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Diskussion Waffengesetze / private Handhabung von Schusswaffen

Begonnen von snake99, 11. Februar 2011, 11:30:20

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snake99

Da ein hohes Feedback zu dem Thema im GF Thread war (obwohl gar nicht von mir beabsichtigt) habe ich einfach mal einen passenden Thread aufgemacht, da ich das Thema ebenfalls sehr interessant finde.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

snake99

#1
Meine Meinung zu dem Thema:

Ich finde die aktuellen Waffengesetze in DEU vollkommen ausreichend.

Jeder private Waffenbesitzer hat schon genug an Auflagen zu erfüllen um eine Waffe zu Hause aufbewahren zu dürfen. Da diese Personen zusätzlich (nach meinem Kenntnisstand) auch seitens der Behörden im Vorfeld durchleuchtet werden, sehe ich da keine Probleme an den Zulassungsverfahren.

Im Fall Winnenden hat der Vater nach meiner Auffassung alles richtig gemacht, daher verstehe ich das Strafmaß auf nicht wirklich. Gut, die Kombination des Waffenschrankes hätte er dem Sohn vielleicht nicht mitteilen dürfen, doch wer konnte erahnen, was für kranke Gedanken der Sohn hatte? Ich denke niemand ...

Alle Leute, die für weiter verschärfte Gesetze plädieren, wollen wohl einfach nicht begreifen, dass sich Taten wie Winnenden auch zukünftig nicht gänzlich vermeiden lassen.

Anderes Beispiel:
In DEU gilt ein recht scharfes StGB. Verhindert dies Straftaten? Nein, denn Kriminelle und Psychopathen interessieren sich nicht für Gesetzestexte, die auf Papier stehen, sofern sie meinen durch eine Straftat wirklich ihre Vorhaben zu realisieren.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

ZitatIm Fall Winnenden hat der Vater nach meiner Auffassung alles richtig gemacht
:o Wie bitte?

Wenn die Waffe im normalen Kleiderschrank zwischen derWäsche gelegen hat, ist das ja wohl nicht der richtige Aufbewahrungsort, ebenso, wenn Munition in verschiedensten Behältnissen und Schubladen frei zugänglich gefunden wurde.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

snake99

Offenischtlich liegen mir da wohl falsche Informationen vor ...

Ich hatte Kenntnis nur davon, dass die Tatwaffe angeblich ordnungsgemäss verschlossen war. Das Munition frei zugänglich aufbewahrt wurde, hatte ich nur für ein Gerücht der Boulevard Presse gehalten ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

AriFuSchr

Snake,

wenn am Ende des Lebens eines 17-jährigen der zum Massenmörder wurde, 15 Schülerinnen, Mitschüler oder Passanten als Opfer zu verzeichnen sind, dann sagt das einem eigentlich, dass da nicht viel richtig gelaufen sein kann, ohne auf unzuverlässige Informationen der Boulevardpresse verweisen zu müssen.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

KlausP

Aus dem Urteil:

"... Es ist der Schlusspunkt eines einmaligen Prozesses in Deutschland, bei dem ein Unbeteiligter nach einem Amoklauf vor Gericht stand und verurteilt wurde. Der Vater von Tim K. hatte die Pistole, mit der sein Sohn am 11. März 2009 15 Menschen und sich selbst erschoss, unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. ..."

Quelle: SVZ vom 11.02.11
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gräfin

Eigentlich ist es doch egal, wo der Vater die Waffe aufbewahrt hat. FAKT ist, er hat einen Fehler gemacht.
Die Waffe hätte in einem Waffenschrank, VERSCHLOSSEN, aufbewahrt werden müssen.
Und selbst wenn sie da gewesen wär und der Vater dem Sohnemann die Kombination gesteckt hätte, auch DANN wärs n Fehler und fahrlässig gewesen.
ER war der Besitzer der Waffe und ER trägt die Verantwortung dass niemand, aber auch wirklich niemand Zugang zu dieser Waffe hat, der ihn nicht haben darf.
Ich finde die Waffengesetze auch gut und richtig so, da muss nix verschärft werden. Und ich weiß nicht, wieviel Waffenbesitzer es in Deutschland gibt. Aber ich lehn mich mal ausm Fenster und behaupte, dass alle verantwortungsbewussten Waffenbesitzer sich an die Regeln halten. Ich selber kenne Jäger, Sportschützen...und ich weiß wie genau die das nehmen.
Ich seh das beispielsweise ähnlich wie wolve.... immer wenn was passiert, wird nach ner Verschärfung der Waffengesetze geplärrt. Was is denn mit den ganzen Toten, die durch Alkohol am Steuer von ihren Familien gerissen wurden. Da schreit auch keiner nach der Abschaffung von Autos und Alkohol.
Wenn sich jeder an die Regeln halten würde.... nä?
...und letztlich holte er gar eine schwarze Nachthexe ins Team, die ebenso mächtig war wie der Feind aber von schönem Angesicht und gutem Herzen.

