Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nichtbeförderung wegen CE Lehrgang?

Begonnen von Kaserne Wolfhagen, 27. Juni 2011, 21:27:05

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Kaserne Wolfhagen

Ich komme nächste Woche in meine Stammeinheit zurück, (Urlaub bis 01.07.) hab letzte Woche denn CE lehrgang nicht bestanden.
Eine Wiederholungprüfung kommt nicht in Frage, da ich leider in der Fahrprüfung versagt habe und die auflage zulang für mein Spieß ist, er meinte es ist nich unbedingt notwendig für den Dienstposten. (Deswegen sollte ich abreisen) Aber trotzdem ich hätte denn gerne mitgenommen und bin natürlich total von mir Entäuscht. Leider gibt es keine 2te Chance.
Meine Frage lautet ob ich um meine Beförderung fürchten muss vom Gefreiten zum Obergefreiten?









Homie

Zitat von: Kaserne Wolfhagen am 27. Juni 2011, 21:27:05
Meine Frage lautet ob ich um meine Beförderung fürchten muss vom Gefreiten zum Obergefreiten?

Solange du einfach nur durchgefallen bist, nein.

miguhamburg1

#2
Erst einmal hat Ihr Spieß gar nicht zu entscheiden, ob und wie lange Sie auf einen Lehrgang kommandiert werden, das ist Aufgabe Ihres Chefs.

Dann gibt es keine Lust-Fahrschullehrgänge. Entweder Sie sind auf einem MKF Dienstposten -dann müssen Sie Gelegenheit bekommen, ihn zu erwerben. Da gibt es dann auch keine Ablösung, weil es nicht so wichtig ist (wäre das so, müsste Ihr Spieß eine Barbeitung des von ihm ausgelösten Schadens machen.

Oder Sie werden auf einen Dienstposten versetzt, der nicht ein MKF-DP ist. Dann brauchen Sie den Führerschein auch nicht - und werden auch vom Lehrgang abgelöst, um keinen Schaden entstehen zu lassen.

Und wenn Sie kein Dienstvergehen mit Folge einer Disziplinarmaßnahme oder Straftat begangen haben, steht auch einer Beförderung nichts im Weg.

Kaserne Wolfhagen

Naja der Lehrgang ist ja vorbei und ich bin ja ab 4ten wieder in der Stammeinheit.
Hab sonnst alles bestanden nur am letzten Tag leider die Fahrprüfung nicht, also 2te Prüfung müsste mir eigentlich gewehrt werden auch wenn ich 2 Wochen auflage bekomme? Weil die Auflage ist mir nicht bekannt, das wollte der Prüfer noch überlegen!

miguhamburg1

Dann sollten Sie, wenn Sie sich wieder zurück melden fragen, auf welchem Dienstposten Sie eingesetzt werden und wann Sie die Ergänzungsausbildung durchführen sollen. Und dann hilft ein Blick in die STAN Ihrer Einheit, denn dort steht, ob Ihr Dienstposten mit "... und MKF B/CE oder was immer" bezeichnet ist.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau