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Steuererklärung für 2010 / neues Gesetz?

Begonnen von Naddl005, 18. Mai 2011, 12:09:27

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Naddl005

Hi,
haben vom Finanzamt ein Schreiben bekommen und soll nun über 300 € nachbezahlen!
hab nun erfahren, dass es ein neues Gesetz oder so etwas in der Art gibt...
hat was mit der Krankenversischerung zu tun???
kann uns jemand sagen, wie das WARUM zustande gekommen ist?
Werbungskosten, Fahrtkosten etc. wurde alle eingereicht.
kann man dagegen angehen??

Niederbayer

#1
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir das hier jemand beantworten kann, oder?
Das, was du auf deinem Bogen angibst ist ja individueller Natur und was du steuerlich geltend machen willst, unterscheidet sich wohl oft genug auch.
Stelle doch nochmal mal deine Einkünfte abzüglich Belastungen auf und vergleiche.
Oder du rufst gleich den für dich zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt an, er/sie kann dir da mehr dazu sagen solang es nicht in Steuerberatung ausufert.

schlammtreiber

Zitat von: Naddl005 am 18. Mai 2011, 12:09:27
hab nun erfahren, dass es ein neues Gesetz oder so etwas in der Art gibt...

Allerdings, sogar viele verschiedene neue Gesetze. Jedes Quartal treten da so einige in Kraft. Aktuell jeweils nachzulesen im Bundesgesetzblatt www.bundesgesetzblatt.de

Zitatkann uns jemand sagen, wie das WARUM zustande gekommen ist?

Och je, das ist kompliziert... Initiativrecht, Gesetzesinitiative, erste Lesung, zweite Lesung, eventuell Zustimmung des Bundesrates, Gegenzeichnung des Bundespräsidenten, Veröffentlichung... siehe Anhang :D

Zitatkann man dagegen angehen??

Selbstverständlich – Du hast sicher schon vom Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG gehört? Du darfst also Waffengewalt anwenden, Bomben legen, Guerillakrieg führen... oder einfach Beschwerde einlegen ...


[gelöscht durch Administrator]
Semper Communis
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BulleMölders

Ich vermute jetzt mal, dass es mit der Privaten Krankenkasse zusammen hängt.
Denn da hat sich bei der Anrechnung als Vorsorgeaufwendung einiges geändert.
Es werden nur noch die Beträge voll in Abzug gebracht, die für die Grundversorgung wie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse erhoben werden.
Alle anderen Beiträge, die sich auf Wahlleistungen, z. B. Chefarztbehandlung oder zwei Bett Zimmer, beziehen sind nur noch bedingt abziehbar.
Außerdem sind die Kassen verpflichtet die Daten elektronisch an das Finanzamt zu melden. Da sind dann auch eventuelle Beitragsrückerstattungen mit drin, die sonst immer gern vergessen wurden in der Steuererklärung anzugeben. ;)

Ansonsten müsste man den Bescheid 2009 mit dem Bescheid 2010 vergleichen um zu sehen wo gravierende Unterschiede sind.

AriFuSchr

#4
ab 2010 gilt das Bürgerentlastungsgesetz mit Neuregelungen insbesondere bei en Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen)

Das Schreiben welches Dir zuging ist wohl der Steuerbescheid 2010. Dies ist ein sogenannter Verwaltungsakt gegen den Dir das Rechtsmittel des Einspruchs zusteht (ich würde mal damit beginnen  ;)). Die Frist für die Einlegung dieses Rechtsmittels beträgt 1 Monat nach Bekanntgabe des Steuerebscheids. Du kannst den Einspruch schriftlich einlegen oder zur Niederschrift erklären.

Allerdings solltest Du den Einspruch auch begründen, denn sonst hast Du wenig Chancen, dass der Bescheid geändert wird.  8)

im übrigen sei noch nebenbei bemerkt, dass Änderungen nur so alle 3 Monate ein Segen für alle Finanzbeamten und andere in der Steuerbranche ihre Brötchen verdienenden Menschen wären.

