Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Reservistenausweis im aktiven Dienstverhältnis

Begonnen von Schamane, 16. März 2011, 09:36:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Schamane

Ich hätte eine Frage zum Rervistenausweis. Mir wurde durch meinen S1-Fw allerdings ohne Verweis auf VMBL / ZDV oder irgend ein Schriftstück gesagt, dass an Reservisten in der Wehrübung kein Truppenausweis mehr auszugeben sei, sondern das man ja den Reservistenausweis besitzt oder den berühmten Einberufungsbescheid mit Stempel und Unterschrift vom Spieß (unter Umständen auch nicht ganz korrekt)
Nur ist es etwas Dumm wenn jetzt Chef und zwei Zugführer AGA an der Wache erstmal ihren Perso und Reservistenausweis bzw. gestempelten Einberufungsbescheid ziehen und die Rekruten nach 2 - 3 Wochen vorbei marschieren. Naja dem ist nicht so, weil man ist ja in der Kaserne bekannt ist und meist durch gewinkt wird (was allerdings auch wieder nicht ganz Richtig ist).
Allerdings würde mich in dem Zusammenhang die Weisungs und Vorschriftenlage interessieren, da sagen kann man viel. Ich habe zwar den S1-Fw auch gebeten mir die entsprechende Vorschrift zukommen zu lassen, aber dies ist bisher nicht passiert und da ich im Sommer wieder fast 2 Monate beim Bund bin würde es mich schon interessieren.

Chef_6/451

Völliger Blödsinn.
Da ist es einem Bearbeiter wohl zu viel einen Ausweis auszugeben. Mir ist keine Vorschrift bekannt die die Ausgabe von Truppenausweisen an Soldaten  untersagt.
Denn nichts anderes ist der Wehrübende - Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Und genau darauf würde ich mich berufen. Was soll das - der Ausweis ist doch in der Akte, also kann er, genauso wie Schießbuch, Erkennungsmarke, Führerschein etc. ausgegeben werden.

Manchmal kann ich nur den Kopf schütteln.
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

KlausP

Genauso ist es. Der Truppenauseis des beorderten Reservistenliegt bei der Beorderungsdienststelle und genau fü den Fall, dass der Reservist seine WÜb ableistet. Der "Ausweis für Ehemalige und Reservisten" dient nur dazu, dass man sich als Resevist ausweisen kann um die die Kaserne zu betreten, wenn man eben nicht in einem Dienstverhältnis steht. Der Herr PersFw hat entweder keine Ahnung oder er ist schlicht zu faul, den Trupenausweis rauszusuchen. Dazu kommt, dass bestimmt nicht jeder Reservist den "Reservistenausweis" hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schamane

Danke in etwa so habe ich es mir gedacht, aber es hätte ja sein können, dass es tatsächlich eine Änderung gegeben hat.

KlausP

Zitat von: Schamane am 16. März 2011, 10:16:31
Danke in etwa so habe ich es mir gedacht, aber es hätte ja sein können, dass es tatsächlich eine Änderung gegeben hat.

Dann müsste es die ab dem 01.10.2010 gegeben haben. Bis dahin wurde der Erlass über den Truppenausweis im VMBl nicht neugefasst.  ;) Das wäre mir bei meiner letzten WÜb aufgefallen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Frank1905

Da hätte ich doch auch mal kurz eine Frage.
Kann ich also mein "altes" Schießbuch wieder "beantragen"?
Es ist nämlich so. Wenn ich mit meiner RK zum WÜ-Schießen oder ähnlichen gehe, dann muß ich nach jetzigem Stand ein neues Schießbuch anfangen, denn mein altes habe ich natürlich nicht mehr. Und für einige Sachen werden eben bestimmte Übungen als Voraussetzung angesehen, die ich natürlich erbracht habe, aber eben durch mein altes nicht vorhandene Schießbuch nicht belegen kann.
Oder kann man nur als beorderter Reservist sein altes Schießbuch wieder bekommen?

MkG

KlausP

Das bekommt man als Reservist mit Beginn einer Wehrübung ausgehändigt, und zwar nur für die Zeit dieser WÜb. Einzige Chance für dich, wende dich an dein KWEA und frag freundlich nach einer Kopie. Dann kannst du nur hoffen, dass die Bearbeiterin/der Bearbeiter einen guten Tag haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Ich habe mal eine Frage zu dem Ausweis Reservisten/ Ehemalige (Ausweis R/E).
Wo kann ich den am besten Beantragen, wenn ich sonst keinerlei Kontakt mehr zur Bundeswehr habe?

