Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Zusatzdienst während einer WÜ (Wache, UvD etc.) als WÜ`ler ???

Begonnen von Martin B., 29. März 2011, 13:20:44

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Martin B.

Hallo Kameraden, hätte da mal eine Antwort auf oben gestellte Frage,
muß ein Reservist während einer Wehrübung (auf Anweißung) Wache oder sonstige Dienste am Wochenende machen ?
Hatte schon im Intranet gewühlt aber keine Weißung oder ähnliches gefunden, hörte aber das das nicht konform ist außer ich mache das freiwillig.
Es geht hier nicht um mich sondern um einen Kameraden.
Wäre froh wenn ich darauf eine Antwort und einen Hinweis bekomme.
MkG
HF Martin Buchstab

Chef_6/451

Während einer Wehrübung ist man Soldat mit ALLEN Rechten und Pflichten.
Wenn Wache befohlen wird, dann ist diese anzutreten.
----------------------------
"Wir schlagen die Brücke"
http://www.bwforum-online.de

KlausP

Dass natürlich vorher alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen, steht auf einem anderen Blatt, z.B. aktuelles Wachschießen mit der zur Wache befohlenen Waffe!
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber Fragesteller,

1)  im Wehrübungszeitraum ist Ihr Status nicht "Reservist", sondern "Wehrdienst Leistender", womit Sie alle Rechte und Pflichten haben, die ein aktiver Soldat Ihres Dienstgrades auch hat.

2)  Dies sollte Ihrem Bekannten und auch Ihnen eigentlich bekannt sein, so dass es mich bei dieser Selbstverständlichkeit wundert, dass so eine Frage überhaupt gestellt wird und man da nach irgendwelchen grundlagen sucht.

3)  Als Soldat leisten Sie alle Dienste, die für Ihren jeweiligen Dienstposten vorgesehen sind, wenn Sie nicht explizit davon befreit werden oder Ihnen zum konkreten Dienst notwendige vroaussetzungen fehlen. Oder würden Sie auch fragen, ob man als Wehrdienst Leistender auch verpflichtet wäre, an einem Schießen etc. teilzunehmen?

Holgi33

Ja Kameraden, Ihr habt alle Recht.

Aber lassen wir mal die Kirche im Dorf. Die Regel ist es nicht, bzw. ich höre es zum ersten Mal das ein Reservist Wache oder UvD machen soll.

Folgende Faktoren fehlen mir aber:

a.) wie lange geht die Wehrübung ?
b.) welchen Zweck hat die Wehrübung?
(ich kenne Kameraden die üben 6 Monate am Stück, da sollte es auch vorkommen oder wäre es auch kameradschaftlich diese Dienste auch einmal als Reservist zu übernehmen ....)
c.) über welche Dienstgradgruppe sprechen wir?

miguhamburg1

#5
@ holgi: Woher wissen Sie denn, dass dies nicht die Regel ist - einmal unterstellt, dass es sich nicht um eine Kurzwehrübung handelt? Und weiter: welche Relevanz hat dieser Hinweis bezüglich der gestellten Frage, ob die Einteilung zur Wache/zum UvD rechtlich zulässig ist???

Ganz davon abgesehen, üben in normalen Truppenverwendungen sehr viele Reservisten in den "Teams H" - und in deren Aufgabenumfang gehört dann regelmäßig auch die Gestellung der Wache sowie die Verrichtung als UvD/GvD. Wer oder was sollte dann also einen KpFw grundsätzlich davon abhalten, dazu befähigte(!) Wehrübende ebenfalls zu diesen Diensten einzuteilen? Wenn denn umgekehrt doch immer auch gefordert wird, dass für Wehrübende keine "Bonbons" verteilt werden sollen?

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass wehrübende Fw, Uffz und Mannschaften in der Stabskompanie des Großverbandes, in dem ich zuletzt einen DP besetzte, regelmäßig zu diesen Diensten eingeteilt wurden und dass dies auch in den unterstellten Truppenteilen so war...

Holgi33

Ich habe nicht in Frage gestellt das es rechtlich möglich ist bzw. befohlen werden kann!

Und hypothetisch anworte ich nicht, deshalb die Fragestellung. Sie gehen davon aus das es KEINE Kurzwehrübung ist. Diese Informationen hätte ich gerne vom Verfasser des Beitrags.

Aus meiner Erfahrung (100 WÜ-Tage in letzten 24 Monaten) habe ich bisher keinen Reservisten angetroffen der einen hier beschriebenen Dienst durchgeführt hat. Deshalb ist es für mich nicht die Regel.

Bei Berufsreservisten kann es anders sein. Was ich mit Berufsreservisten meine können Sie sich sicherlich vorstellen.

