Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Feldwebel vorläufig

Begonnen von Armine 71, 13. November 2010, 17:10:17

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Armine 71

Ich bin "glücklicher" Träger des Dienstgrades Feldwebel (vorläufig).
Im nächsten Jahr werde ich auf diesem Dienstposten eine 3-4 Monate lange Wehrübung absolvieren(Inland)
Weiss irgendjemand nach wieviel WÜ Tagen ich das (v) in einen endgültigen umwandeln kann,bzw wo kann man dieses
beantragen?Ich hörte mal was von "12 Tage zusammenhängend wehrüben".
Kann mir jemand helfen?
MkG

Holgi33

Die notwenigen Informationen findet man hier: http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W26HAD2X147INFODE/ZDv_20_7.pdf

Zitat
221. Für Reservistinnen und Reservisten, denen ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen worden ist, gelten folgende Grundsätze:
– Bis zur endgültigen Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen Dienstgrades dürfen Reservistinnen und Reservisten nicht zu einem anderen Dienstgrad der Reserve befördert werden.
– Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizier oder Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine Laufbahnprüfung ab.
– Die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung eines Dienstgrades sollen spätestens drei Jahre nach der Verleihung des jeweils vorläufig festgesetzten höheren Dienstgrades erfüllt werden.
– Die endgültige Verleihung eines zunächst vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades ist bis zu den in Nr. 204 genannten Altersgrenzen zulässig.

222. Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung
folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist.
Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung)
nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer, – Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen
ATN.

Armine 71

Ok soweit alles klar.Aber bitte erklär mir bitte dieses in Resi-Deutsch.– erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung)
nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer, – Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen
ATN.-

Ich bin Feldpostler und werde es auch immer nur sein.D.h. ich über nur auf dem Dienstposten als Feldpost Fw.

Holgi33

20/3 ????

Der Link geht zur ZDv 20/7. Das ist die Version, die man bei der SDBw auf der Homepage einsehen kann.

Für die Anerkennung Deines Dienstgrades musst Du auf Deinem Dienstposten üben. Später kannst Du auch wo anders üben, wobei Dir auch die WÜ-Tage für die Beförderung angerechnet werden.

Ich habe einen Kameraden der hat vor Jahren das gleiche durchlaufen. Von Mannschafter zum Feldwebel vorläufig, ist jetzt Hauptfeldwebel und hat ca. 8 Auslandseinsätze hinter sich.

ARMY STRONG

Bevor das jetzt wieder in einen "Expertenstreit" ausartet, wo es jeder besser als der andere weiss - am Beginn deiner Wehrübung hast du üblichweise ein kurzes Gespräch mit deinem Disziplinarvorgesetzten. Falls dieser (unerwartet) diese Fragen nicht beantworten kann, macht du über den Spieß einen Termin bei deinem S1-Offizier und klärst dies. Der ist der Fachmann für sowas und muss den Übergang deines Dienstgrades von vorläufig zu permanent sowieso bearbeiten - dort wirst du dann geholfen.  ;)

snake99

Kleine Korrektur:

Bei Reservisten (ab Uffz) sind die S1 Abteilungen nur noch "ausführendes Organ". Die Entscheidungen über Beförderungen etc. werden nur noch ausschließlich von der zuständigen Abteilung der SDBw getroffen.

Hintergrund:
Man will eine einheitliche Verfahrensweise sicherstellen. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben klar gezeigt, dass hin und wieder S1 Abt. und Kommandeure Reservisten befördert haben, die gem. Vorschrift gar nicht hätten befördert werden dürfen. Daher läuft dies nun alles über die SDBw. Gibt die SDBw nicht ihr grünes Licht, wird kein Reservist mehr befördert. Mannschaften d.R. hingegen können wohl noch in Ermessen der S1 Abt. (in Verbindung mit den jeweiligen Vorschriften) befördert werden, ohne das dieser Vorgang über die SDBw läuft.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Chef_6/451

#6
Die Aussage der Vorschrift, ist auch ganz ohne Expertenstreit klar.

