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Unterhaltssicherungsbehörde & Miete

Begonnen von Funki, 18. August 2010, 10:51:56

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Funki

Hallo zusammen !!!

Kann mir mal einer von euch weiterhelfen ??? Jeder schreibt was anderes im Bezug auf Gehalt.

Habe ende des Monats meinen Eignungstest als Saz12. (Brandschutzfeldwebellaufbahn) Bin 29 Jahre gelernter Gas wasserinstallateur mit 6 Jahren Berufsausbildung, zudem bin ich seit 14 Jahren in einer Feuerwehr.
So !!!
Wenn ich jetzt zum 01.10.2010 anfangen kann (AGA) was habe ich dann an Gehalt ??? A6 da ich als Neckermann Stufz eingestellt werde ist klar.
Aber ich lese so oft was von Trennungsgeld, Irgendwelche Zulagen. Was hat es mir der Unterhaltssicherungsbehörde aufsicht ???
Und wie ist das mit der Miete ??? Übernimmt die Bundeswehr bei einem Saz12 die monatlichen Mietkosten ???

Wenn jemand richtig gut bescheid weiss, kann er mir ja mal hier aufschreiben was ich alles bekomme! Zur INFO: Ich bin Verheiratet, und habe 2 Kleine Kinder.

Danke für eure Antworten.

mailman

Soweit ich weiß werden bei einem SaZ keine Mietkosten übernommmen.

Warum auch? Ein SaZ bekommt auch mehr als ein GWDL.

Evtl. ist man Trennungsgeld berechtigt oder man bekommt die Umzugskostenvergütung. Das dürfte es dann schon gewesen sein. Hierzu mal im Forum suchen.

wolverine

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Timid

Zitat von: Funki am 18. August 2010, 10:51:56Was hat es mir der Unterhaltssicherungsbehörde aufsicht ???

Ist für dich eigentlich uninteressant, da die nur bei Wehrdienstleistenden zahlt. Zeitsoldaten bekommen nur das, was ihnen nach Beamtenbesoldungsgesetz etc. zusteht - und Mietzahlungen gehören üblicherweise nicht dazu ...
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87Costa

Guten Tag,

Ich habe eine ähnliche Frage bezüglich Unterhaltssicherung und Saz. Mir ist klar, dass es die Unterhaltssicherung nur für Wehrdienstler gibt. Was ist mit den Zeitsoldaten die in Probezeit sind? Ich habe versucht mir hier so einiges an Informationen zu sammeln um meine Fragen zu beantworten, komme jedoch gerade nicht weiter. Am dem 4.10 geht es für mich nach Kepmten zur AGA. Da ich aber eine Frau habe die sich gerade noch in Mutterschutz befindet und nicht erwerbstätig ist, wüsste ich jetzt nicht wie ich die Miete bezahlen soll.

Da bei den Bewerbungsunterlagen eine Kopie des Mietvertrages beigelegt werden sollte, habe ich dies auch getan.

Sollte ich lieber in Berlin anrufen und nachfragen, oder kann mir hier jemand weiter helfen?

Vielen Dank im Voraus.


KlausP

SaZ erhalten vom ersten Tag an Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz/der Bundesbesoldungsordnung A. Das sollte somit also kein Problem darstellen. Wenn Sie wissen wollen, wie viel das ist, googeln Sie am besten nach "Besoldungstabellen Bund 2011", da dürfte es auch einen entsprechenden Rechner geben, der Ihnen zumindest annähernd Ihr Netto berechnet.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

87Costa

Vielen Dank Klaus.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in der Probezeit weniger Geld gezahlt wird. Das habe ich beim Einplaner so aufgeschnappt.
Falls ich mich auch hier geirrt habe, bitte ich um Nachsicht.


KlausP

Das war ja auch noch so, als SaZ, die eine wiederrufliche Verpflichtungserklärung unterschrieben haben, in den ersten 6 Monaten wie GWDL Wehrsold erhalten haben und eine Nachzahlung erst mit Berufung in das Dienstverhältnis erhielten. Mit Wegfall des Grundwehrdienstes wurde das aber geändert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

87Costa


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