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BW und KInd

Begonnen von Köln422, 24. August 2010, 23:16:14

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schlammtreiber

@miguhamburg und StOPfr:

Die finanzielle Polsterung (noch) kinderloser Ehepaare entsprang einmal dem Gedanken, jungen Paaren ein paar Jahre Vorlaufzeit zu geben zwecks Nestbau - sie sollten eine sichere finanzielle Position erreichen um ohne Bedenken Kinder kriegen zu können. Hierbei wurde wohl aus ideologischen Gründen schlichtweg vorausgesetzt, dass Sinn und Zweck einer jeden Ehe die Familiengründung sei. Minimale Abweichungen wie unfruchtbare Paare nahm man in Kauf. Natürlich ist dies mittlerweile völlig überholt, zum einen durch die ständig sinkende Geburtenrate in Folge bewusst gewählter Kinderlosigkeit bei immer mehr Paaren, zum anderen durch Egalisierungsbestrebungen (z.B. Einklagung derselben finanziellen Vorteile für gleichgeschlechtliche Paare) welche die ursprüngliche Absicht zusätzlich verwässern. Kurz gesagt: es entspricht nicht mehr der Realität der Zeit.

Bevor mir jetzt jemand Homophobie vorwirft: o.g. Beispiel soll keine Diffamierung homosexueller Lebensgemeinschaften darstellen, zumal diese ja durchaus "eigene" Kinder haben können, es entsprach nur eben nicht der ursprünglichen Intention.
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miguhamburg1

Stimmt, lieber Kamerad, und das entblößt unser heutiges soziales System als (diplomatisch ausgedrückt) halbherzig. Aber da gibt es gewisse Parteien, vor allem mit einem Anfangsbuchstaben "C", die immer noch eine gewichtige Pressuregroup für die Beibehaltung dieses realitätsfremden Zustands!

schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 26. August 2010, 15:02:19
Aber da gibt es gewisse Parteien, vor allem mit einem Anfangsbuchstaben "C", die immer noch eine gewichtige Pressuregroup für die Beibehaltung dieses realitätsfremden Zustands!

Fast alle Parteien werden sich hüten, offen dagegen zu sprechen. Wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Die C-Parteien aus den von Ihnen genannten ideologischen Gründen. Die älteste Partei Deutschlands, weil sie generell ungerne als Henker finanzieller Zuwendungen an den Bürger dasteht. Die blaugelbe Partei der Besserverdienenden, weil kinderlose Haushalte mit zwei Vollzeiteinkommen definitiv zu ihrer Zielgruppe gehören. Die Baumknutscher, weil sie eigentlich (statistische Realität) auch eine Partei der Besserverdienenden sind, das würden sie natürlich nicht zugeben, und daher betont man lieber diffuse Dinge wie "freie Wahl des Lebensstils ohne finanzielle Druckmittel" etc etc etc
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AriFuSchr

was das Ehegattensplitting angeht, muss ich etwas Widerspruch anmelden.
Wie funktioniert das Splitting?

Mal ein Beispiel: Ehegatte A verdient 100.000 € im Jahr, Ehegatte B 20.000 € (warum auch immer)
Jetzt greift das Splitting: Zusammen verdienen Sie 120.000 € dividiert durch 2 = 60.000 € damit geht man in die Grundtabelle und multipliziert die Steuer mit 2, fertig.

Hebt man das Splitting auf, zahlt im Beispielfall Ehegatte A wesentlich mehr Steuer, da ihn die Progression erwischt. Mit der aktuellen Tabelle mal abgeglichen (bei Splitting 34.056 € ohne Splitting 36.529 €) Wenn beide 60.000 verdienen würden betrüge die Steuerschuld 34.056 €.
Warum also eine Bestrafung, nur weil einer der Ehegatten mehr als der andere verdient, wenn beide gleich verdienen gibt es eine staatliche Belohnung  ???

Oder mal schelmisch gefragt, werden dann weniger Ehen zwischen Akademikern und Nichtakademikern geschlossen ? (Und wenn ja, ist das dann politisch gewünscht?).