Du musst zur dauerhaften Zuerkennung des Dienstgrades folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) du musst beordert sein
b) 24 Wehrübungstage, davon 12 am Stück leisten
c) deine Eignung durch eine gute Beurteilung nachweisen
d) den NAchweis erbringen das du, an einer der Ausbildungshöhe Feldwebel entsprechenden allgemein-militärischen Ausbildung teilgenommen hast.  D
Das wäre dann wohl etwas dem Feldwebellehrgang entsprechendes, etwas anderes fällt mir  nicht ein, wie man diese Ausbildungshöhe sonst nachweisen sollte. Diese Ausbildung wird nicht durch eine Laufbahnprüfung abgeschlossen. Aber ich sehe der Dienstherr hat dazu gelernt, denn dadurch hat er die Hürde für die Zuerkennung des endgültigen Dienstgrades ein ganz schönes Stück höher gelegt.
e) und der Zuerkennung der für den Dienstposten nötigen ATN (eben aufgrund zivilberuflicher Qualifikation) durch die SDBw.

Sprich mit eben 12 Tagen Wehrübung ist die Geschichte nicht erledigt. Hier wird auch noch die gleiche allgemein militärische Ausbildungshöhe wie für jeden anderen Feldwebel gefordert (sprich Höhe Feldwebel Lehrgang, allgemeinmilitärischer Teil). Ich würde mich rechtzeitig mit der SDBw in Verbindung setzen um zu klären, wie diese Art der Ausbildung aussehen kann oder was eben im Detail gefordert wird und wie diese Ausbildung nachgewiesen werden kann.
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

snake99

#7
@Chef

Ich will mich nicht streiten, doch nach Aussage der SDBw (es war ein persönliches Gespräch mit einem der zuständigen Kameraden) muss ein Reservist der nach §22 Abs. 5 SLV seinen DstGrd vorläufig bekommen hat KEINEN Laufbahnlehrgang mehr absolvieren. Nach einer positiv beurteilten WÜ auf dem höher dotierten DP wird der vorläufig verliehene DstGrd endgültig verliehen.

Da ich es selber nicht glauben konnte, habe ich 2x explizit nachgefragt. Die Antwort war immer die gleiche. Wer nach §22 Abs. 5 SLV behandelt wird, muss KEINEN Laufbahnlehrgang mehr absolvieren, da seine zivile Qualifikation mit der der militärischen Ausbildungshöhe gleichgestellt wird.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Spatz

Zitat von: snake99 am 14. November 2010, 10:13:47
Kleine Korrektur:


Mannschaften d.R. hingegen können wohl noch in Ermessen der S1 Abt. (in Verbindung mit den jeweiligen Vorschriften) befördert werden, ohne das dieser Vorgang über die SDBw läuft.

Gemäß SDBw "Fachliche Anweisung zur Übernahme der ZPST" laufen auch die Beförderungen der Mannschaften über den Tisch der SDBw.

Chef_6/451

#9
@Snake
steht etwa in meinem Beitrag das ein Laufbahnlehrgang erfoderlich ist? Nein, das eine Laufbahnprüfung erforderlich sei, wohl auch nicht.

Aber die Vorschrift sagt klipp und klar (und hier ist wohl nachgebessert worden):
Zitaterfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung)

Wie dies ausgelegt wird können wir gerne der SDBw überlassen, aber das die Vorschrift dies für die endgültige Verleihung des Dienstgrades nicht nur vorsieht sondern vorschreibt können wir (und auch die SDBw) nicht verneinen.
Aber folgende Folgerung festhalten:
Ergo: keine entsprechende allgemeinmilitärische Ausbildung auf Ausbildungshöhe Feldwebel - keine dauerhafte Zuerkennung des vorläufigen Dienstgrades.
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

Holgi33

Jetzt wo ich das alles so lese meine ich einmal von der SDBw gehört zu haben, dass man an dem Laufbahnlehrgang teilnehmen muss (weil es die SDBw so will), aber man keine Laufbahnprüfung machen muss.

???  ???  ???

Spatz

 ;D Ein bischen laufen lernen, kann wohl keinem schaden, gerade wenn man den DG fast geschenkt bekommt.

LoggiSU

wie lange dauert denn ein solcher Laufbahnlehrgang?
D. h. wieviel Zeit muss man zusätzlich zu den 24 WÜb-Tagen einplanen?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Chef_6/451

3 bis 6 Wochen, grob über den Daumen gepeilt. Je nachdem wie sich die Ausbildungsmodelle für den FwLehrgang noch ändern, bzw. für die allgemeinmilitärische Ausbildung auf Höhe Feldwebel.
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

LoggiSU

Danke.
Die 24 WÜb-Tage kommen da noch dazu oder?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.