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Ausbildung statt Grundwehrdienst ?

Begonnen von Locke92, 11. Oktober 2010, 00:30:58

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wolverine

Zitat von: Locke92 am 11. Oktober 2010, 14:38:13
Hab ich eine Chance das diese "prüfung" noch vor dem 3.1 sein wird?
Eine Chance hat man immer aber hier eher nicht!
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Locke92

okay danke,
kanne s passieren das ich die prüfung während des geundwehrdienst machn muss?

wenn aj werde ich dann zu dem, tag ebfreit oder erfolgt dies erst nach den 9monaten?

wolverine

Wenn es in der Dienstzeit erfolgt werden Sie für diese Tage befreit und im Rahmen einer Diestreise in´s ZNwG geschickt.
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Locke92

Okay danke,
dann werd ich das jetz mal die tage machen :)

ich glaub mehr muss ich im moment nicht wissen .

ihr wart mir eine echte hilfe :)

snake99

Die Wahrscheinlichkeit noch vor dem 3.1. einen Termin im ZNwG zu bekommen, halte ich für gering, da die Bearbeitungszeiten der Bewerbungen zwischen 3-6 Monate liegen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Saftschubser

Nur als Ergänzung (nicht um irgendjemanden ans Bein zu pissen):

Der Vorgesetzte der WDB im KWEA meiner Region meinte, dass das ZNwG maximal 5 Monate verstreichen lassen DARF. Die Angabe erfolgt meinerseits natürlich ohne Gewähr aber wenn es jemand bestätigen kann, sicherlich nice to know.

snake99

Diese Frist wäre mir persönlich vollkommen neu. Bei einer Bewerbung müssen wir nach "Bedarf & Eignung & Nachfrage" unterscheiden.

Wer heute als ausgebildeter Arzt bei Bw anklopft, wird aufgrund des Ärztemangels innerhalb der Bw sicherlich "bevorzugt behandelt" und die Bearbeitung der Bewerbung wird schneller erfolgen, als bei Bewerber XY, der sich von der Masse nicht sonderlich abhebt ;) Wobei dies natürlich reine Spekulation meinerseits ist!
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wolverine

Bevor das hier aus dem Ruder läuft: Alle (!) Personalangelegenheiten unterliegen dem Beschleunigungsgrundsatz. "Mal so liegen lassen" darf ein Bearbeiter überhaupt nichts. Aber je nach Fall benötigt eine Akte mehr oder weniger Prüfaufwand: Mal fehlen Unterlagen, mal muss gesondert fachärztlich untersucht werden, mal muss der Rechtsberater beteiligt werden et, et, et. Das kann dann eben dauern bis alles zusammen ist und dem zuständigen Entscheider vorliegt. Es gibt dabei auch keine Höchstfrist. Also ist das mit den fünf Monaten völliger Quatsch! Was sollte auch die Rechtsfolge sein? Ein Anspruch auf Einstellung bei völliger Nichteignung?
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Saftschubser

Wie gesagt war dieese Angabe ohne Gewähr. Ich habe nur das Wiedergegeben was mir der Herr sagte. Außerdem wäre vielleicht noch hinzuzufügen, dass ich den Zeitraum zwischen Abschicken der Bewerbung und Erhaltung einer Einladung, respektive Ablehnung, meinte.

Mal angenommen es gäbe die Frist tatsächlich dann hätte der Bewerber sicherlich nichts davon. Aber ich denke die Bearbeiter dürften was zu hören bekommen wenn sie keine richtig guten Argumente hätten (sprich, fehlende Unterlagen o.Ä.). Dann  könnte man ja eine Behinderung des Dienstablaufes vorwerfen. Da aber für gewöhnlich eh keine 5 Monate verstreichen ist eigentlich egal.

snake99

@Saftschubser

Sie sollten bedenken, dass ein Bewerber in der Regel keine Einsicht in das interne Bewerbungsprozedere hat. Selbst wenn er meint Missstände (z.B. vorsätzliche Verzögerung einer Bewerbung) klar erkannt zu haben, muss er diese im Falle einer Beschwerde auch beweisen können, was im Grunde nicht gelingen sollte.

Fakt ist, dass sich kein Bewerber in den Dienst der Bw aufgrund möglicher Diskrepanzen während der Bewerbungsphase einklagen kann, wenn es das sein sollte, was ich meine in ihren Postings rauszuhören ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Saftschubser

Verzeiht mir wenn ich mich unklar ausgedrückt habe.

Ne ne, wär ja noch schöner wenn man sich so in die Bundeswehr reinmoggeln könnte. Ich denke auch das ein Zivilist allgemein keine Beschwerden direkt bei der Bundeswehr einlegen kann (basiert aber auf keinem Wissen, ich finds nur logisch).

Ich wollte damit nur sagen, dass die Bearbeiter laut der Aussage dieses Herrn ausm dem KWEA an eine Bearbeitungszeit der Bewerbung gebunden sind. Wie gesagt basiert das nur auf dessen Aussage hin.

Zu dem Thema sollte es doch bestimmt ne ZDv geben?

wolverine

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snake99

@Saftschubser

Ich möchte sie zusätzlich darauf hinweisen, dass das KWEA und der WDB mit der eigentlichen Bearbeitung einer SaZ Bewerbung nichts zu tun hat, sondern diese Aufgabe in den Zuständigkeitsbereich der ZNwG's fällt.

Der WDB kann bei der Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen hilfreich zu Seite stehen, doch für die Absendung der Bewerbung zum ZNwG ist der Bewerber allein verantwortlich.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Also meine Bewerbung und auch die von vielen anderen die ich kenne hat der WDB ans ZnWg geschickt.

snake99

Zitat von: mailman am 12. Oktober 2010, 15:35:15
Also meine Bewerbung und auch die von vielen anderen die ich kenne hat der WDB ans ZnWg geschickt.

Richtig, doch dies hat er sicherlich erst nach Einwilligung / Aufforderung des Bewerbers initiiert.
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