snake99

#7
@Spieß

Danke, für den Hinweis. Das hatte ich so bisher nicht vorliegen.

@Ari

Sicherlich hast du nicht gänzlich Unrecht, doch ich bin der Meinung, dass der junge Täter diese Tat auch dann begannen hätte, wenn er nicht Zugang zu der Waffe seines Vaters gehabt hätte.

Wer die Bereitschaft des Vollzugs einer so abscheuliche und kranken Tat hat, der findet Mittel und Wege diese auf jeden Fall zu realisieren ... vielleicht hätte er sich ein Küchenmesser organisiert, wenn er keinen Zugang zur Waffe gehabt hätte, doch seine Tat zeugt von blankem Hass, was mir zeigt, dass es kein Mittel gegeben hätte, diese greuliche Tat zu verhindern.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

snake99

Nachbrenner:

Der Täter hat durch seine Tat der Gesellschaft (nicht dem Gesetzgeber!) einen klaren Auftrag erteilt ... wir sollten vielleicht alle mehr nach rechts und links in unseren Umfeldern schauen, ob es da nicht evtl. einen Menschen gibt, der hilfebedürftig ist.

Im Grunde ist es wie im Gefechtsdienst:

Nur wer die allgemeine Lage im Auge hat und sich stets über diese informiert, kann auch erfolgreich intervenieren, wenn es notwenig werden sollte. 
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

schlammtreiber

Die augenblickliche politische Diskussion (siehe letzte Bemerkungen z.B. von Frau Roth) läuft ja mal wieder auf die ideologische Grundsatzfrage raus:

Dürfen, sollen Privatpersonen überhaupt Waffen besitzen? Oder muss "der Bürger" völlig entwaffnet werden, nur noch Staatsdiener in Uniform Waffen führen dürfen? Gibt es ein "Recht auf Waffen" (in anderen Ländern ja - hier?), ein Recht z.B. auf die Möglichkeit der Selbstverteidigung? Muss der Bürger überhaupt das Recht nachweisen, oder liegt die Beweisschuld beim Staat, der erst mal darlegen muss dass keine Privatperson Waffen haben darf?

Aber ich denke da driften wir etwas weit ab...
Semper Communis
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Fitsch

Der einzige Auftrag den der Amokschütze gegeben hat war die Beerdiungsformalitäten für 16 Personen.

Alles andere ist gequirlte Scheiße ....
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

snake99

Zitat von: Fitsch am 11. Februar 2011, 13:05:00
Alles andere ist gequirlte Scheiße ....

Hm, also ich habe schon mal einen Menschen aus meinem Umfeld, aufgrund einer klaren psychischen Instabilität und dem Schutz vor sich selber, in "die Klapse" einweisen lassen. War zwar nicht einfach und ich habe zwischenzeitlich selber gezweifelt ob es korrekt war, doch am Ende stellte sich diese Maßnahme als richtig raus.

Zur Frage, darf man als privat Person grundsätzlich überhaupt eine Waffe haben?

Ich würde sagen JA. Es gibt genügend Sportschützen und Jäger, die problemlos mit einer Waffe umgehen können und auch wissen, wie sie diese aufzubewahren haben. Ich selber würde mir sogar Gesetze wünschen, wie sie zu Teilen in den USA gelten, wo Privatpersonen ganz legal ihr Eigentum auf ihrem Grund und Boden sowie ihr Leben verteidigen dürfen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

#12
Der Vater hat eindeutig gegen die Aufbewahrungsbestimmungen des WaffG verstoßen. Ob er noch zusätzlich seinem Sohn die Kombination seines Waffentresors bekannt gemacht hat oder nicht, ist da völlig unerheblich. Jedenfalls hat er die Tatwaffe unverschlossen aufbewahrt und das ist falsch.
An der fahrlässigen Tötung habe ich ein Prblem mit der objektiven Zurechenbarkeit aber das ist mehr Fachtheorie. Ebenso ist das Strafmaß schon heftig angesichts der Tatfolgen für den Verurteilten: auch er hat seinen Sohn verloren, seine Firma ist dicht, er musste mit seiner familie den Wohnort wechseln und ist sozial völlig isoliert. Ich habe aber an anderer Stelle schon gesagt, dass man über Strafmaße immer diskutieren kann. Ich kenne auch hier die Begründung noch nicht. Vielleicht hat die Kammer ja auch alles sauber abgearbeitet und begründet.

Zu Gestzesänderungen: Ist halt immer etwas seltsam, Gesetze dann zu ändern wenn sich Leute eben nicht daran halten. Hält man sich dann an die neuen, schärferen mehr? Es wird immer Fehlverhalten geben, nur müssen wir uns die Frage stellen ob man deswegen immer die gesamte Rechtsordnung in Frage stellt.

Die Waffe müsste man etwas von ihrer Mystik befreien. Es ist ein Gegenstand, wie jeder andere auch. Nicht gut, nicht böse. Abstrakt gefährlich, ja. Wie viele andere auch. Statistsch weit ungefährlicher als ein Messer oder das Automobil (auch wenn es schwerfällt! Ist aber so!). Und darum ist der Besitz und Umgang mit Waffen grundsätzlich verboten. Erlaubt ist er nur zu bestimmten Zwecken und unter bestimmten Voraussetzungen. Erfüllt man diese Voraussetzungen aber, gibt es keinen Grund dem Umgang weiter zu verwehren.
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ulli76

Zitat von: snake99 am 11. Februar 2011, 11:42:58
Im Fall Winnenden hat der Vater nach meiner Auffassung alles richtig gemacht, daher verstehe ich das Strafmaß auf nicht wirklich.

Das sehe ich ganz anders:
1. Hat er seine Waffe nicht gegen unbefugten Zugang geschützt und
2. Sehe ich es als ausgeschlossen an, dass er im Umgang mit seinem Sohn keinen Fehler gemacht hat. Ein Amokläufer fällt nicht einfach so vom Himmel, ohne dass die Eltern den Grundstein dazu gelegt haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

AriFuSchr

#14
ich versuche auch mal ein wenig Sachlichkeit (Fakten aus der Klagebegründung) hier rein zu bringen.

Es war wohl ein offenes Geheimnis innerhalb der Familie, dass die Beretta im Wäscheschrank unter der Wäsche versteckt lag. Munition fand sich lt. Urteilsbegründung des LG Stuttgart in der Sporttasche des Vaters, im Keller in Schubladen, im Werkzeug- und im Schlafzimmerschrank. Der Sohn konnte also in Ruhe die Munition zusammenhamstern, ohne dass es auffiel. Wir haben also einen Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften des WaffG.

Die objektive Zurechenbarkeit leitet das LG wohl daraus ab, daß der Junge mit seelischen Problemen umging, einen Hass auf die Menschheit äusserte und seine Gedanken darum kreisten, Menschen umzubringen und die Eltern dies wussten. Dass die Familie davon Kenntnis hatte läßt sich wohl auch aus Chatprotokollen der Schwester ablesen. Dies waren lt. LG Gefahrensignale die es dringlich geboten hätten, daß T. von Waffen ferngehalten wird. Statt dessen geschah das Gegenteil. Der Vater ging zwei Wochen nach den Äußerungen seines Sohnes bei einer Therapiesitzung mit ihm auf den Schießstand und lehrte ihn den Umgang mit der Beretta.

Ob T. um diese Mordgedanken umzusetzen, nach einem Baseballschläger oder einem Messer gegriffen oder zugebissen hätte, wissen wir nicht. Fakt ist, dass man mit der Waffe des Vaters innerhalb kürzester Zeit 11 Menschen umbringen konnte nur durch einen kleine Bewegung des Fingers.
Eine weitere Verschärfung des Waffentrechts als solches ist aus meiner Sicht nicht geboten, aber eine Überwachung.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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