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Was man die ersten Tage mitnehmen sollte/Diskussionsthread

Begonnen von ulli76, 26. Juni 2011, 17:13:49

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Stabsuffz93

Muss man eigentlich einen beleg wegen Pflegeversicherung mitnehmen? Also das man eine besitzt?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flip25

Wow steht das irgendwo geschrieben? Habe mir mittlerweile die Zettel bestimmt
schon 5x durchgelesen damit ich an alles denke :o

KlausP

Du musst den Nachweis des Abschlusses einer Pflegepflichtversicherung vorlegen, sonst kann dein Besoldungsblatt nicht vollständig ausgefüllt werden und die WBV kann die Besoldung nicht vollständig berechnen, da sie die Summe ja nicht ordnungsgemäß an die Versicherung zahlen kann.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flip25

Gut dann kläre ich das mal. Muss eh nochmal bei der Krankenversicherung anrufen.
Wie schaut das eigentlich mit einer Berufs- Unfähigkeits-versicherung nach dem 6
Dienstmonat aus. Ist es ratsam so eine ab zu schließen, vorausgesetzt man findet
eine Versicherung die auch bei Auslandseinsätzen zahlen würde?
Oder lieber nur Lebensversicherung?

Shokk

Zitat von: KlausP am 25. August 2011, 22:07:20
Du musst den Nachweis des Abschlusses einer Pflegepflichtversicherung vorlegen, sonst kann dein Besoldungsblatt nicht vollständig ausgefüllt werden und die WBV kann die Besoldung nicht vollständig berechnen, da sie die Summe ja nicht ordnungsgemäß an die Versicherung zahlen kann.

Und wie ist es, wenn man bis zum Dienstantritt keine Pflegeversicherung abgeschlossen hat? Man wird doch in den ersten Wochen über die Versicherungen aufgeklärt und man kann auch welche abschließen oder irre ich mich?
Si vis pacem, para bellum

Flip25

Soo die Unterhemden sind heute gekommen:) Nur leider wie befürchtet nicht
ganz passend. Am Oberkörper passt soweit alles nur sind die Unterhemden arg lang!
Die gehen mir bis über den Po  :o Mir war durchaus bewusst das die etwas länger sind
aber sooo lang? Sieht aus wie ein Kleid in oliv^^ Da die ja noch etwas einlaufen werden
ist ne Nummer kleiner wohl nicht so gut, zumal ich statt wie empfohlen 10 schon größe
9 bestellt habe! Sind die dienstlich gelieferten auch so extrem lang, klar soll das Unterhemd
nicht aus der Hose rutschen bei Bewegungen aber das schränkt die Bewegungsfreiheit doch wohl eher etwas ein^^?

KlausP

Zitat von: Shokk am 25. August 2011, 23:19:28
Zitat von: KlausP am 25. August 2011, 22:07:20
Du musst den Nachweis des Abschlusses einer Pflegepflichtversicherung vorlegen, sonst kann dein Besoldungsblatt nicht vollständig ausgefüllt werden und die WBV kann die Besoldung nicht vollständig berechnen, da sie die Summe ja nicht ordnungsgemäß an die Versicherung zahlen kann.

Und wie ist es, wenn man bis zum Dienstantritt keine Pflegeversicherung abgeschlossen hat? Man wird doch in den ersten Wochen über die Versicherungen aufgeklärt und man kann auch welche abschließen oder irre ich mich?

Das hat aber mit der Pflegepflichtversicherung nichts zu tun, die müssen Sie abschließen, sobald Sie erwerbstätig sind. Da geht dann auch nichts mehr mit einer Versicherung über die Eltern.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Shokk

Okay jetzt bin ich bischen verwirrt, da ich die ganze Zeit nur Schüler war und nicht gearbeitet habe.

Welche Versicherungen muss man (wenn überhaupt) vor dem Dienstantritt abschließen?
Si vis pacem, para bellum

KlausP

#54
Die Pflegeversicherung.

Für alle anderen Versicherungen gibt es eine Unterrichtung während der AGA durch den "Rahmenvertragsbeauftragten des Deutschen Bundeswehrverbandes", der darüber informiert, welche Versicherungen man haben sollte. Er berät nur und nennt evtl. Anbieter für die einzelnen Versicherung, er schließt keine Versicherungen ab, darum muss man sich schon selber kümmern.

Achtung! Diese Unterrichtung darf nur der Rahmenvertragsbeauftragte durchführen. Andere, besonders Versicherungsverttreter, die gerne behaupten, sie wären vom Rahmenvertrag und dürften das, machen das illegal. Richtig ist höchstens, dass ihre Gesellschaft dem Rahmenvertrag beigetreten ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Ich an deiner Stelle würde auf die Shirts auf jeden Fall verzichten; du hast doch selbst auch schon Bedenken. Kauf dir ein paar neutrale T-Shirts.
Bundeswehrforum.de - Seit 17 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann!

Neroe

Zitat von: KlausP am 26. August 2011, 16:14:18
Die Pflegeversicherung.

[...]

Hallo,

ich frage mich gerade nur, warum nichts dergleichen in meinen Unterlagen von meiner Einplanung oder Aufforderung zum Diensteintritt zu finden ist. Warum ist das so?

KlausP

Vielleicht, weil der Dienstherr Bundeswehr davon ausgeht, dass Sie so etwas schon haben? Fragen Sie mal den Einplaner, warum das so ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Neroe

Zitat von: KlausP am 26. August 2011, 18:38:38
Vielleicht, weil der Dienstherr Bundeswehr davon ausgeht, dass Sie so etwas schon haben? Fragen Sie mal den Einplaner, warum das so ist.

Tut mir leid, aber ich bin jetzt etwas überfordert. Da ich keinerlei Infos habe über eine Pflegeversicherung, die man bis zum Diensteintritt haben soll.
Allerdings muss man wissen dass ich noch bei meiner Mutter mitversichert bin.
Also muss ich mich jetzt nach einer privaten Krankenkasse umsehen, die dann eine Pflegeversicherung mitbeinhaltet? Ich habe keine einzelnen Pflegeversicherungen im Internet gefunden.

KlausP

Hier mal der §1 des SGB XI http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/1.html

Als SaZ müssen Sie eine Pflegeversicherung bei einer gesetzlichen oder einer  privaten Krankenversicherung abschließen, eine Versicherung über die Eltern geht nicht mehr, da Sie ja eigenes Einkommen haben. Die Krankenversicherungen bieten auch reine Pflegeversicherungen an, da Sie ja als Soldat keine Krankenversicherung benötigen. Mir fallen da spontan die Debeka, die Continentale oder die DVK ein, weil ich mit denen selber schon zu tun hatte, es gibt aber noch einen Haufen anderer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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