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Autor Thema: Wie hoch sind die Kosten eines Bundeswehrstudiums bei KDV?  (Gelesen 8746 mal)

zivilunke

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Im Zuge der Bundeswehrreform büßt die BW an Attraktivität ein. Laut eines Bekannten spielen einige der Zeitsoldaten im Studium mit dem Gedanken die Bundeswehr nach dem abgeschloßenen Studium über den Weg eines KDV-Antrags zu verlassen. Im Zuge einer Diskussion über das Für und Wider einer solchen Vorgehensweise kam die Frage auf, in wie weit diese Leute dann die Kosten ihrer Ausbildung tragen müssten.

Ich würde euch bitten weniger auf die moralischen Perspektiven einzugehen, diese wurden schon ausgiebig diskutiert. Für meine Argumentation wüsste ich gerne, ob die Betreffenden ihr Studium bezahlen müssen( die Höhe, sicher abhängig von der Art des Studiums, wäre ebenso interessant) und ob sie weiterhin ein Anrecht auf diese Übergangsbezüge haben!?

Nun bin ich mal gespannt, da ich viele Meinungen kenne, diese aber nicht fundiert sind.
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KlausP

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Re:Wie hoch sind die Kosten eines Bundeswehrstudiums bei KDV?
« Antwort #1 am: 17. Mai 2011, 13:23:59 »

Dazu sagt das Soldatengesetz:

Zitat
§ 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit
(1) Mit der Beendigung seines Dienstverhältnisses durch Zeitablauf nach § 54 Abs. 1, durch Entlassung nach § 55 oder durch Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 endet die Zugehörigkeit des Soldaten auf Zeit zur Bundeswehr. Der Soldat bleibt jedoch in den Fällen, in denen er entsprechend § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 zu entlassen ist oder in denen er entsprechend § 48 seine Rechtsstellung verliert, sowie in den Fällen des § 55 Absatz 4 und 5 zur Ableistung des Grundwehrdienstes in der Bundeswehr, soweit das Wehrdienstverhältnis nicht nach dem Wehrpflichtgesetz endet.
(2) Mit der Entlassung entsprechend dem § 46 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 und nach § 55 Abs. 5 sowie mit dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit verliert der Soldat seinen Dienstgrad.
(3) Nach dem Verlust seiner Rechtsstellung als Soldat auf Zeit und, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nach der Entlassung hat der frühere Soldat auf Zeit keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung mit Ausnahme der Beschädigtenversorgung.
(4) Ein früherer Soldat auf Zeit, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden war und der

1. auf seinen Antrag entlassen worden ist oder als auf eigenen Antrag entlassen gilt,
2. seine Entlassung nach § 55 Abs. 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
3. nach § 55 Abs. 5 entlassen worden ist,
4. seine Rechtsstellung verloren hat oder
5. durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren aus dem Dienstverhältnis entfernt worden ist,

muss die entstandenen Kosten des Studiums oder der Fachausbildung erstatten. Unter den gleichen Voraussetzungen muss ein früherer Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes das ihm als Sanitätsoffizier-Anwärter gewährte Ausbildungsgeld erstatten. Auf die Erstattung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für den früheren Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sg

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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Re:Wie hoch sind die Kosten eines Bundeswehrstudiums bei KDV?
« Antwort #2 am: 17. Mai 2011, 13:26:23 »

Meinen letzten Informationen nach, muss bei KDV nichts zurück gezahlt werden.
Hintergrund: Jemand mit echten Gewissensproblemen soll nicht durch mögliche finanzielle Belastungen davon abgehalten werden, einen KDV-Antrag zu stellen.

Kann aber auch sein, dass sich da was geändert hat bzw. die ursprüngliche Info nicht korrekt war.

Aber die angestrebte Bundeswehrreform als Grundlage für einen KDV-Antrag zu nehmen, finde ich recht unsinnig, bzw. ein vorgeschobenes Argument.
1. Wird es bis zur Reform noch was dauern
2. Weiss noch niemand, was sich genau ändern wird.
3. Deswegen von Einbussen in der Attraktivität von bereits aktiven Soldaten zu sprechen  ??? Welche Einbussen der Attraktivität bietet sich denn bereits aktiven Soldaten?

Oder sehen diejenigen nicht viel mehr die Vorteile des zivilen Arbeitslebens angesichts des baldigen Studienabschlusses. Oder auch angesichts des nahenden ersten Einsatzes?
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schlammtreiber

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Re:Wie hoch sind die Kosten eines Bundeswehrstudiums bei KDV?
« Antwort #3 am: 17. Mai 2011, 13:34:57 »

Ich würde euch bitten weniger auf die moralischen Perspektiven einzugehen, diese wurden schon ausgiebig diskutiert.

Sehr witzig, bei einer Vortäuschung von Gewissensgründen den normativen Aspekt ausblenden zu wollen.

Reden wir doch über ein gleichseitiges Dreieck, aber ohne dabei auf 60° Winkel einzugehen.
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miguhamburg1

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Re:Wie hoch sind die Kosten eines Bundeswehrstudiums bei KDV?
« Antwort #4 am: 17. Mai 2011, 14:35:09 »

Schauen Sie doch einmal in die einschlägige Rechtsprechung des BVG. Drt waren bereits mehrere Verfahren anhängig von Offz, die meinten, den von Ihnen, lieber Fragensteller, beschriebenen "eleganten" Weg des vorzeitigen "Abschieds" nach Erwerb des Hochschulabschlusses ohne Nachteile gehen zu können.

In allen mir bekannten Fällen wurde die Entscheidung der Entlassungsbehöre - hier PersA - bestätigt, und die ehemaligen Kameraden mit "gwissen Nöten" durften die Ausbildungskosten wieder zurückzahlen. Über deren Höhe kann ich allerdings keine Aussagen treffen, sie dürfte sich bei einem Studium von vier Jahren aber deutlich im fünfstelligen Eurobereich liegen...

Welche Attraktivität die Bundeswehr durch die bevorstehenden Veränderungen für im Studium befindliche OA/Offz einbüßen soll, wie Sie so lapidar wie unbegründet darstellen, ist bis jetzt unerfindlich. Und sich einen schlanken Fuß zu machen, war wie bereits aufgeführt, seit dem Gründungsjahr der UniBw immer wieder in Einzelfällen Anlass zur Versuchung.
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BulleMölders

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Re:Wie hoch sind die Kosten eines Bundeswehrstudiums bei KDV?
« Antwort #5 am: 17. Mai 2011, 14:49:13 »

Billiger wirds, wenn man nicht erst mal das Studium angreift sondern seinen Gewissen Gründen sofort folgt und den KDV-Antrag stellt.
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