KlausP

Frag mal unverbindlich bei dem für deinen Wohnsitz "zuständigen" FwRes an. Der sitzt entweder beim Landeskommando oder in einer "Außenstelle".
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG

Zitat von: BulleMölders am 16. März 2011, 10:46:26
Ich habe mal eine Frage zu dem Ausweis Reservisten/ Ehemalige (Ausweis R/E).
Wo kann ich den am besten Beantragen, wenn ich sonst keinerlei Kontakt mehr zur Bundeswehr habe?
Stellt sich nur die Frage wozu man diesen Ausweis braucht wenn man keinen Kontakt mehr zur Bundeswehr hat.  ???

BulleMölders

Was heißt keinen Kontakt mehr, eher kein Kontakt zu offiziellen Stellen. Da ich kein aktiver Reservist bin.
Da ich aber noch viel Kontakt zu ehemaligen Kameraden habe, die noch auf Schiffen der Marine fahren und diese auch schon das eine oder andere mal besuche, wäre es mit dem Ausweis einfacher in den Stützpunkt zu kommen.
Wer z. B. Wilhelmshaven kennt und wenn die Einheit dann ganz außen liegt, dann kann es schon mal eine Weile dauern bis man an der Wache abgeholt wird.

ARMY STRONG

Zitat von: BulleMölders am 16. März 2011, 11:31:43
Was heißt keinen Kontakt mehr, eher kein Kontakt zu offiziellen Stellen. Da ich kein aktiver Reservist bin.
Da ich aber noch viel Kontakt zu ehemaligen Kameraden habe, die noch auf Schiffen der Marine fahren und diese auch schon das eine oder andere mal besuche, wäre es mit dem Ausweis einfacher in den Stützpunkt zu kommen.
Wer z. B. Wilhelmshaven kennt und wenn die Einheit dann ganz außen liegt, dann kann es schon mal eine Weile dauern bis man an der Wache abgeholt wird.
Ob das als Begruendung fuer die Ausstellung eines ResAusw reicht, glaube ich eher nicht. Die Dinger sind schliesslich fuer aktive Reservisten gedacht die "dienstlich" in einer Liegenschaft der BW zu tun haben bzw. fuer Mandatstraeger des ResVerb die im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements Liegenschaften der BW betreten muessen.
Aber vielleicht haste ja Glueck und der Bearbeiter im Landeskommando gibt dir den Ausweis trotzdem.

Schamane

@ KlausP also die Vorschriftenlage hat sich nicht geändert. Ich habe gerade mit dem KWEA Berlin gesprochen und dort hieß es die MobUnterlagen sind durch das MobTrT auszuhändigen und zum Ende der WÜ wieder einzuziehen. Sollten sie im Nirwana des MobTrT abhanden gekommen sein, so ist ein Nachforschungsauftrag und am Ende eine Verlustanzeige zuerstellen und die Unterlagen neu auszufertigen.
Allerdings stelle ich mir die Frage, warum man in der freiwilligen Reservistenarbeit nicht einen IGF / Schießpass erstellt. Denn wenn ich beim Bund bin, habe ich dafür garantiert keine Zeit um die geforderten Leistungen zu erbringen, weil man als Fachlehrer zum Teil 8 - 10 h Unterricht am Tag hält allerdings unser Kommandeur erwartet, dass man auch als Reservist die Leistungen erbringt, welche von einem Aktiven verlangt werden und da stimme ich ihm auch völlig zu. Nur wie soll man das machen, wenn in der freiwilligen ResArbeit Anachronismen aus den 70ern und 80ern gemacht werden.

KlausP

Hier nochmal, wer alles befugt ist, den Ausweis auszustellen:

ZitatMöglichkeiten der Beantragung und Ausstellung

Der neue Ausweis garantiert Flexibilität und das für alle Beteiligten: Nicht mehr allein die Beorderungstruppenteile und Kreiswehrersatzämter sind befugt, Ausweise auszustellen und auszugeben. Derjenige, der einen Ausweis R/E beantragen möchte, kann dies ab sofort bei jeder militärischen Dienstelle der Bundeswehr! Endlich gehören die langen Wegstrecken der Vergangenheit an.

Quelle: http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/service/antworte/ausweis

Dort findet sich auch ein Link zum entsprechenden Erlaß.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau