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Führerschein?

Begonnen von NickB, 19. November 2010, 17:40:04

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PzInstFw

Wird die Verlängerung bei der von der BW übernommen sollte sie zivil gemacht werden?
3./VAZ 163 7/04-9/04 AGA
3./StFmBtl EinsFüKdoBw 10/04-5/06
3./LogBtl 4 1/11-

instfw

#16
Es gibt eine Verlängerung für die zivile Fahrerlaubnis und eine für die dienstliche, die eine hat nichts mit der anderen zu tun. Das ein oder andere SVA akzeptiert allerdings das BA 90/5 von der BW als Grundlage für die ärztliche Untersuchung, so das nur noch Kosten für die eigentliche Fahrerlaubnis entstehen.

Lediglich bei einem eingeschränkten Personenkreis (aaSoP) wird auch die zivile Verlängerung durch die BW übernommen da dieses Personal nach dem KfSachVG anerkannt ist und daher für die Anerkennung im Besitz der zivilen Fahrerlaubnis sein muss.

Also erst dienstlich dann zivil verlängern, kann u.U. billiger sein.

ChristinaV

Da das thema schon offen ist würd ich gerne mal wissen wie es mit mir und nen führerschein aus sieht

Werde nach der aga saz4 sein.Werde im bereich nachschub am flughafen köln wahn eingesetzt?
Habt ihr da nen paar informationen hätte ich chancen?

KlausP

Wenn der Diensposten einen Führerschein erfordert, dann ja. Natürlich abhängig von Kraftfahrerverwendungsfähigkeit und ZMK-Auskunft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ChristinaV

& was heisst das genau :s
Naja mir wurde sofort gesagt staplerschein werd ich wohl sofort machen ^^

ulli76

Wir wissen nicht ob und welchen Führerschein du machen wirst. Wenn es für deinen Dienstposten erforderlich ist, wird man versuchen dich in eine entsprechende Ausbildung einzusteuern, sofern nicht der Truppenarzt oder die ZMK was dagegen haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: ChristinaV am 25. November 2010, 18:56:33
& was heisst das genau :s
Naja mir wurde sofort gesagt staplerschein werd ich wohl sofort machen ^^


Der Staplerschein für den "Nachschieber" erfordert aber nicht zwangsläufig einen Führerschein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ChristinaV

Ich weiß ich weiß.
aber es könnte doch gut sein das ich irgentwann mal einen brauche oder?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


mailman

Zitat von: KlausP am 25. November 2010, 20:47:40
Zitat von: ChristinaV am 25. November 2010, 18:56:33
& was heisst das genau :s
Naja mir wurde sofort gesagt staplerschein werd ich wohl sofort machen ^^


Der Staplerschein für den "Nachschieber" erfordert aber nicht zwangsläufig einen Führerschein.

Wenn es sich um ein FUG handelt, dann ist das sehr wohl ein Führerschein erforderlich, und zwar eine der Klassen die, die Klasse B mit einschließt. Ein FUG fährt schon etwas schneller.

Wenn es sich nur um normale Flurförderzeuge handelt ist die Aussage natürlich richtig.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ChristinaV

Hm .. Naja also das weiß ich ja noch garnicht was ich da fahren muss u.s.w :s

ChristinaV

Auf jeden fall steht auch in meiner Tatigkeitsbeschreibung das Umschlagen und all sowas :s

mailman

Ist eben die Frage ob dafür ein FUG eingesetzt wird oder nicht. Kommt immer auf die größe der Sachen an. Wobei zu meiner Zeit die FUGs schon etwas älter waren und es heute sicher auch Diesel oder Benzinstapler gibt die das gleiche leisten können.

Nach dem Begriff "Umschlagen" darf man überhaupt nicht gehen. In meiner Umschlagstaffel gab es verschiedene Umschlaggruppen, tatsächlich gefahren mit Stapler und FUG sind aber die Soldaten der Feldumschllaggerätegruppe des Nachweis und Betriebszuges.

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