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Ausbildungsplanung einsehen, aber wo?

Begonnen von der_stuffz, 18. September 2010, 16:47:18

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snake99

Wenn ich sie richtig verstanden habe, reden sie über den erfolgreichen Abschluss der VORausbildung.

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt den Soldaten nur zur Teilnahme am eigentlichen Fw Laufbahnlehrgang der Reserve. Er beinhaltet nicht die Zuerkennung irgendwelcher ATN's! Die ATN's werden erst nach dem eigentlichen Fw Lehrgang und der abzulegenden Laufbahnprüfung zuerkannt.

Ich weise jedoch nochmals darauf hin, dass ZUSÄTZLICH die fachliche Ausbildungsstufe 6 vorliegen muss, damit man zum Fw ernannt werden kann. Ist die Stufe 6 dem Soldaten nicht zuerkannt, wird er NICHT zum Fw ernannt, auch wenn er den eigentlichen Fw Lehrgang bestanden hat!
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Holgi33

Zitat von: snake99 am 05. Oktober 2010, 06:45:56
Ich weise jedoch nochmals darauf hin, dass ZUSÄTZLICH die fachliche Ausbildungsstufe 6 vorliegen muss, damit man zum Fw ernannt werden kann. Ist die Stufe 6 dem Soldaten nicht zuerkannt, wird er NICHT zum Fw ernannt, auch wenn er den eigentlichen Fw Lehrgang bestanden hat!

Er mal danke für die Infos Snake (in anderer Sache).

Ich muss aber Deinen Hinweis noch ergänzen:

Die Ausbildungsstufe 6 muss zum jeweiligen Beorderungsdienstposten passen, also die netten SOLL-ATN's, die auf dem Schreiben des KWEA stehen wenn man beordert wird.

Ein Glück habe ich das mit der Stufe 6 hinter mir.

der_stuffz

Snake soweit richtig aber davon sprechen der HCR und ich nicht!

Wir haben jetzt alles hinter uns und jeder hat seine Laufbahnprüfung absollviert.

HCR wurde auch gleich befördert, da er alle erforderlichen ATN´s hatte.

Bei mir dauert es noch ein wenig, da ich noch nicht alle ATN´s habe!

Es geht viel mehr um die ATN Wachführer die immer im Raum stand.

Diese wird laut Katalog nicht vergeben, da diese nicht vorgesehen ist.

Dies wurde aber mir und anderen Teilnehmern so nicht erklärt durch die besagt Frau HptBtsm K.

Eine Auswirkung hat diese ATN eh nicht für mich oder die anderen Teilnehmer.

Es geht eher um die Aufklärung der Umstände und der leichten Fehlinformationen die man  so durch einige Soldaten in der SDBW bekommt.

Wie gesagt uns berührt es nicht mehr aber es sollen ja noch weitere Fernausbildungen abgehalten werden, da wäre es ja nur fair, wenn man gesicherte Infos hat.

Gruß Steve

snake99

#78
Beim Fw Lg der Reserve (egal ob in Vollzeit oder via Fernausbildung) verhält es sich so:

Der Soldat wird zum Wachvorgesetzten gem. ZDV 10/6 ausgebildet und kann nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung sowie Ernennung zum Uffz m.P. auf Ebene des OvWa (Heer/Lw) bzw. Wachführer (Marine) eingesetzt werden.

Im Bereich des Heeres wird die ATN "Sicherungsfeldwebel" nicht mehr vergeben, doch eine JGFw ATN berechtigt ebenfalls durchaus zum Einsatz als Wachvorgesetzter auf OvWa Ebene.

Nachträgliches Edit:
Ich persönlich würde mich erstmal explizit weigern als OvWa eingesetzt zu werden, wenn ich keine oder nur unzureichende Kenntnis des UzGBw oder der ZDV 10/6 hätte! Da gibt es einige Punkte, wo man sich als Wachvorgesetzter selber strafbar machen kann, wenn man Maßnahmen ohne Kenntnis der Rechtslage versucht zu vollstrecken. Alleine beim Thema der vorläufigen Festnahme MUSS man zwingend einige Punkte beachten, sonst kann es u.U. sehr unangenehm werden ;)
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der_stuffz

Jup so sollte es sein! Ist aber in der Fernausbildung bei der Marine nicht der Fall!

Man soll dazu ja auch die Wachschießen durchführen und den Objektschutz ausgebildet bekommen, dass ist bei dem Fernlehrgang auch nicht der Fall!

Wie gesagt, der Wachführer ( OvWa ) wird als ATN nicht erteilt, da einige Ausbildungsinhalte nicht vorgesehen sind in der Fernausbildung der Marine.

Das jede andere ATN ab Ausbildungshöhe 6 dazu berechtigt ist ein anderer Spruch!

Du machst doch das Ganze bei der Luftwaffe, wie verhält es sich dort mit dem Lehrgang und der Inhalte?

Eigentlich sollte ja der FwResLg ja die gleichen Inhalte haben, wie der normale FwResKurz.

snake99

#80
Beim FwLgRes Fernausbildung Lw wird man (wie bereits beschrieben ;) ) zum Wachvorgesetzten voll ausgebildet und ist nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung sowie Ernennung zum Fw berechtigt, Dienst auf OvWa Ebene zu tätigen.

Der Soldat der bereits das Wachschießen in seiner SWA (alte Form) bzw. AGA erfolgreich absolviert hat, muss dieses NICHT mehr im Rahmen einer weiteren Wachausbildung wiederholen. Nach der mir bekannten Vorschriftenlage, sowie Aussagen der Ausbilder, reicht ein einmaliges Bestehen dieser Übungen "ein Leben lang".
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der_stuffz

Also doch wieder Unterschiede die eigentlich ja nicht sein sollten!?

Das Ganze drumherum wird in der Fernausbildung, also die Vorschriften Recht usw. zwar ausgebildet aber eben der Rest leider nicht!

Naja ich warte mal ab was da so zurück kommt aus Köln! ;)

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deinem Lehrgang und es ist auf jeden Fall zu schaffen! :)

snake99

Die Aussage der SDBw sollte eigentlich eindeutig sein:

"Den Angehörigen des TSK Heer entstehen keinerlei Nachteile in der Laufbahn oder Verwendung, wenn der Soldat / die Soldatin bei einer anderen TSK den Laufbahnlehrgang zum Fw absolviert hat."
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der_stuffz

Naja beim Heer sollte eigentlich dann die ATN SichFw vergeben werden soweit mir das bekannt ist! Kann sich natürlich auch wieder geändert haben!

Meine Info diesbezüglich sind schon was älter!

Hast Du da neuere Infos?

snake99

#84
Zitat von: der_stuffz am 05. Oktober 2010, 11:47:31
Naja beim Heer sollte eigentlich dann die ATN SichFw vergeben werden soweit mir das bekannt ist! Kann sich natürlich auch wieder geändert haben!

Die ATN SichFw wird nicht mehr vergeben!
Sie wurde durch eine neue ATN abgelöst, deren Namen ich leider aufgrund des sehr komischen Namens (irgendwas mit Heer und Fw) nicht mehr zusammen bekomme. Selbst die SDBw konnte mit der ATN Bezeichnung nichts anfangen und keine Aussage zu der damit verbundenen Tätigkeit geben ;)
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der_stuffz

Naja das ist doch das Ding was Holgi33 da zitiert hat!

Da muss man wieder einen Lehrgang machen für den es anscheinent keinen DP gibt!

Verstanden habe ich das Ganze noch nicht so recht aber man bekommt ja gute Infos hier!

Wie gesagt meine Infos sind leider etwas älter! Ich habe auch noch nichts gehört aus Köln!

Selbst da scheinen aber auch die Infos etwas verschieden zu sein!

Holgi Hat ja ne ganz andere Info bekommen als ich und andere Teilnehmer des Lehrgangs!

Leider kann mir mein S1 da auch nicht wirklich helfen.

snake99

Zitat von: der_stuffz am 05. Oktober 2010, 11:53:59
Ich habe auch noch nichts gehört aus Köln!

Wie wäre es im Zweifelsfall einfach mal selber die SDBw zu kontaktieren? Von alleine melden sich die Kameraden in aller Regel nicht ;)
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Chef_6/451

#87
Die ATN nennt sich Feldwebel Landstreitkräfte (Fw LaSK) und ist genau so wenig aussagekräftig wie früher die SicherungsFw ATN.

Das einzige was diese ATN signalisiert ist das der Kamerad, der sie besitzt, einen Feldwebellehrgang (AMT) abgeschlossen hat. Die ATN selbst qualifiziert aber eigentlich zu gar nichts und findet sich auch nicht
als SOLL ATN für irgendwelche Beorderungsdienstposten wieder.

Eine DP gerechte Verwendung kann nur durch eine Fachausbildung auf dem DP (in Form von AAP oder Lehrgang) sichergestellt werden. Erst dann kann eine Beförderung erfolgen.
Der reine Sicherungsfeldwebel war ein Überbleibsel der Strukturen des kalten Krieges (da gab es dann tatsächlich auch DP die diese Allerweltsqualifikation vorausgesetzt haben) und ist passé. Davon darf man sich gedanklich (und auch praktisch) verabschieden.

Erst der voll zum Feldwebel seiner Truppengattungs ausgebildete FA wird zum Fw befördert werden.
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snake99

Zitat von: Chef_6/451 am 05. Oktober 2010, 11:58:19
Die ATN nennt sich Feldwebel Landstreitkräfte (Fw LaSK) und ist genau so wenig aussagekräftig wie früher die SicherungsFw ATN.

Richtig, so war die Bezeichnung. Danke!
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der_stuffz

Das ist auch bewusst, nur war meine Info halt noch eine andere!

Wie geschrieben eine Auswirkung auf meine Beförderung hat es nicht!

Bloß wenn es z.B. diesen FwLandstreitkräfte bei den anderen Lehrgängen gibt und die Lehrgänge in der Fernausbildungen den normalen Kurzlehrgängen in nichts nachstehen sollen, dann verstehe ich den Unterschied nicht so recht!

Bei der Marine macht man ja nun den BtsmLehrgResKurzFern und da wird nicht eine einzige ATN vergeben laut System!

Also hat in Prinzip dieser Lehrgang so keinen Wert, ausser, dass man die Laufbahnprüfung macht! Oder verstehe ich da was falsch?

Naja ich habe die SDBW angeschrieben und warte auf Antwort!

Werde die Tage nochmal anrufen in der Hoffnung die Dame ans Telefon zu bekommen!

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