Nein, wir denken und handeln nach dem Erscheinen des Bundessteuerblatts/BStBl Herausgeber BMF, den Entscheidungen des BFH, der  Finanzgerichte / EFG, dazu gibt es dann noch BMF Schreiben, Erlasse des BMF, Erlasse der OFD's

Updates von den Fachverlagen hierzu im 2-3 tägigen Rhythmus - ohne Scherz.

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

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AriFuSchr

.... pppphhhhfff

ihr Rechts- und Linksverdreher stöhnt doch schon auf, wenn das BGB mal nach 100 Jahren ein paar Änderungen erfährt  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

apelino

#7
Musste dahingehend auch mal recherchieren;

Und tatsächlich, unzählige Soldaten dürften sich wohl auf Steuernachzahlungen gefasst machen:

http://www.sis-verlag.de/archiv/3936-neuer-verband-der-lohnsteuerhilfevereine-steuernachzahlungen-fuer-viele-beamte

damit zusammenhängend wird auch hier:

http://www.wiso-software.de/forum/index.php?page=Thread&threadID=46113

und hier diskutiert:

http://www.steuertipps.de/ubb/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=29;t=000050

Ist die freie Heilfürsorge nun tatsächlich nicht mehr "frei"?

KlausP

Soldaten haben aber keine "freie Heilfürsorge" sonder Anspruch auf "kostenlose truppenärztliche Versorgung", das ist was anderes als die "freie Heilfürsorge" bei beamten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Genau wir "armen Schweine" haben ja keine freie Wahl des Arztes sondern müssen zu unseren Truppenärzten gehn.  ;D

KlausP

Falsch, ihr "dürft" zum TrA gehen, ich arme Sau "musste" mir 'n Hausarzt suchen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Na das kann man jetzt sehn wie man will Klaus. ;)
Es kommt auch immer drauf an was man hat. Ist es nichts wildes ist der Truppenarzt ja OK aber wenn man wirklich was hat ist das erste Wort beim Truppenarzt Überweisung zum Facharzt.
Ich find es witzig das es eigentlich egal ist was man hat denn man bekommt immer Paracetamol oder Voltaren lol.

apelino

#12
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2011, 13:31:03
Soldaten haben aber keine "freie Heilfürsorge" sonder Anspruch auf "kostenlose truppenärztliche Versorgung", das ist was anderes als die "freie Heilfürsorge" bei beamten.

Steuerlich gesehen ohne Unterschied, oder?  ;)
Denn darum geht es ja gerade hier! Ich darf wohl auch hunderte Euro für 2010 nachzahlen, dank dieses tollen Privileges!  >:(

KlausP

Kann ich so gar nicht bestätigen. Der Truppenarzt ist der "Hausarzt" des Soldaten, in der Regel Allgemeinmediziner., da ist es doch ganz normal, dass er den Patienten mit spezifischen Problemen zum Facharzt schick - das macht jeder zivile Hausarzt als Allgemeinmediziner genau so und genaus so ist es auch gewollt. Meine Hausärztin (Internistin) schickt mich auch mit Erkrankungen zum Facharzt, die nicht in ihr Fachgebiet fallen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: foxbuster am 22. Mai 2011, 13:47:14
Zitat von: KlausP am 22. Mai 2011, 13:31:03
Soldaten haben aber keine "freie Heilfürsorge" sonder Anspruch auf "kostenlose truppenärztliche Versorgung", das ist was anderes als die "freie Heilfürsorge" bei beamten.

Steuerlich gesehen ohne Unterschied, oder?  ;)

Doch, ist es. Soldaten, egal ob SaZ oder BS, leisten gar keine Beiträge zu einer Krankenversicherung, weder zur GKV noch zur PKV. Bei beamten sieht das anders aus, die erhalten über die Beihilfe max. 70% erstattet und für die restlichen 30 % sollten (nicht müssen!) sie sich über die PKV versichern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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