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Zur Bundeswehr mit zwei Staatsangehörigkeiten?

Begonnen von chris_92, 10. Januar 2011, 16:17:48

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chris_92

Guten Tag an alle!

Ich bin kurz davor eine Bewerbung zur Bundeswehr abzuschicken für 9 Jahre. Naja nicht weiter so wichtig zur meiner Frage. Mir ist zu Ohren gekommen, dass es manche Komplikationen geben könnte, wenn man zwei Staatsangehörigkeiten besitzt? Könnte mir das vllt jmd näher beschreiben? Gibt es dort wirklich Vorteile/Nachteile?

Danke im Voraus!

sputnik123

du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit

fertig, viel erfolg im beruf des Soldaten und viel erfolg beim bewerben

chris_92

Haha :D

Kurz und knapp. Hilft mir zwar nicht ganz aber wenns so ist dann danke ich Ihnen :)

hbmaennchen

#3
ZitatWenn Sie eine Doppelstaatsangehörigkeit besitzen, erkundigen Sie sich bitte über etwaige Rechtsfolgen/Ausnahmebestimmungen des Zweitstaates, die aufgrund Ihres freiwilligen Dienstes in der Bundeswehr für Sie entstehen könnten.

Quelle: Erläuterungsblatt für den freiwilligen Dienst Bw, Stichwort Staatsangehörigkeit (lfd Nr. 9), zu finden auf http://mil.bundeswehr-karriere.de

Mit Rechtsfolgen wäre zB sowas gemeint, wenn Du plötzlich in die Armee des Landes der anderen Staatsangehörigkeit eintreten würdest:

ZitatWer neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt und ohne vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder einer von ihm bezeichneten Stelle oder ohne aufgrund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt zu sein, freiwillig in die Streitkräfte oder bewaffneten Verbände dieses Staates eintritt, verliert dadurch seine deutsche Staatsangehörigkeit.

§ 28 StAG

chris_92

Genau das hat mir angst gemacht mit den Rechtsfolgen. Deshalb ja meine Frage, da ich mir das Erläuterungsblatt schon davor durchgelsesen habe. "Wenn Sie eine Doppelstaatsangehörigkeit besitzen, erkundigen Sie sich bitte über etwaige Rechtsfolgen/Ausnahmebestimmungen des Zweitstaates, die aufgrund Ihres freiwilligen Dienstes in der Bundeswehr für sie entstehen könnten."

Das macht schon irrgendwie angst :D

hbmaennchen

Ja, und wer soll Dir das hier sagen können, wenn Du nicht mal die 2. Staatsangehörigkeit nennst? Ganz abgesehen davon, dass ich mich nicht auf die Suche mache, ob in Swasiland oder Rumänien oder welchem Land auch immer Rechtsfolgen drohen.
Warum fragst Du das nicht die Leute, die es wissen müssen, zB in der Botschaft des Zweitstaates? Ja, KANN passieren, dass es Folgen hat (siehst Du ja an 28 StAG Deutschland), OB das in Deinem Fall so ist, fragst Du am besten jemanden, der sich damit auskennt.

chris_92

Die Mühe mach ich mir dann wenn mir hier wirklich keiner Antworten könnte. Meine zweite Staatsangehörigkeit ist polnisch, SRY! dass ich sie nicht genannt habe.
Und es könnte ja auch sein, dass jmd schon das gleiche hatte. ( DAZU IST DAS FORUM DOCH DA UM ZU FRAGEN?, wenn du nicht antworten willst musst du es auch nicht)

hbmaennchen

Ja sicher.
"Ich hab zwei Staatsangehörigkeiten, hat das nachteilige Rechtsfolgen, wenn ich in die Bw eintrete?"
"Musst Dir keine Sorgen machen, hatte ich auch, kein Problem..."

Das der Antwortende evtl. eine ganz andere Staatsangehörigkeit hatte als die polnische, können wir natürlich vernachlässigen. Unwichtig.

Merkblatt für deutsch-polnische Doppelstaater.
http://www.migration-online.de/data/publikationen_datei_1077698626.pdf , ca. Hälfte des PDF

Erkundige Dich auf jeden Fall vorher, ob es Veränderungen im polnischen Recht gibt (steht auch im Merkblatt)

chris_92

Danke dir für die Antwort hat mir sehr geholen.
Mfg