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Urlaubsverbot nicht bestehen DSA

Begonnen von Y-123, 14. Juni 2011, 17:47:55

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Y-123

hi,

ist es legitim 6 Wochen vorm Einsatzbeginn allen Teilen den letzten möglichen Urlaub vorm Einsatz zu verbieten, sofern
diese ihr DSA bis zum Einsatzbeginn nicht bestehen?
An wen wendet man sich da, wenn man zu 100% weiß das X Personen diese Anforderungen nicht pünktlich schaffen und dadurch dann
die letzte gemeinsame Zeit mit ihrer Familie verpassen?

LG

Y-123

KlausP

An den Vorgesetzten desjenigen, der diesen Befehl erteilt hat.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Helferlein

Das nenne ich mal eine harte Entscheidung und ob diese einer Überprüfung in Wege einer Beschwerde stand hält wage ich ganz stark zu bezweifeln. Da in einem solchen Fall der Fürsorgegedanke höher anzusiedeln ist als das DSA, da das DSA wohl kaum die Vorraussetzung für den DP in Afghanistan ist.

snake99

Sofern es sich tatsächlich so zugetragen hat, halte ich eine Beschwerde gegen die Urlaubssperre ebenfalls für angebracht.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

bayern bazi

wobei auf ettlichen dienstposten die fitness mindestens den stand des DSA haben sollten - also könnte hier auch die fürsorge mit vorhanden sein - nur FITTE soldaten in den einsatz zu schicken

das DSA hat ja nur minimalsportliche herrausforderungen

und die 3000 m  im sportanzug joggen sollte man besser als 1000m mit voller ausrüstung maschieren

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

KlausP

Bazi, da hast du sicherlich Recht. Wenn der Vorgesetzte allerdings mit so einer Weisung um die Ecke kommt, dann frage ich mich natürlich, wieso seine Soldaten das DSA nicht schon in den ersten 6 Monaten des Jahres ablegen konnten. Wir haben immerhin Mitte Juni und die Einheit wird bestimmt nicht die ganze Zeit ständig auf irgendwelchen Übungsplätzen gewesen sein. Wenn das eine Einzelfallentscheidung wäre, weil ein paar "Patienten" die im Dienstplan gegebene Zeit dafür nicht genutzt haben, ist das eine ganz andere Sache. Aber sozusagen als Kollektivbestrafung? So jedenfalls liest sich das für mich im Moment.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

#6
Zitat
ist es legitim 6 Wochen vorm Einsatzbeginn allen Teilen den letzten möglichen Urlaub vorm Einsatz zu verbieten, sofern
diese ihr DSA bis zum Einsatzbeginn nicht bestehen?

wenn bis zu dem zeitpunkt die möglichkeit zur ablage des DSA gegeben wurde (mind.1x die woche sport lt dienstplan   -JA )


Zitat
An wen wendet man sich da, wenn man zu 100% weiß das X Personen diese Anforderungen nicht pünktlich schaffen und dadurch dann
die letzte gemeinsame Zeit mit ihrer Familie verpassen


das DSA schaffst doch auf 2 tage - wo ist das problem


1. Tag

sprint

pause

weitsprung

pause

stein/kugelstoßen


2. Tag  

morgens
3000m

nachmittag schwimmen  200m

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Ralf

und bevor man iwelche beschwerden oder eingaben schreibt:
bitte erstmal mit dem befehl-erteilenden vorgesetzten reden, seine bedenken anmelden. innere führung funktioniert beide wege, sowohl von oben nach unten, als auch von unten nach oben.
bringt das nichts würde ich das dem nächsthöheren zur überprüfung geben.
aber prinzipiell sollte jeder befehls-erteilende auch die chance haben, seinen eigenen befehl hinsichtlich fremder bedenken zu überprüfen.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Y-123

Sofern man eine bestimmte Disziplin (meist 3000m oder Sprint) noch nicht in der angegebenen Zeit schafft, dann kann man dies sicherlich auch von heute auf morgen nicht sofort auf die geforderte Zeit verbessern.
Das man dran bleiben sollte, stehts bemüht und mit dem Ziel das bestmögliche zu geben und auf ein baldiges Gelingen hinausarbeitet ist natürlich selbstverständlich. Das man Soldaten aber die letzte Chance auf Zeit mit der Familie vorm Einsatz entreißt find ich nicht in Ordnung, auch nicht wenn das DSA noch nicht bestanden (aber abgelegt) ist. Die Familie geht in meinen Augen vor jeder sportlichen Leistung, vorallem wenn man sich 6 Monate (im schlechteren Fall auch länger (oder wenns ganz schlecht läuft für immer)) im Anschluss nicht wiedersieht

snake99

Zitat von: Y-123 am 14. Juni 2011, 20:36:13
Das man Soldaten aber die letzte Chance auf Zeit mit der Familie vorm Einsatz entreißt find ich nicht in Ordnung, auch nicht wenn das DSA noch nicht bestanden (aber abgelegt) ist. Die Familie geht in meinen Augen vor jeder sportlichen Leistung, vorallem wenn man sich 6 Monate (im schlechteren Fall auch länger (oder wenns ganz schlecht läuft für immer)) im Anschluss nicht wiedersieht

Da bin ich ganz bei ihnen!
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Ich im Prinzip auch, ABER:

- jeder SaZ/BS ist verpflichtet, einmal im Jahr die Disziplinen des DSA abzulegen
- dazu muss ihm selbstverständlich der Vorgesetzte die Möglichkeit einräumen
- wenn man weiss, dass man zur Mitte des Jahres in den Einsatz geht, ist es nicht zu viel verlangt, rechtzeitig damit zu beginnen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

bayern bazi

und nach der einsatz vorbereitung sollte man auch körperlich fit genug sein die 3000 abzulegen

ich mach dir das sofort - ohne training (und bin in einer etwas anderen alterklasse)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

wolverine

Urlaub ist nur aus zwingenden dienstlichen Gründen zu versagen. Damit sollte die Rechtslage klar und alles gesagt sein. Das ist nur Bangemachen damit die "Sportskanonen" endlich die Fingerchen auf den After ziehen und ihre geforderten Leistungen bringen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

RekrKp8

Ich halte körperliche Fitness für einen Afghanistan-Einsatz für einen zwingenden dienstlichen Grund. Allerdings steht hier immer noch die Frage im Raum, was denn bislang für die körperliche Fitness getan wurde.

Weiterhin halte ich es auch im Bezug auf das Verhältnis zur KpFü in der Einsatzkp für sehr bedenklich, die letzte Phase vor dem Einsatz den Urlaub zu verbieten. Ohne Spaß, das sind so Aktionen, da ist die VP gefragt.

KlausP

ZitatWeiterhin halte ich es auch im Bezug auf das Verhältnis zur KpFü in der Einsatzkp für sehr bedenklich, ...

Wer sagt dir, dass der Chef den Befehl rausgehauen hat? Das ging für mich aus der bisherigen Diskusion nicht hervor. Auch Kommandeure sollen manchmal auf solche Ideen kommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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