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Trennungsgeld und Zweitwohnung?

Begonnen von Rollo83, 16. Januar 2011, 19:03:22

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Rollo83

Hallo zusammen.
Mir ist gerade beim duschen eine Frage gekommen.Wieso grad beim duschen weiss ich auch nicht.

Also Soldat X wurde OHNE UKV eingestellt und ist somit TG Empfänger.Soldat X wohnt in der Kaserne und hat 400km nach Hause.
Er pendelt diesen Weg jedes Wochenende zu seinem Wohnsitz.
Dieser Soldat sucht sich nun in Standortnähe eine Wohnung.Diese benutzt er in der Woche und pendelt trotzdem jedes Wochenende zu seinem "Hauptwohnsitz".
Dieser bleibt auch bestehn mit Mietvertrag und allem drum und dran.Ändert das irgendetwas an dem TG Anspruch?Ich mein es ändert sich ja nichts grossartig ausser das man nicht mehr in der Kaserne wohnt sondern extern in einer kleinen Wohnung mit Mietvertrag.Man ist trotzdem 6 Tage die Woche keine 24h an seinem Hauptwohnsitz und pendelt immer nach Hause.

KlausP

Das wäre eine mehrere Unterrichtsstunden füllende Frage im ReFü- oder im Spießlehrgang in Sonthofen gewesen, beim allseits bekannten Fachlehrer, Herrn Rog...  :D :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

OK, da musst du ja gewesen sein und mir die Antwort geben können, oder??? ;D

Also wenn der TG Anspruch entfallen würde ja dann wäre es ja fast besser wenn die Wohnung am Standort dann über die Freundin laufen würde.

apollo98

Ich bin auch TG-Empfänger. Da bei uns die Stuben begrenzt sind, habe ich am Dienstort eine Zweitwohnung. Für diese bekomme ich neben dem TG und den Familienheimfahrten auch TÜG. TÜG (Trennungsübernachtungsgeld) wird gewährt, wenn keine dienstliche Unterkunft zur Verfügung steht und man sich eine Unterkunft suchen muss. An dem TG-Anspruch ändert das nichts. TÜG wird je nach Stadt bis zu einem festgelegten (dem Mietspiegel entsprechenden) Betrag gezahlt. In Köln sind das maximal 500 Euro. Alles was drüber ist, muss selbst gezahlt werden.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Rollo83

Dieses TÜG ist mir geläufig, wird aber nicht in Frage kommen da mir ja Unterkunft gewährt wird.
Ich werd sicherlich mit dem Spieß da mal das Gespräch suchen.
Also auch wenn Unterkunft vorhanden ist und man sich eine Wohnung anmietet und seinen Hauptwohnsitz behält, bleibt der Anspruch auf Trennungsgeld erhalten?
Ist das 100%ig sicher so. Ich mein wenn keine Unterkunft in der Kaserne vorhanden ist dann könnte die Sache ja noch anders gehandhabt werden denn dann muss man ja zwangsweise sich eine 2. Wohnung anmieten.

KlausP

Klar hab ich das auf'm Spießlehrgang gehabt, aber ist das erstens 1993 gewesen und zweitens wurde das bei uns nur angerissen, weil wir ja den ReFü dafür haben. Am besten ist, du wendest dich diesbezüglich an ihn.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Da ein Wohnsitz vor Ort besteht dürfte die Basis für das Trennungsgeld wegfallen, zudem ist dieser Wohnsitz dem Dienstherren zu melden. Und wenn das so richtig ist ist jeder weitere eingereichte Antrag auf Trennungsgeld Betrug, was zu späteren Rückforderungen, der fristlosen Entlassung (innerhalb der ersten 4 Dienstjahre) und strafrechtlichen und disziplinaren Konsequenzen führen kann.
Der Hauptwohnsitz ist bei Soldaten übrigens immer am Standort (§9 BGB) und der ist auch entsprechend beim Einwohnermeldeamt zu melden. Die Heimatadresse ist Nebenwohnsitz (was nichts mit dem steuerlich relevanten Lebensmittelpunkt zu tun hat).

Gruß Andi
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Rollo83

Das sowas zu melden ist, ist mir natürlich bewusst.
Das heisst wenn ich mir eine Wohnung nehmen würde müsste ich diese bezahlen und dazu würde meine TG wegfallen.
Wenn ich weiter in der Kaserne wohne, wohne ich "kostenlos" und mein TG Anspruch bleibt bestehn.
Wenn das wirklich so ist dann fällt meine Entscheidung eindeutig aus.

