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Was man die ersten Tage mitnehmen sollte/Diskussionsthread

Begonnen von ulli76, 26. Juni 2011, 17:13:49

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KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pearlinha

02.01.2012
- Aga in Nienburg 7./EloKaBtl 912 -
01.04.2012
-Stamm 4./OpInfo 950

mailman

Zitat von: Pearlinha am 10. November 2011, 17:51:36
Das Deutsche Bahn Ticket bzw der entsprechende Gutschein ist nur für die Fernverbindung gültig. Für den Nahverkehr sowohl in ihrem Heimatort und dem Standort der Kaserne müssen sie selber zahlen.


Das ist doch nur der Fall wenn Kaserne und Standort im selben Verkehrsverbund liegen? Und das muss im Nahverkehr nicht immer der Fall sein. Zuerst mal wird man selber zahlen müssen, aber man wird sein Geld wohl bekommen.

Pearlinha

Die DB hatte mir halt die Auskunft gegeben das die Tickets nicht für den Nahverkehr gelten - also Bus und Straßenbahen sind ausgenommen. Ich musste sowohl in Essen als auch in Düsseldorf noch eine Ticket kaufen. Wie das nacher abgerechnet wird, weiß ich nicht.
02.01.2012
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KlausP

Bei der Dienstantrittsreise kann beim Rechnungsführer ein Antrag auf Fahrkostenerstattung gestellt werden. An diesen Antrag werden die entsprechenden Fahrscheine als Beleg angehängt und die Kosten problemlos erstattet. Das gilt z.B. für Busfahrscheine vom Wohnort zum nächstgelegenen Bahnhof und vom Zielbahnhof zur Kaserne (wobei hier in der Regel Bw-Fahrzeuge zur Abholung bereit stehen)
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horst3

Werden denn auch alle anderen Zugfahrten übernommen (also die Fahrten ins Wochenende und zurück in die Kaserne), oder ist das so, dass man als Soldat in Uniform ohnehin umsonst fahren kann, wie es auch bei Polizisten der Fall ist?

KlausP

Zitat von: horst3 am 10. November 2011, 19:08:19
Werden denn auch alle anderen Zugfahrten übernommen (also die Fahrten ins Wochenende und zurück in die Kaserne),  wie es auch bei Polizisten der Fall ist?

Kommt auf das Dienstverhältnis an. Die Suche sollte unter dem Stichwort "Familienheimfahrt" etliche Treffer ergeben.

Zitatoder ist das so, dass man als Soldat in Uniform ohnehin umsonst fahren kann,

Nein.
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Pearlinha

Zitat von: KlausP am 10. November 2011, 18:57:31
Bei der Dienstantrittsreise kann beim Rechnungsführer ein Antrag auf Fahrkostenerstattung gestellt werden. An diesen Antrag werden die entsprechenden Fahrscheine als Beleg angehängt und die Kosten problemlos erstattet. Das gilt z.B. für Busfahrscheine vom Wohnort zum nächstgelegenen Bahnhof und vom Zielbahnhof zur Kaserne (wobei hier in der Regel Bw-Fahrzeuge zur Abholung bereit stehen)

Gut zu wissen! Gilt das auch wenn ich die Anfahrt am 01.02 bis Bremen mache und dann am 2.01. mit dem Bus weiter fahre? Also werden die Tickets dann trotzdem angerechnet?

Mist jetzt missbrauche ich ja selber den Thread ...
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knorkie1987

Hallo Zusammen,

kann mir jemand vielleicht kurz schildern wie die erste Woche als Wiedereinsteller aussieht ? Denn über die Aga findet man hier ja einiges
aber das kenne ich ja schon . Kurz zur Info werde als Stuffz (Fa) im Fachdienst bei der Luftwaffe in Köln Personalwesen eingesetzt vielleicht war jemand ja schon da und kann mir sagen wie so die erste Zeit abläuft.

Ich hoffe das gehört hier hin.

Viele Grüße

Knorkie1987
Wer nicht kämpft hat schon verloren und aufgegeben wird nicht!

Andz

@ Knorkie1987

Ich glaube nicht, dass das hier 100% hingehört, aber vielleicht wird dir dieser etwas ältere Thread da weiterhelfen:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/unterschied-eu-und-aga/

knorkie1987

Vielen Dank der andere Beitrag hat mir sehr geholfen, ich habe zwar schon das Forum durchsucht aber den hatte ich nicht gefunden :) also Danke
Wer nicht kämpft hat schon verloren und aufgegeben wird nicht!

Hei-Ko

Guten Morgen,

wozu werden folgende Unterlagen nochmal gebraucht?

- Abschlusszeugnis (Schule)
- Berufsabschlusszeugnis
- Ausbildungsvertrag
- Gesellen-/ Facharbeiterbrief
- Berufsschulzeugnis
- Arbeitsvertrag/-träge

Diese Unterlagen müssten doch eigentlich schon bei der verantwortlichen Stelle sein oder? Immerhin habe ich ja alles als beglaubigte Kopie im ZNwG abgegeben.

KlausP

Weil die Einheit eine "eigene" Personalakte anlegt, die sogenannte "Nebenakte". Die "Hauptakte" wird bei  der Personal bearbeitenden Stelle (bei Uffz/Fw die SDBw) geführt.
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Hei-Ko


KlausP

Auch in Zukunft werden alle deine relevanten Unterlagen immer (Kommandierungs- und Versetzungsverfügungen, Lehrgangszeugnisse, Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, Beurteilungen, Disziplinarmaßnahmen ...) auch in einer Ausfertigung für die Hauptakte und einer für die Nebenakte erstellt.
Ach ja, nicht wundern, wenn du ab und zu mal eine Aufforderung bekommst, irgendein Dokument vozulegen, weil das in irgendeiner der beiden Akten nicht vorhanden ist.  ::) ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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