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FWDL 9 --Wie viel Urlaub steht mir zu ?

Begonnen von MORE, 20. Dezember 2010, 18:05:14

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Hi
Habe gerade die Aga hinter mir und bin in der neuen Kompanie.

Dort heisst es auf einmal das W6er nur 6 Tage und FWDL9er nur 12/13 Tage Urlaub haben.

Ich bin aus allen Wolken gefallen...

Schliesskich muss ich jetzt 5 Tage Urlaub nehmen zwischen den Jahren.
Bleiben nur noch 8 für 6 Monate.

Hab mich erkundigt, in der Soldatenurlaubsordnung steht:


§ 5 Erholungsurlaub der Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach
dem Wehrpflichtgesetz leisten oder Dienstleistungen nach § 60 des
Soldatengesetzes erbringen
(1) Soldaten, die nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leisten, erhalten für jeden
vollen Monat ihrer Dienstzeit ein Zwölftel des Jahreserholungsurlaubs nach § 1, wenn
die Dauer des ohne Unterbrechung abgeleisteten Wehrdienstes mindestens einen Monat
beträgt. Soweit Grundwehrdienst geleistet wird, hat der Soldat abweichend von Satz 1
für jeden vollen Monat seiner Dienstzeit Anspruch auf einen Tag Erholungsurlaub.
(2) Wird unmittelbar im Anschluss an den Grundwehrdienst mindestens ein voller Monat
weiterer Wehrdienst geleistet, richtet sich der Anspruch auf Erholungsurlaub für die
gesamte Wehrdienstdauer nach Absatz 1 Satz 1.
(3) Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend für Soldatinnen und Soldaten, die
Dienstleistungen nach § 60 des Soldatengesetzes erbringen.


Auf Bundeswehr.de steht:

Urlaubsanspruch eines Grundwehrdienstleistenden

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Soldatenurlaubsverordnung. Danach stehen dem Grundwehrdienstleistenden insgesamt 6 Tage Erholungsurlaub zu. Ein Grundwehrdienstleistender, der freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistet, erhält für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs für Berufssoldaten.


Die Rechnung vom Spieß geht nur auf wenn er die Aga nicht berücksichtigt.


Wie viele Tage habe ich nun als FWDL 9er mit Dienstende 31.6.11 ?


Vielen Dank !

KlausP

#1
Ganz kurz geantwortet: 20 Tage für die gesamten 9 Monate. Wenn jemand was anderes sagt, gat der keine Ahnung.

Urlaubsanspruch eines vergleichbaren SaZ/BS:   26 Tage : 12 Monte x 9 Monate = 19,5 Tage, gemäß Rundungsregeln also 20 Tage

Außerdem muss doch Ihr Urlaubsanspruch schon in der AGA-Kompanie berechnet und auf der Urlaubskarteikarte eingetragen worden sein.

ZitatDie Rechnung vom Spieß geht nur auf wenn er die Aga nicht berücksichtigt.

Genau das befürchte ich auch. Da Sie aber in der AGA keinen Rechtsanspruch auf Erholungsurlaub haben und sicherlich nicht mehr als 1 bis 2 Tage aus welchen Gründen auch immer gewährt worden sein können, irrt mein Spieß-Kamerad.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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Danke für die gute Antwort.

Um mich weiter abzusichern rufe ich morgen noch beim Kreiswehrersatzamt an und frage nach.


Am Mittwoch (letzter Tag vor dem Urlaub) werde ich nochmal versuchen mit dem Spieß zu reden.
Er ist eigentlich auch ein ganz netter Kerl, der eben nur falsch informiert ist.

-->Wo kriege ich Einsicht über meine Urlaubskarteikarte ?

KlausP

Das KWEA brauchen Sie nicht zu belästigen, die können da in der Regel keine Auskunft geben. Sie können mir glauben, dass ich als Spieß schon mehrere Urlaubsansprüche berechnet habe und die diesbezüglichen Festlegungen der ZDv 14/5 kenne.  ;)

Ihre Urlaubskarteikarte können Sie in der Regel im GeZi einsehen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Greif

Als GWDL 9 (wohlgemerkt nicht FWDL, wenn Sie im Oktober den Dienst angetreten haben, zumindest was die Besoldung betrifft^^) haben Sie Anspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub + 1 freien Tag pro Quartal, den Sie nehmen müssen.

Sie können sich auch durch Sonderdienste freie Tage hamstern, zumindest in unserer Kompanie ist das möglich (bsplweise ein GvD/UvD am Samstag) und so Urlaubstage anhängen. So hat es uns zumindest unser vertretender Spieß erklärt.
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

ulli76

Den Quarttag gibt es nur noch in bestimmten Einheiten.
Und bis zum 9. Dienstmonat ist es grundsätzlich vorgesehen, dass die Dienste ausbezahlt werden. Allerdings gibt es Chefs, die auch mal für Dienste frei geben.
Mal davon abgesehen, gibt es in den ersten 3 Monaten für Dienste gar nix.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Greif

Ja, is klar, in der AGA, aber er sagte ja eingangs, dass er diese bereits hinter sich hat :)
Ok, dann hab ich ja direkt Glück, dass ich in einer Einheit gelandet bin, in der es den Quarttag und die Wahl zwischen frei oder Geld bei Diensten am Wochenende gibt :D
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

FLorian1988

Ich habe da auch mal ne kleine Frage zum Urlaub. Ich bin zwar schon seit September aus der Truppe ausgeschieden aber mir wurde gesagt das wenn ich wieder in meine Firma zurück komm , das mir mein voller Urlaubsanspruch zu steht mein Arbeitgeber meinte aber das der Prozentuall abgezogen wird. Was ist denn da jetzt nun richtig? Kann mir da vllt jemand helfe?

MfG F. Müller

KlausP

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen bei Ihrer Rückkehr nach dem Wehrdienst der volle Urlaubsanspruch in Ihrer Firma zusteht. Schließlich hatten Sie ja in den 9 Monaten, die Sie in diesem Jahr Dienst geleistet haben, Anspruch auf 20 Tage Erholungsurlaub.

EDIT:

Und Ihr Arbeitgeber hat recht, siehe § 4 Arbeitsplatzschutzgesetz:

§ 4 Erholungsurlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für ein Urlaubsjahr aus dem Arbeitsverhältnis zusteht, für jeden vollen Kalendermonat, den der Arbeitnehmer Wehrdienst leistet, um ein Zwölftel kürzen. Dem Arbeitnehmer ist der ihm zustehende Erholungsurlaub auf Verlangen vor Beginn des Wehrdienstes zu gewähren.
(2) Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor seiner Einberufung nicht oder nicht vollständig erhalten, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach dem Wehrdienst im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes oder setzt der Arbeitnehmer im Anschluss an den Wehrdienst das Arbeitsverhältnis nicht fort, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer vor seiner Einberufung mehr Urlaub erhalten als ihm nach Absatz 1 zustand, so kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer nach seiner Entlassung aus dem Wehrdienst zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.
(5) Für die Zeit des Wehrdienstes richtet sich der Urlaub nach den Urlaubsvorschriften für Soldaten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Auf deutsch- du bekommst von deinem zivilen Arbeitgeber nur die Urlaubstage, wie du für ihn gearbeitet hast.
Für die Zeit wo du beim Bund warst bekommst du entsprechend Urlaub vom Bund.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html