Andi

Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 21:53:49
Das heisst wenn ich mir eine Wohnung nehmen würde müsste ich diese bezahlen und dazu würde meine TG wegfallen.

Davon ist auzugehen.

Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 21:53:49
Wenn ich weiter in der Kaserne wohne, wohne ich "kostenlos" und mein TG Anspruch bleibt bestehn.

Ja. Aber an vielen Standorten ist es unkompliziert möglich, sich bescheinigen zu lassen, dass es keine adäquate Unterkunft vorhanden ist, so dass Trennungsübernachtungsgeld gezahlt wird. Wenn du das noch nicht probiert hast würde ich einfach mal fragen.

Gruß Andi
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Rollo83

Probiert hab ich dies noch nicht weil mir ja Unterkunft gestellt wurde.
Ich find das sieht dann ein bischen so aus als wenn ich alles abgreifen möchte was geht.
Der Spiess checkt ja dann auch das ich quasi nur eine Wohnung billig abgreifen möchte.Sowas ist eigentlich nicht meine Art.
Ich werd diese aber trotzdem ansprechen sobald ich endlich mal wieder in meiner Stammeinheit bin.
Mehr als nein sagen kann mir ja nicht passieren.Ich brauch auch kein TÜG mir reicht es wenn weiterhin mein Anspruch auf normales TG und die Familienheimfahrt besteht.
Aber OK, ich muss wohl zugeben wenn die BW einen Teil der Wohnung zahlen würde dann würd ich nicht nein sagen.

apollo98

Da du keine UKV bekommen hast, mußt du nicht umziehen und bleibst weiterhin TG-Empfänger (da der Mitvertrag sowie die Wohnung weiterhin bestehen bleiben). Wo du am Dienstort wohnst, hat darauf keinen Einfluss. Du könntest ja genauso gut eine Frau kennen lernen und bei ihr einziehen. Versetzung ohne UKV mit anerkannter berücksichtigugsfähiger Wohnung = Trennungsgeld. Versuche dich aus Kapazitätsgründen aus der Kaserne "raus schmeißen" zu lassen. Bei uns ist der Kasernenfeldwebel dafür zuständig bzw. der S3 Bereich.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

Rollo83

Ja das werd ich wie gesagt mal beim Spieß ansprechen und der wird mich dann sicherlich zum Kasernenfeldwebel weiter leiten, auch wenn das so rüber kommen wird als wenn ich eine Wohnung kostenlos abgreifen will.Das wäre natürlich sowas von Ideal wenn TÜG gezahlt werden würde und ich mir außerhalb des Standortes eine Wohnung nehmen könnte.
Ist schon nicht angenehm sich eine 2 Mann Stube zu zweit zu Teilen mit einem SU. Das soll jetzt hier nicht abwerten rüber kommen.
Ich bin zwar natürlich einerseits froh überhaupt kostenlos eine Unterkunft gestellt zu bekommen aber über eine verbesserung der Situation hätte ich nichts einzuwenden.
Selbst auf den Lehrgängen ist die Unterkunftssituation um längen besser als in meiner Stammeinheit.

Hei-Ko

Wie ist das eigentlich bei den Soldaten, die erst Trennungsgeld beziehen und dann alleine oder mit Familie umziehen? Die haben dann ja einen Antrag auf UKV gestellt oder? Nur wie läut es, wenn sie dann 2 oder 3 Jahre später an einen anderen Standort versetzt werden? Dann würde Ihnen ja nochmal Trennungsgeld oder UKV zustehen oder? Bzw. wie oft steht es einem Soldaten in seiner Dienstzeit zu?

StOPfr

Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 22:43:46
Ist schon nicht angenehm sich eine 2 Mann Stube zu zweit zu Teilen mit einem SU. Das soll jetzt hier nicht abwerten rüber kommen.
Und wenn doch  ???
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Flexscan

Zitat von: Rollo83 am 16. Januar 2011, 22:43:46
Ist schon nicht angenehm sich eine 2 Mann Stube zu zweit zu Teilen mit einem SU. Das soll jetzt hier nicht abwerten rüber kommen.

Junge, es gibt sogar Einheiten, in denen sich ein Olt und ein HFW eine Stube Teilen, da sie Kasernenschläfer sind.

Komm mal von Deinem hohen Ross runter und sei froh, nur eine 2 Mann Stube zu belegen.

Ebenso gibt es Einheiten, in denen sich Unteroffiziere m oder o P eine 4 oder 6 Mann Stube teilen mangels Platz. Und dort "versehentlich" ein HG einquartiert wird.  ::)
MkG Flex
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