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KzH ja oder nein

Begonnen von daniel319, 17. November 2010, 12:49:29

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KlausP

Wo steht eigentlich, dass in Internet-Foren die Grundregeln deutscher Grammatik und Rechtschreibung nicht gelten? Gibt's da irgendwo 'ne ZDv?  ??? ;D
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justice005

#16
Die Anmerkungen der Kameraden bzgl. Orthographie, Interpunktion und Grammatik sind ausgesprochen berechtigt. Ich habe ehrlich gesagt nicht die geringste Lust, mir aufgrund irgendeines Kauderwelschs den Sachverhalt selbst zusammenzureimen. Außerdem hat das meines Erachtens nicht das Geringste damit zu tun, dass wir "im Netz" schreiben, denn die deutsche Rechtschreibung gilt überall. Es gebietet bereits alleine die Höflichkeit, leserlich und verständlich zu schreiben. Zudem prägen sich derartige Schlampereien auch ein, was dazu führt, dass man nach jahrelangem Chatten nicht mehr in der Lage ist, einen korrekten dienstlichen Brief zu schreiben.

Als Unteroffizier müssten Ihnen Ihre Rechtschutzmöglichkeiten bekannt sein. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, dann können Sie gemäß § 1 Wehrbeschwerdeordnung (WBO) eine Beschwerde schreiben, für die der Kommandeur zuständig ist und deren formale Voraussetzungen sich aus § 6 WBO ergeben. Das lernt jeder in der Grundausbildung und bedarf daher keiner näheren Erläuterung.

Wenn Sie weitere Fragen haben, werde zumindest ich Ihnen diese nur beantworten, wenn sie verständlich formuliert sind. Ansonsten ist der Thread für mich beendet.


wolverine

Das gibt einem so ein "Desperado"-Image: Das Internet als rechtsfreier Raum wo ich mich an nichts halten muss; da sitze ich splitternackt vor dem Computer und beleidige meine Großmutter mit anonymen E-Mails und versteckt hinter einem obszönen nickname.
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schlammtreiber

Zitat von: wolverine am 17. November 2010, 15:51:35
da sitze ich splitternackt vor dem Computer und beleidige meine Großmutter

Danke. Das wollten wir (nicht) wissen  :D
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KlausP

Und wir wollen auch keine Beweisfotos  ;D
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wolverine

Das Wolverine trägt auch d´runter immer stilvoll Pelz! ;)
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schlammtreiber

Ahhhhh, aua, diese Bilder... nein nein, Kopfkino aus, AUS, AUUUUUUUUUUUUUUS!!!!!!!!!!!!!!!!!
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StOPfr

Ich komme wohl etwas zu spät um hier auch noch einen lustigen Kommentar beizusteuern  ;D?
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ulli76

Auch wenn ich keine Quelle dazu habe: Üblicherweise ist es so, dass der Disziplinarvorgesetzte mit dem Truppenarzt Rücksprache zu halten hat, ob kzH zwingend erfoderlich oder auch krank auf Stube möglich ist.

Wie bereits geschrieben wurde, ist dann die Einheit für deine Hege und Pflege verantwortlich- z.B. dass man dir Tee und Zwieback organisiert, wenn du an ner Magen-Darm-Erkrankung leidest.
Alternative wäre die Unterbringung auf der Bettenstation, falls dein SanBereich so was hat- da hat man Ruhe und qualifizierte Pflege.

Meiner Meinung nach, bewegt sich dein OLt auf recht dünnem Eis. Wenn dir was passieren sollte oder deine Genesung unter seiner Entscheidung leidet, ist er dafür verantwortlich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

#24
Zitat...Meiner Meinung nach, bewegt sich dein OLt auf recht dünnem Eis. Wenn dir was passieren sollte oder deine Genesung unter seiner Entscheidung leidet, ist er dafür verantwortlich.
Der Ansicht bin ich ja auch immer noch.

Und zu dem davor geschriebenen: In der "Vorgängerversion" der ZDv 10/5 stand weiterhin zu dem von mit Zitierten:

"... Will der Disziplinarvorgesetzte der Empfehlung des Truppenarztes nicht folgen, entscheidet der nächsthöhere sanitätsdienstliche Vorgesetzte. Der Disziplinarvorgesetzte ist an dessen Entscheidung gebunden. ..."

EDIT: Als Spieß hätte ich meinen Oberleutnant als amtierendem Vertreter des Chefs schon eingehend "beraten", wie dünn das Eis unter ihm sein kann.
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snake99

@daniel319

Ich hege große Zweifel, dass bei einer ZAW JEDEN Abend eine schöne, feucht fröhliche ausgelassene Party gefeiert wird. Da wissen die dafür zuständigen Kameraden entsprechende Maßnahmen gegen einzuleiten, wenn nach 22h immer noch lautstark Party gefeiert wird ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ulli76

Nö- aber es ging drum, dass die Kameraden aktuell wohl das Bedürfnis haben,ihre bestandenen Prüfungen zu begießen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HG MOK

Man kann doch jetzt noch Stundenlang darüber diskutieren ob KzH ja oder nein, was aber nichts bringt.
1. Weiß niemand um was für eine Krankheit es sich handelt.
2. Wie weit ist eigendlich der Weg nach Hause für den TE.

Ich vermute mal das der TE ganz schön Angefressen ist weil er heute nicht nach Hause darf.
Wenn ich jetzt raten sollte könnte ich mir vorstellen das es sich um eine Erkältungs geschichte handelt.

Wie sieht die Sache denn aus wenn der Olt das Krank auf Stube damit begründet, das der Heimweg zu Lang ist und er aus Fürsorgepflicht das nicht riskieren möchte den Kameraden auf eine Lange Heimreise zu schicken??

KlausP

Genau das hat der Herr Oberleutnant ja nach Aussage des TE nicht als Begründung gebracht und ich sehe erstmal keinen Grund, dass der TE sich die im Eröffnungsbeitrag genannten "Begründungen" ausgedacht haben sollte.
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TazD

Ohne dem TE etwas unterstellen zu wollen, aber wir kennen nur eine Seite der Geschichte und demnach nur eine Version der vorgebrachten Gründe.
Das "Bewegen auf dünnen Eis" sehe ich als ehemaliger DV nicht so eng, weil der vergebene Status (wie schon mehrfach erwähnt) eben nur eine Empfehlung des Arztes darstellt.
Klar, sollte sich der Gesudheitszustand des Soldaten aufgrund der Entscheidung des OLt verschlechtern, darf der sich warm anziehen. Aber ob das passieren kann oder die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, lässt sich per Ferndiagnose nicht beurteilen.

Fazit: Grundsätzlich kann der DV von der Empfelung des Arztes abweichen, sofern dafür nachvollziehbare Gründe vorhanden sind. Eine objektive Beurteilung des Sachverhalts ist aber aufgrund der einseitigen Darstellung nicht möglich und somit bleibt uns nur der Blick in die Glaskugel.

Der TE möge seine rechtlichen Möglichkeiten nutzen und die Klärung den entsprechenden Instanzen überlassen. Die informieren sich dann schon allumfassend.