Ihr seht, Fragen über Fragen... ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

schlammtreiber

Das "warum auch immer" ist der Punkt. Warum versorgt ein Ehegatte den anderen mit, warum kann dieser nicht (voll) arbeiten? Kinder zu versorgen? Bingo, ursprüngliche Absicht der ganzen Geschichte.
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AriFuSchr

... vielleicht auch weil er schlechter ausgebildet ist und nur einen Teilzeitarbeitsplatz bekommt. Die Frage, warum dieses Ehepaar bei gleichem Einkommen mehr Steuern zahlen muss, wäre schon zu klären und bitte nicht ideologisch verbrämt, weil der andere ja 100.000 bekommt  ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Nein, wirklich nur ein Teil der Wahrheit. Fakt war immer, dass die "Ehe, die Keimzelle des Staates" war. So steht es noch in alten RG-Entscheidungen. Aber im Prinzip ist das statistisch immer noch richtig. Ehepartner stehen eben finanziell, gesundheitlich und sozial "füreinander ein" und stabilisieren damit die Gesellschaft. Ganz profan und reduziert ausgedrückt: bevor Ehepartner beim Staat die Hand aufhalten, unterstützen die sich erst einmal gegenseitig. Zugegeben nimmt das im Rahmen unserer modernen "Beliebigkeit" und steigender Scheidungsraten immer mehr ab. Aber noch ist das Geschriebene richtig und darum spricht das BVerfG immer noch von einem "Abstand" zwschen einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft. Bisher hat sich das Gericht nur davor gedrückt, Farbe zu bekennen und zu definieren worin dieser Abstand besteht. Irgendwann wird es nicht mehr darum herumkommen. Und ja: Ich bin bekennend erzkonservativ und finde das auch richtig so! Und ich bin neugierig auf die Sätze unseres höchsten Gerichts!
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miguhamburg1

@ wolverine, wahrscheinlich werden wir auf diesen Spruch ewig warten dürfen als mehr oder minder engagierte Staatsbürger. Allerdings können wir durch die jüngsten Urteile des BVerfG ja zumindest indirekt entnehmen, dass es diesen Abstand de facto für das Gericht nicht mehr gibt. Damit sind unsere Verfassungshüter weitaus schneller in der realität angekommen, als die Mehrzahl unserer Politiker, die in erster Linie dafür zuständig wären, Politik für die Realität zu gestalten!

Als verheirateter Vater erlaube ich mir den Hinweis an dieser Stelle, dass es allein in meinem erweitereten Bekannten-, Freundes- und Familienkreis sehr viele Beispiele dafür, dass Nicht-Verheiratete (mit und ihne Kinder) den ganz normalen Alltags"wahnsinn" langjährig miteinander teilen, sich selbst versorgen, nicht beim Staat die Hand aufhalten und den unterschiedlichsten Einkommensgruppen zugehören. Im Übrigen gibt es diverse Publikationen, die Ihre Vermutung widerlegen, dass sich nämlich nicht-verheiratete Paare schneller trennen als verheiratete. Auch dies ist ein alter, leider immer noch aktiver Zopf, der in vielen Köpfen herumschwirrt. Die Ehe ist nämlich mittlerweile überhaupt nicht mehr die Keimzelle des Staates - und das hat auch unsere heutige Sozialministerin - obgleich einer der C-Parteien angehörig - mehrfach öffentlich betont und zum Leitbild ihrer politik gemacht, sondern die Familie - unabhängig von ihrer rechtlichen Verfassung! Auch dies sollte gerne zur Kenntnis genommen werden!

AriFuSchr

ich denke mal, mein Beispiel hat anhand weniger Zahlen deutlich gemacht, dass es nicht sein kann, dass Ehegeatten aufgrund unterschiedlicher Einkommenshöhen der Ehepartner dann bei der Veranlagung zur Einkommensteuer unterschiedlich Steuern zahlen. Dem Einkommensteuerrecht immanent ist das Gebot zur Gleichbehandlung und das Gebot zur Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Beide sind verletzt, und damit auch das entsprechende Grundrecht nach unserer Verfassung.

Ich sehe eine entsprechende Novellierung des Einkommensteuerrechts bereits am Tage des Inkrafttretens auf dem Weg zum BVerfG
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

Gerecht ist es auf alle Fälle doch, dass jeder nach seinem tatsächlichen Einkommen zur Steuer veranlagt wird. Lassen wir es doch einmal dahingestellt sein, aus welchen Gründen die Gehälter unterschiedlich sein können: Neben Ihrem Beispiel gibt es ja auch ganz andere Konstellationen.

