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Ausrüstung im Wert von 150€ gestohlen worden, was erwartet mich?

Begonnen von Waldherr, 23. Juni 2011, 13:13:39

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Waldherr

Als ich von der Wallfahrt zurückkam, ließ sich mein Schloss nicht mehr öffnen. Also wurde dran rummanipuliert, denn das gibt es nicht, dass sich ein schloss einfach nicht mehr öffnen lässt.
Das Schloss ließ sich nur mit gewalt öffnen, so dass es danach kaputt war. In der Zeit, in der ich ein neues Schloss geholt habe, war mein Spind dann natürlich offen.
Folge: Es wurden sachen im wert von 150 € geklaut.
Welche Folgen habe ich zu erwarten? Hab da schon so sachen gehört, wie dass man sich vorm Kompaniechef oder Bataillionskommandeur zu rechtfertigen hat.

wolverine

Da die Sicherung der Sachen im unverschlossenen Spind wohl fahrlässig war, wird wohl auf Haftung entschiedsen und Sie werden den Zeitwert der Gegenstände ersetzen müssen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

Lieber Fragensteller,

formal ist es ganz einfach: Sie holen sich von Ihrem Versorger ein Formblatt "Sachschadensmeldung" und beschreiben darin genau, was wann genau geschehen ist. Also: Wann Sie zurückkamen zu Ihrem Spind, in welchem Zustand Sie das Spindschloss vorfanden, was Sie dann unternommen haben, wie lange der Spind unverschlossen war etc. Das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt geben Sie dann Ihrem TEFührer, der dazu Stellung nimmt und es dann an den Versorger zurückgibt.

Wenn es sich um einen Diebstahl handelt, muss Ihr Kompaniechef Ermittlungen aufnehmen. Dazu wird er Sie und ggf. andere befragen. Dabei müssen Sie sich natürlich auch darauf einstellen, dass er Sie fragt, warum Sie Ihr Schloss aufbrachen und dann erst losgingen, um ein neues Schloss zu kaufen und somit Ihr Spind unverschlossen war. Möglich auch, dass er Sie fragt, warum Sie nicht einen Kameraden baten, auf Ihren Spind aufzupassen, als Sie das Schloss kauften - oder umgekehrt einen Kameraden bate, für Sie loszugehen etc.

Je nachdem, was dann bei den Ermittlungen des KpChefs herauskommt, können folgende Dinge passieren

-  Der DV entscheidet auf "Nichthaftung", dann trägt Vater Staat die Kosten für die Neubeschaffung der Bekleidungs-/Ausrüstungsteile, die Ihnen abhanden kamen.
-  Der DV entscheidet auf "Haftung", dann werden Sie den Schaden zu ersetzen haben
-  Der DV entscheidet zusätzlich/alternativ zu 1 oder 2, Sie als Soldat zu vernehmen und Sie mit einer BEM oder Disziplinarmaßnahme zu belegen, wenn er zur Überzeugung gelangt ist, dass Sie den Verlust der Ausrüstung schuldhaft (mit)verursacht haben.

HG MOK

Ich möchte ja niemanden etwas Böses unterstellen.
Aber die Sache hört sich ein wenig merkwürdig an.
Woher wissen Sie denn den genauen Wert der Sachen?
Warum war die Stube nicht abgeschlossen?

Man sollte da sehr Ehrlich sein bei solchen meldungen

bayern bazi

auch sehhhhhhhhhhhr verdächtig das dies genau nach der PMI Lourdes passiert sein soll - da währ ich als TEFhr schon hellhörig (war ja selber einige male in den Pyrenäen ;) ;) ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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