Und in unserem Team Heimat ist kein Reservist als Mannschaftsdienstgrad zumal gerade die Kameraden aus der Gruppe der Mannschaften die GvD und UvD stellen.

snake99

Dann wäre da noch der finanzielle Aspekt ... wie mir mein ReFü einmal mitgeteilt hat, hat ein Wehrübender (sofern er Leistungszuschlag empfängt) keinen Anspruch auf DA oder finanziellen Ausgleich, wenn Dienste wie Wache oder UvD getätigt wurden.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Pletschi

Ich und andere Resi´s mussten bei der letzten WÜ auch UVD schieben.
Gehört eben auch dazu.

Schamane

Der Reservist ist Soldat und solange es im Verhältnis steht kein Problem. Aber auf ein zwei wöchigen WÜ 4 Sonderdienste ist es nicht hinnehmbar und gibt bei der Meldung im Erfahrungsbericht etwas Stress für das Regiement. Da seitens der SDBw und des PersAmt die Gestellung einer Wache nicht als ein Wehrübung rechtfertigend angesehen wird.
Ich kenne den Fall, dass jemand innerhalb 4 Wochen 2 Wochen OvWa des Wachzuges in einer anderen Kaserne in 80 km Entfernung war und sich zusätzlich aktive Fw über ihn lustig gemacht haben. Der Nachgang war dann nicht mehr so Nett für den Chef und Spiess und in der Folge die Kompanie, da die Zuweisung von Reservisten in die Kompanie vorübergehend eingestellt wurde. Im besonderen unter dem Gesichtspunkt, dass der Fw Jahre , in dem Regiment , als SaZ gedient hatte und eigentlich andere Aufgaben wahrnehmen sollte. Zusätzlich ist er montags zum Dienstantritt gekommen und ihm wurde eröffnet Wache von heute Nachmittag bis nächste Woche Dienstag Wache und als er wieder kam wurde ihm gesagt nächste Woche das gleiche. Das bedeutet 2 Wochenenden binnen 4 Wochen und hier hieß es in der Folge, so dies möglich ist, so soll das dem Reservisten erstens vorher mitgeteilt werden und zweitens wurde mir mitgeteilt, dass Reservisten nur unter Ansetzung strengster Maßstäbe zu Sonderdiensten herangezogen werden sollen. Im Fall des Feldwebels war es so das dieser im Regiment bekannt war und sich 3 Wochen vor WÜ noch erkundigte, was in der WÜ seine Hauptaufgaben sein und da hieß es Ausbilder in der EAKK, da er sämtliche ATN's und Lehrgänge hat. Zusätzlich war die TelCom und E-Mail bekannt, so dass sich der Spiess oder ein Gezi-Soldat mal an den Rechner hätten setzen können und ihm schreiben bzw. ihn anrufen. Schlußendlich kenne ich es wenn ich auf Lehrgang bin auch, dass ich angerufen werde, wenn ich in der folgenden Woche nach Lehrgangsende einen Dienst habe.
Jetzt kann man argumentieren, dass er ja vor Montag kein Soldat ist und somitihm dies nicht zusteht. Nur dann stellt sich die Frage, wieso Rekruten ein Begrüßungsschreiben bekommen und Reservisten bei Lehrgängen dies zum Teil ebenfalls und heute ist dies ja kein solches Problem mehr.
Gut zum Abschluss der WÜ hat sich der Kdr. bei dem Fw. entschuldigt und ihm zugesagt, dass derartiges nicht mehr vorkommt und er hat in der Folge auch nur noch in der 1 geübt und hatte da zwar auch mal Dienst, aber im Rahmen 1 mal in vier Wochen.
In gut Deutsch wenn ich auf einem Lehrgang bin und dieser Lehrgang hat einen Sonderdienst zustellen kein Problem, wenn es mich mal trifft. Wenn ich 3 Monate als ZugFhr AGA / SanGrdlg hab ich auch kein Problem, wenn es mich im gleichen Verhältnis wie den Aktiven trifft. Sollte es aber dazu kommen, dass ich plötzlich wöchentlich einen Sonderdienst hab, dann lass ich mich auch über den Chef beim stv. Kdr melden, da auch bei einem Aktiven in drei Monaten nur 2 bis 4 Sonderdienste anfallen. Ansonsten gilt wie überall der Ton macht die Musik, wenn ich bei einer dreimonatiger WÜ beim Koordinierungsgespräch für die Dienste sitze und es gibt Probleme Dienste zu besetzen i.O. helfe ich gerne aus. Wenn es aber heißt ach der ist ja nur Reservist, der muss da nicht hin und danach sagt mir der Spiess du hast 3 Dienste dann habe ich auch ein Gespräch beim Chef, weil Pflichten bedingen auch Rechte und wenn ich die Pflicht habe Dienste zu leisten, so habe ich auch das Recht an der Besprechung teilzunehmen.
Denn auch da gilt was miguhamburg1 schrieb:
Zitatim Wehrübungszeitraum ist Ihr Status nicht "Reservist", sondern "Wehrdienst Leistender", womit Sie alle Rechte und Pflichten haben, die ein aktiver Soldat Ihres Dienstgrades auch hat.
Zum Finanziellen gilt solange der Leistungszuschlag gezahlt wird, stehen keine anderen Zulagen zu.

miguhamburg1

Lieber Holgi, das mag beim PzGrenBtl 212 ja so sein, ist aber wie bereits geschildert, nicht zu verallgemeinern...