Zur Zeit werden meine Frau und ich anders besteuert, als gute Freunde in einer vergleichbaren Konstellation, die auch schon seit mehr als 25 Jahren zusammenleben, ohne verheiratet zu sein und die auch zwei Kinder haben. Wieso wird dieses Paar gegenüber uns zum Beispiel steuerrechtlich benachteiligt? Das lässt sich mit keiner rationalen, die Realität abbildenden Begründung verargumentieren!

AriFuSchr

Art. 6 des GG hilft hier entscheidend weiter.  ;)

Wenn Ihre Bekannten sich trennen und einer der beiden Lebensabschnittspartner dann unversorgt staatliche Fürsorge in Anspruch nehmen muß, während bei Ehepartnern bei einer Scheidung Zugewinn- und Versorgungsausgleichsansprüche entstehen, so dass nicht unbedingt gleich staatliche Fürsorge erforderlich ist, dann wird durchaus verständlich, daß derjenige, der andere Wege gehen möchte eben auch die hieraus resultierenden Nachteile in Kauf nehmen muss.

Sorry lieber Migu, hier schreibt ein -in diesen Fragen- weiterer erzkonservativer User  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

miguhamburg1

Ich möchte Ihnen doch gar nicht Ihre wie auch immer geartete, konservative Haltung nehmen.

Dennoch gibt es auch beim gegenwärtigen Denk- und Gesetzesmodell Konstellationen, in denen auch die gesamte Zugewinns- und Versorgungsausgleichsmethodik versagt. Beispiel: Ehepartner mit Ehevertrag, die eben diesen Zugewinnsausgleich ausschließen (Gütertrennung). Oder Ehepaare, die beide bei ihrer Trennung finanziell so dastehen, dass der Zugewinnsausgleich nur noch in Form finanziell unbedeutender oder dem Existenzminimum unterliegender gegenstände besteht. Heißt also, es soll auch Ehepaaare geben, die sich während der Arbeitsosigkeit trennen. Mit der folge, dass sie trotz des "besonderen Schutzes von Ehe und Familie" beide bei Vater Staat vorstellig werden. Dasselbe gilt für Ehepaare mit eher niedrigem Einkommen (das nicht ausreicht, um Unterhaltsansprüche zu bedienen) usw.

Soll also heißen: Die heutige Realität sieht anders aus, als zu der Zeit des Zustandekommens unseres GG, und das BVerfG ist seit jüngerer Zeit dabei, dies in seinen urteilen endlich auch anzuerkennen!

wolverine

Naja, Gesetze sind abstrakt-generelle Normen und es gibt immer individuelle Fälle, in denen diese nicht passen. Eigentlich lebe ich genau davon! Aber man kann nicht von der Ausnahme auf die Norm schließen und totz der gesellschaftlichen Entwicklungen ist die "Norm" eben doch noch anders.
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miguhamburg1

... und genau das habe ich vor einiger zeit schon zu bezweifeln gelernt. Mir scheint es eben in sehr vielen Fällen von Trennungen/Scheidungen von Ehepaaren eben so zu sein, dass das hehre Bild von der versorgung über die Trennung hinaus längst nicht mehr Realität ist und der Staat hier einspringt.

Ich persönlich bin ausgesprochen gerne verheiratet und gestehe, dass ich für mich auch nichts anderes vorstellen könnte. Allerdings gestehe ich dieses gefühl auch jedem Nicht-Verheirateten uneingeschränkt zu. Dass das Vereiratet sei besser gestellt ist, ist aus meiner Sicht mittlerweile schon ein Skadal, der sich eben überwiegend auf das von mir so genannte 3-K-Gesellschaftsbild zur Gründungszeit unseres Staates zurückführen lässt. An dem Tausende von Menschen heute eben noch durch nachteile leiden müssen, bis hin zu dem Gott sei Dank vom BVerfG vor Kurzem beendeten Skandal der Beachteiligung nicht verheirareteter Väter

AriFuSchr

#44
noch eine kurze Anmerkung,
Eheverträge die eine nacheheliche Versorgung ausschliessen wurden in den letzten Jahren verstärkt durch Gerichte (s. z.B. OLG München) für unwirksam erklärt. Im Falle der Gütertrennung geht es den Herrschaften dann bei der Erbschaftsteuer an den Kragen - späte Wiedergutmachung sozusagen. Voraussetzung, die Ehe hält bis zum Erbfall  ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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