weg dorthin selber wie bei jedem anderen zivilen Arbeitgeber auch.




MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Misa*

Das weiß ich auch, dass ich alles selbst zahlen muss, wenn ich bei der Bank anfange etc.
Meine Frage war ja auch so gemeint, ob eine Frau auch als GWDLer behandelt wird.
Antwort war nein, weil Frauen keinen GWD machen müssen.

Also hat sich alles erledigt. ;)

abie.gail

...und Eignungsübende sind nur die Soldaten /Kameraden die in der zivilen Arbeitswelt bereits eine Ausbildung genossen haben, für die die Bundeswehr eine Verwendung hat....  ;)

lg abie
Lieber FotoGRAF
als gar kein Adelstitel!

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