Auf den Fragesteller bezogen, ging es überhaupt um die Zulässigeit derartige Dienste, nicht um die Häufigkeit. Dies sollten wir nicht vergessen. Und hier ist die Lage vollkommen klar: Sie sind für Wehrübende genauso zulässig wie für Aktive unter Beachtung des Vorliegens der jeweiligen Voraussetzungen sowie der Angemessenheit.

Und aus welchem Grund, Snake, sollte ein Wehrsoldempfänger (ob nun mit oder ohne Leistungszuschlag oder im Status eines Einsatzreservisten, irgendwelche zusätzlichen Zahlungen für Wachdienste oder UvD bekommen?

Timid

Zitat von: miguhamburg1 am 30. März 2011, 09:48:05Und aus welchem Grund, Snake, sollte ein Wehrsoldempfänger (ob nun mit oder ohne Leistungszuschlag oder im Status eines Einsatzreservisten, irgendwelche zusätzlichen Zahlungen für Wachdienste oder UvD bekommen?

Weil für ihn die gleichen gesetzlichen Regelungen gelten wie für einen Wehrdienstleistenden, und weil ein Wehrsoldempfänger bei besonderen zeitlichen Belastungen (die ein Wachdienst oder UvD üblicherweise darstellen dürften) nunmal erhöhten Wehrsold bezieht.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schamane

Miguhamburg1
ZitatUnd aus welchem Grund, Snake, sollte ein Wehrsoldempfänger (ob nun mit oder ohne Leistungszuschlag oder im Status eines Einsatzreservisten, irgendwelche zusätzlichen Zahlungen für Wachdienste oder UvD bekommen?
Aus dem gleichen Grund warum einem Wehrdienstleistenden egal in welchem Status Zahlungen bei der Überschreitung seiner Rahmendienstzeit zu zahlen sind. Dies bedeutet, dass ein Reservist solange er noch 434,60 oder 1278 € erhält keinen Antrag auf Zulagen stellen kann. Wenn er diese aber ausgeschöpft hat so steht ihm wie jedem Wehrpflichtigen die Zahlung entsprechend der Erlasslage zu. Also bei Überschreitung der wöchentlichen Rahmendienstzeit von 46 h kann er wenn er 12 - 16 h Dienst hatte einen halben und bei 16 - 24 h Dienst einen ganzen Anrechnungsfall stellen.
Wir hatten nur einmal im Bezug auf SaZ und BS die Diskussion, ob von diesen verlangt werden kann, dass sie ihren Dienst nicht von Montag bis Freitag sondern zum Beispiel von Donnerstag bis Montag zumachen, ohne die 46 h zu verletzen. Das ihnen für den Wochenenddienst Zulagen nach dem Wehrsoldgesetz erwachsen ist klar, aber könnte hier ein Dienststellenleiter dies anordnen. Da man ja in jedem Fall die Überstundenzulage spart.
Die Aussage war, da spielt der Personalrat nicht mit.
Ansonsten stehen einem Reservisten eigentlich alle Zulagen wie einem Wehrpflichtigen im Rahmen seiner WÜ zu. Nur streiten sich hier die Geister zählt die Gesamtdienstzeit, welche man in der Bundeswehr war oder die der WÜ. Denn wenn die der WÜ zählt hat man ein Problem, weil man da selten über drei Monate kommt und im Ausland mit dem AVZ alles abgegolten ist. Wobei AVZ und Verpflichtungsprämie nicht zugleich gezahlt werden können, sondern nur der höchste Betrag zur Auszahlung kommt.
Zulagen siehe: http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/streitkraefte/besoldung_und_dienstzeitversorgung/zulagen

miguhamburg1

ok, Timid und Schamane, dies hatte ich so nicht gewusst, besten Dank. Dennoch ändert sich ja grundsätzlich nichts daran, dass Wehrübende zu UvD/Wachdiensten etc. grundsätzlich eingeteilt werden dürfen...

Holgi33

Wenn man Dauerreservist ist könnte man sich für die Dienste 12 - 16 h und 16 - 24 h Urlaub nehmen.

Auf dem 4-tägigen ZA EAKK Lehrgang den ich besucht habe hatte ich zwei Mal 16 - 24 h und 1 Mal 12 - 16 h Dienst.
In diesem Fall wird das Geld über den Refü ausgezahlt.

Zitatok, Timid und Schamane, dies hatte ich so nicht gewusst, besten Dank. Dennoch ändert sich ja grundsätzlich nichts daran, dass Wehrübende zu UvD/Wachdiensten etc. grundsätzlich eingeteilt werden dürfen...

Das stimmt natürlich!

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau