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GWDL9a - T3 - Abschnitt 2/3 - Muss ich noch hin?

Begonnen von Tycho_400, 03. Juni 2003, 21:46:02

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Tycho_400

Hallo zusammen

Ich habe 2002 meine ersten 6 Monate bei der Bundeswehr abgedient und wurde als OG d. Res. entlassen

Mein nächster Abschnitt ist im Herbst (also nach Juli) und ich bin T3 gemustert

Die Frage ist, muss ich jetzt noch hin?

Ich hab auch schon beim KWEA angerufen(mehrmals), aber da hat keiner Ahnung weil die sich nicht sicher sind was hier zu tun ist.

Wißt ihr vielleicht genaueres wie die Lage ist?



TheAdmin

Es heisst ja nur, dass T3ler nicht mehr zum Wehrdienst gezogen werden sollen.

Du bist gezogen worden, also musst du auch deinen Wehrdienst leisten.
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Tycho_400

dachte ich eigentlich auch, aber es ist rechtlich nicht ganz klar ob das nächste Schreiben das zum nächsten Einzug führt nun ein "Einberufungsbescheid" ist(und damit unter die neue Regelung fällt) oder nicht. Denn es ist auch formell nicht ganz klar ob ich nun (und wie)entlassen wurde nach dem Ersten Abschnitt oder nicht, was zu noch mehr ungereimtheiten führt...


Scheint so als hätten die Politiker da ein paar Sachen nicht bedacht  ???  


Weiß vielleicht jemand von so einem Fall und was da passiert ist?
Würde die Vorrausplanung ja doch erleichtern

schlammtreiber

Wie schon gesagt:
Wer bereits im Dienst steht (und das tust Du), der kann die Änderungen objektiv aus der Ferne betrachten.

Sie betreffen nur Personen, die in ZUKUNFT gezogen werden sollten...

;D
Semper Communis
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Tycho_400

Wer bereits im Dienst steht (und das tust Du),


Hmm, da bin ich mir nicht so ganz sicher, im Augenblick hab ich ja nichts mit der Bundeswehr zu tun.

Ich wurde ja auch entlassen(steht auf einem der Wische die ich bekommen hab)

TheAdmin

Moin!

Die Regelung betrifft ungediente Wehrpflichtige, die der Wehrüberwachung unterstehen und zu den genannten Gruppen gehören, diese sollen nicht mehr zum Wehrdienst herangezogen werden.

Du wurdest gezogen, du hast gedient, aber nicht komplett, also musste nochmal ran.

Ein Einberufungsbescheid regelt nur deinen Status als Soldat und selbst mit Entlassung bist du noch immer Soldat, bis zum Ablauf dieses E-Bescheids.
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Tycho_400

und selbst mit Entlassung bist du noch immer Soldat


D.h. ich wäre fast 2 Jahre Soldat insgesamt  ?

TheAdmin

Les den Satz zu Ende und schau dir deinen E-Bescheid an.
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