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Zeitsoldat trotz Psychopharmaka

Begonnen von Stedefreund, 21. April 2011, 21:23:17

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EinStuffz

jupp, dem Pflichte ich auch bei und klar, keine Frage, es dient zum Schutz anderer Menschen.....

Meine Absicht wars eigentlich ein wenig ich nenne es mal "toleranz" für derartige erkrankungen auszuüben....

Immerhin wird der Schütze Pampelmuse ja auch mit Vorstrafen wie illegalen Waffenbesitz, Körperverletzung ect eingestellt,
diese Leute halte ich auch für potenziell gefährlich, ich weiß nicht was schlimmer ist ;)

ulli76

Bewerber mit Vorstrafen- erst recht was Waffen-, Drogen- und Körperverletzungsgeschichten angeht, werden inzwischen aber ziemlich genau unter die Lupe genommen.
Bei den Wehrpflichtigen war man da nicht so streng- aber bei FWDL und SaZ kann ne entsprechende Vorstrafe recht schnell zur Nichteinstellung bzw. einer mehrjährigen Sperre führen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

EinStuffz

uiuiui, nochwas das bei uns schief läuft :-D

In meinem Zug hab ich einen Soldaten der SAZ wurde, die neue Verpflichtungsprämie kassiert hat und damit seine Strafe wegen Körperverletzung gezahlt hat :-D
Hatten es gerade heute im Dienst über das Thema....

Andi

Zitat von: EinStuffz am 21. April 2011, 22:49:35Meine Absicht wars eigentlich ein wenig ich nenne es mal "toleranz" für derartige erkrankungen auszuüben....

Was hat Tauglichkeit mit Toleranz zu tun? Ist zwar nett, was du hier für Geschichten erzählst, aber mit dem eigentlichen Thema haben sie nichts zu tun!

Zitat von: EinStuffz am 21. April 2011, 22:49:35
Immerhin wird der Schütze Pampelmuse ja auch mit Vorstrafen wie illegalen Waffenbesitz, Körperverletzung ect eingestellt,
diese Leute halte ich auch für potenziell gefährlich, ich weiß nicht was schlimmer ist ;)

Das kann man so nicht pauschalisieren! Die Einstellung mit Vorstrafen ist die absolute Ausnahme, in Vorgesetztenlaufbahnen sogar fast völlig ausgeschlossen. Wir reden hier aber immer von von Juristen getroffenen Einzelfallentscheidungen und keinen allgemeingültigen Verfahrensweisen, da es um die individuelle Betrachtung geht.
Und wenn eine Vorstrafe nicht angegeben wird reden wir über Einstellungsbetrug...

Zitat von: ulli76 am 21. April 2011, 22:51:57
Bewerber mit Vorstrafen- erst recht was Waffen-, Drogen- und Körperverletzungsgeschichten angeht, werden inzwischen aber ziemlich genau unter die Lupe genommen.

Wurden sie schon immer!

Zitat von: EinStuffz am 21. April 2011, 22:57:36
In meinem Zug hab ich einen Soldaten der SAZ wurde, die neue Verpflichtungsprämie kassiert hat und damit seine Strafe wegen Körperverletzung gezahlt hat :-D
Hatten es gerade heute im Dienst über das Thema....

Dann ist da einiges schief gelaufen. Das Strafverfahren hätte im Einstellungsprozess berücksichtigt werden müssen und so lange ein Strafverfahren läuft hätte es auch zu keiner Einstellung kommen dürfen. Im Normalfall hätte hier wahrscheinlich keine Einstellung als SaZ erfolgen dürfen. Vermute mal da hat dann der Chef geschlampt (wir reden hier über eine Straftat, die evtl. auch eine disziplinare Würdigung nach sich zieht) oder die Mitteilung in Strafsachen ist nicht oder zu spät erfolgt.
An sich müsste der Chef jetzt trotzdem direkt einen Antrag auf Entlassung wegen charakterlicher Nichteignung stellen.

Gruß Andi
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