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Aufstand in Libyen

Begonnen von Timid, 08. März 2011, 12:37:07

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StOPfr

Die Tagesschau berichtet heute (21.09.2011) in ihrer Hauptausgabe um 20 Uhr:

NATO-Mandat für Einsatz in Libyen verlängert

Livestream
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StOPfr

tagesschau.de berichtet heute (09.10.2011) über Einsatz von Bundeswehr-Ärzten:

Auswärtiges Amt kündigt rasche Visavergabe an
Deutschland will verletzte Libyer ausfliegen

Zitat: "Die Bundesregierung hat angekündigt, Schwerverletzte aus Libyen ausfliegen und in deutschen Krankenhäusern behandeln zu lassen. Ziel sei es, den Verwundeten ,schnell und unbürokratisch dringend benötigte Hilfe zu leisten', sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes.
Die Bundesregierung stehe in engem Kontakt mit den libyschen Behörden, um bei der Versorgung der Verletzten zu helfen. Nach Angaben des Sprechers hält sich seit Dienstag ein deutsches Sanitäterteam mit Ärzten der Bundeswehr in der tunesischen Hauptstadt Tunis auf.

Quelle
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ARMY STRONG

Zitat von: StOPfr am 09. Oktober 2011, 17:16:52
Nach Angaben des Sprechers hält sich seit Dienstag ein deutsches Sanitäterteam mit Ärzten der Bundeswehr in der tunesischen Hauptstadt Tunis auf.
Einfach so, oder mit Bundestagsbeschluß? Bewaffnet zur Eigensicherung oder wie muss man sich deren Einsatz vorstellen?

StOPfr

Zitat von: ARMY STRONG am 09. Oktober 2011, 18:50:31
Einfach so, oder mit Bundestagsbeschluß? Bewaffnet zur Eigensicherung oder wie muss man sich deren Einsatz vorstellen?
Vielen Dank für die Vorlage  ???. Daraus werden die üblichen Verdächtigen morgen früh im Bundestag garantiert eine Anfrage basteln  ;).   

Zu den Fragen selbst: Ich weiß es nicht! 
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Timid

Zitat von: ARMY STRONG am 09. Oktober 2011, 18:50:31Einfach so, oder mit Bundestagsbeschluß? Bewaffnet zur Eigensicherung oder wie muss man sich deren Einsatz vorstellen?

In dem Fall dürfte kein Bundestagsmandat notwendig sein, selbst wenn die Soldaten zur Selbstverteidigung Waffen dabei hätten.
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F_K

ZitatIn dem Fall dürfte kein Bundestagsmandat notwendig sein, selbst wenn die Soldaten zur Selbstverteidigung Waffen dabei hätten.

Ja? Wie die Details des entsprechenden Gesetzes auszulegen sind, wird wohl das Bundesverfassungsgeriht klären müssen - hast Du die Glaskugel endlich gefunden?

(... immerhin ist dies ein Land, in dem die NATO einen Einsatz (so mit Gewalt und so) durchführt / durchgeführt hat und die Regierung keine demokratische Legitimation hat ... da können Juristen nicht nur Stricke, sondern ganze Netze drauss stricken ...)

walli

Die Frage ist wohl eher,bleibt es bei denn Sanis oder kommt der Rest vom Bund dazu?

Timid

#277
Zitat von: F_K am 09. Oktober 2011, 20:42:47Ja? Wie die Details des entsprechenden Gesetzes auszulegen sind, wird wohl das Bundesverfassungsgeriht klären müssen - hast Du die Glaskugel endlich gefunden?

Wieso gefunden? Es war die ganze Zeit klar, wo sie ist. Und sie besagt, dass sich keine halbwegs seriöse Partei im Bundestag (wenige notorische Querulanten vielleicht ausgenommen) erblöden wird, den Einsatz durch das Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Denn im Gegensatz zu z.B. Operation Pegasus dürfte der humanitäre Charakter dieses Einsatz absolut unstrittig sein. Eine "bewaffnete Unternehmung" bzw. eine Verwicklung in eine solche ist, gerade dank des NATO-Einsatzes (und im Gegensatz zu Operation Pegasus ...), auch nicht zu erwarten. Damit fiele jeder Grund für eine einzuholende Zustimmung des Parlaments weg.
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miguhamburg1

Lieber FK: Wären Sie bitte so freundlich, kurz aufzuzeigen, in welchem bewaffneten Konflikt sich die NATO, einschließlich der Bw, in Tunesien befanden?

Im Übrigen handelt es sich um eine rein humanitäre Einzelmaßnahme einer kleinen Gruppe Soldaten, mit einem eng begrenzten humanitären Auftrag in einem Land, das sich nicht in einem bewaffneten Konflikt befindet. Hierfür einen BT-Beschluss zu verlangen wie Sie, bedeutete dies ebenfalls zu müssen, wenn die Bw einige Hubschrauber für den Transport von Mat bei einer Überschwemmung in Österreich/Slowenien abstellen sollte...

ARMY STRONG

Zitat von: miguhamburg1 am 10. Oktober 2011, 07:32:20
in einem Land, das sich nicht in einem bewaffneten Konflikt befindet.
Lybien mag sich nicht ein einem bewaffneten Konflikt mit einem anderen Land befinden, das ist natürlich richtig. Aber richtig ist wohl auch, dass in diesem Land geschossen wird und Nato-Partner jeden Tag scharfe Einsätze fliegen.

Deutsches Militär in so einen Einssatz zu schicken hat wohl eine andere Qualität als Katastrophenhilfe in Slowenien.

miguhamburg1

Lieber Army, ich darf zitieren:

"Nach Angaben des Sprechers hält sich seit Dienstag ein deutsches Sanitäterteam mit Ärzten der Bundeswehr in der tunesischen Hauptstadt Tunis auf."

Insofern bitte ich doch darum, dass die Informationen ausgewertet werden. Es geht nicht darum, dass derzeit irgendwelche Bw-Soldaten in Libyen sind.

ARMY STRONG

Ja natürlich, aber dieses Zitat aus dem Artikel legt ja zumindest nahe, dass es dabei nicht bleiben wird:

"In Abstimmung mit den tunesischen und den libyschen Behörden werde geprüft, wie den Opfern der Kämpfe in Libyen vor Ort oder in Deutschland medizinisch geholfen werden könne."

Aber man wird sich dabei schon was gedacht haben, daher habe ich größtes Vertrauen zu unseren politischen Vetretern, die solche Entscheidungen treffen.

schlammtreiber

In jedem Fall handelt es sich um einen völkerrechtswidrigen, unprovozierten, imperialistisch-kapitalistischen Angriffskrieg.
Und es geht um Öl. Und deswegen wurde das WTC vom Mossad in die Luft gesprengt. Und JFK ermordet.
Semper Communis
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F_K

... ich wollte lediglich erläutern, das wohl die Operation PEGASUS ggf. zu einer gerichtlichen Überprüfung der Praxis führen wird - und diesen Regeln wird sich dann auch ein Einsatz in Libyen unterwerfen müssen.

In Libyen hat / wirf die NATO Bomben, dadurch ist es meiner Meinung nach ein Krieg (mehrere Kriegsparteien, mal mindestens zwei im Staat und ein Staatenbündnis außerhalb - also ein internationaler, bewaffneter Konflikt verbunden mit einem bewaffneten Konflikt / Bürgerkrieg).

Kriegspartei kann man auch außerhalb des Landes sein ...

miguhamburg1

Lieber F_K:  Es hat - auch unter nachfolgender Genehmigung des Verfassungsgerichts - einzelne eng umgrenzte humanitäre Operationen in Nachbarländern von Konflikten gegeben, ohne dass dafür ein BT-Beschluss herbeigeführt wurde. Derartige Aktionen sind im Übrigen mittlerweile auch unstrittig. Ferner darf ich darauf hinweisen, dass die Entsendung eines verstärkten BAT nach Tunesien NICHT im Rahmen der Operation Pegasus und mit Genehmigung der tunesischen Behörden stattfindet. Insofern bitte ich gerade in diesen Fällen um das Bemühen, pauschale Zuordnungen zu vermeiden.

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