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BAB

Begonnen von M-Ernst, 27. September 2010, 12:03:19

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M-Ernst

Mahlzeit,

wollte mal wissen ob die Bundeswehr das sieht, wenn man vom Amt noch BAB von seiner Ausbildung kriegt, bei mir läuft das noch 1 Jahr weiter, weil Ich meine Ausbildung 1 Jahr früher durch Leistung beenden konnte.

Mfg Ernst

ARMY STRONG


M-Ernst

Berufsausbildungsbeihilfe vom Amt Geld eben, hat aber nix in Form von Alg 1 oder 2 zu tun :) Sind Zuschüsse die man in der Ausbildung kriegt, wenn man eine eigene Wohnung hat, weil das Ausbildungsgeld allein dafür nich ausreichte.

ARMY STRONG

Ah so.
Sollte das dann nicht enden wenn die Ausbildung (auch vorzeitig) endet?

Alles andere ist naemlich Betrug.

M-Ernst

Danke für die Info, aber ne Antwort auf meine Frage wär mir lieber. ;)

ARMY STRONG

Zitat von: ARMY STRONG am 27. September 2010, 12:14:02
Alles andere ist naemlich Betrug.
Reicht das nicht als Antwort?

Straftat, Verurteilung, Vorbestraft, Geld zurueckzahlen....

Wenn es dir das wert ist - no risk no fun, oder wie?  ::)

BulleMölders

Wenn es sich um Betrug erworbene Leistungen handelt, wird die Bundeswehr das bestimmt nicht gern sehen!

M-Ernst

Wie Ich schon sagte vielen dank für die Infos, aber Ich brauche ne Antwort. Sieht die Bundeswehr ob zusätzloch noch Geld auf das Konto kommt, weil das Amt wie die Bundeswehr vom Staatlich ist. JA oder NEIN

Strafttat + Folgen etc. bekannt.

Eracom

Also der Antrag läuft ganze 18 Monate. Nach dieser Frist muss der Antrag erneut gestellt werden um BAB zu erhalten.
Wenn du in dieser Zeit aus der Ausbildung ausscheidest musst du dieses mitteilen.

Einfach weiter BAB zu beziehen ist Betrug, tust du dieses doch und es kommt raus musst du alles was du nach der Ausbildung bezogen hast zurückzahlen.
Wie du siehst bringt es dir gar nichts einfach das Geld weiter zu beziehen, macht nur mehr probleme.

Aussderm solltest du dir mal deinen Antrag durchlesen. Ich wette mit dir das dort irgendwas drinnen steht falls du in dem Zeitraum von 18 Monaten mit der Ausbildung fertig geworden bist, was dann zutun ist.
Sonst würde das ja jeder machen und sagen "Nein, aber im Antrag stand davon nichts"
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

wolverine

Und die Beantwortung bestimmter Fragen, die unter einem erkennbaren Vorsatz gestellt werden, könnte auch als Beihilfehandlung gewertet werden...
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Eracom

Zitat von: M-Ernst am 27. September 2010, 12:40:43
Wie Ich schon sagte vielen dank für die Infos, aber Ich brauche ne Antwort. Sieht die Bundeswehr ob zusätzloch noch Geld auf das Konto kommt, weil das Amt wie die Bundeswehr vom Staatlich ist. JA oder NEIN

Strafttat + Folgen etc. bekannt.

Du hast aber ein Bild.
Das Amt sieht nur die Bezüge, wenn du Belege vorlegen musst. Sonst sehen sie da auch nichts.
Statt zu klagen, dass wir nicht alles haben, was wir wollen, sollten wir lieber dankbar sein, dass wir nicht alles bekommen, was wir verdienen.

Dieter Hildebrandt

M-Ernst

Stimmt Wolverine hab ich nicht dran gedacht.

Danke trotzdem und schönen Tag noch.

wolverine

Dafür gibt es ja unter anderem Berufsbedenkenträger...
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BulleMölders

Ich könnte mir vorstellen, dass auch Handwerks- oder Handelskammer oder der Ausbildungsträger dem Amt das Ende der Ausbildung anzeigen.

Zander

wenn du es tust hoffe ich das sie es sehen sowas ist total unfair denen gegenüber die diese leistugen wirklich ebanspruchen und dem steuerzahler gegenüber

hoffe das du es nciht vorhast

Lg Zander
Spiele nicht mit dem Feuer sonst verbrennst du dich.
Spielst du aber doch mit dem Feuer und verbrennst dich,
weißt du meist erst zu schätzen wie schön es ohne die verbrennung war.