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Fragen zur Wehrübung/Beorderung (u.a. zum Dienstgrad)

Begonnen von Reservist73, 08. Juli 2011, 23:06:05

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Hari

Der Reservistenverband ist zwar meist der ausführende stelle für unbeorderte.
Aber Zuziehungsbefugte Stelle ist das Landeskommando B und dort sind sie Soldat mit Rechten und Pflichten.
Mir gehts ja auch darum ob hier eine anrechnug ( theoretisch ) von Dvags der unbeorderten in die Beorderte zum festen Dienstgrad möglich wäre ?

wolverine

Dass Unbeorderte nicht befördert werden können, ist unstreitig. Für die ist alles Folgende nicht relevant.
Es geht aber doch gerade hier im Detail um die DVag, die angerechnet werden. Sobald G36, MG oder auf Schreibe 7 oder MG-Panorama geschossen wird, ist DVag erforderlich (ein anderslautender Vorschlag zur Einsparung von Kosten wurde aus gutem Grund nicht weiter verfolgt). Dass man für regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Schulschießen nicht StFw oder OLt werden soll, trifft auch mein Verständnis. Dann stellt sich aber die Frage der Differenzierung und wer das wo und wie festlegt? Welche DVag ist dann beförderungsrelevant und welche nicht?
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Hari

Da ich vor kurzen vorläufig verliehenen Dienstgrad SU im Fachdienst beordert bin und 26 Tage WÜ bis zum festen Dienstgrad benötige
stellt sich mir die frage ob Dvags der unbeorderten anrechnen kann ?

wolverine

Wenn Sie einen vorläufigen Dienstgrad haben müssen Sie doch beordert sein?! Den Dienstgrad bekommt man doch verwendungsabhängig und nicht einfach so zum Spaß.
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F_K

@ Hari:

... Sie scheinen mir ein solcher (Hari) zu sein...

Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur und ausschließlich während Wehrübungen / DVags genau auf diesem Dienstposten.

D. h. dieser Dienstgrad darf nicht mit "d. R." geführt oder bei sonstigen DVags (FrwResArbeit hier Schießen) getragen werden.
Sie sind also bei solchen Schießen vermutlich Mannschaftssoldat - werden entsprechend keine Leitungsfunktion wahrnehmen können - dementsprechend kann diese DVag natürlich "für nichts" angerechnet werden - schon gar nicht als notwendige Wehrübungstage bei einer Fachverwendung.

miguhamburg1

Dröseln wir das Ganze noch einmal auf:

Unbeorderte Res, die im Rahmen von Veranstaltungen des VerbResBw an DVAGs teilnehmen, können diese Tage NICHT auf Beförderungen annehmen. Diese Daten werden von den LKDo (die für diesen Personenkreis die Zuziehung durchführen) auch NICHT an die SDBw/PersA übermittelt.

Beorderte Res erhalten die bei ihrem TrTl durchgeführten DVAGs geleisteten Tage gutgeschrieben, wenn es sich dabei um Weiterbildungen handelt, unabhängig vom Thema. Diese Personen werden dann den PersfSt als Teilnehmer übermittelt.

LoggiSU

Zitat von: F_K am 15. August 2011, 14:23:58

... Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur und ausschließlich während Wehrübungen / DVags genau auf diesem Dienstposten.

D. h. dieser Dienstgrad darf nicht mit "d. R." geführt oder bei sonstigen DVags (FrwResArbeit hier Schießen) getragen werden. ..

Ist das nicht nur bei einem zeitweilig verliehenen DG so - oder vertu' ich mich da?
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

miguhamburg1

Da irren Sie:Ein vorläufiger Dienstgrad wird jemandem "zur Bewährung" übertragen, also z.B. für eine Eignungsübung. Oder den Teilnehmern an Info-Wehrübungen. Solange nicht z.B. bei UA/FA FD eine Beurteilung nach der Eignnungsübung dazu führt, dass der endgültige DG verliehen wird, darf der vorläufige Dienstgrad nicht mit dem Zusatz d.R. geführt werden.

Die Übertragung eines zeitweiligen Dienstgrades erfolgt ausschließlich bei Aktiven Offizieren bei bestimmten Verwendungen im Ausland, wenn dieser Dienstgrad protokollarisch notwendig ist. Beispiele:
Die Militärattachés an den Botschaften in den USA und Russland müssen BrigGen oder FltlAdm sein. Es kommt jedoch vor, dass Offz auf diese DP versetzt werden, die in D noch nicht zur Beförderung zu diesem DG heranstehen.
Oder die BrigGen DP im Einsatz, die von unseren BrigKdren wahrgenommen werden. In der Regel werden die ja erst nach einigen Monaten regulär zum BrigGen befördert. Die bekommen dann für die Zeit ihres Einsatzes diesen Dienstgrad übertragen und "geben ihn" nach Ende dieser Verwendung wieder zurück, wenn sie inzwischen nicht regulär befördert wurden.

LoggiSU

Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

Torty112

Also ich habe auch einen vorläufigen Dienstgrad. Nach den Ausführungen müsste ich ja dann zu DVAg´s wieder in meinem alten DG zugezogen werden. Dies ist aber nicht der Fall. Bin bis jetzt zu jeder DVAg mit meinem vorläufigen DG vom FwRes zugezogen worden......

Da blickt doch keiner mehr durch :-(
Feldwebel d.R. (ZSan)

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Torty112

Ist aber nicht nur bei meinem so. Auch bei nem Bekannten ist das so...... Und das ist ein anderer FwRes.....
Feldwebel d.R. (ZSan)

Holgi33

Das die DVag Tage der beorderten Reservisten die innerhalb der "Freiwilligen Reservistenarbeit" durchgeführt werden nicht angerechnet werden bezweifel ich.

Wo finde ich die neue SLV ???

Bin gerade auf AAP WÜ, finde aber nichts im Intranet.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

@ Holgi: Das ergibt sich schlicht und ergreifend aus mehreren Tatsachen:

1) Das LKdo verfügt lediglich über die Möglichkeit, die bei ihm selbst registrierten, beorderten Res zu identifizieren.

2) Die Teilnehmermeldung für diese DVAGs erstellt der VerbResBw, der schon gar keinen Zugang zu Beorderungsdaten hat. Das LKdo setzt diese Tln-Meldung entsprechend dem relevanten Erlass lediglich um.

3) Die DVAG des VerbResBw gelten gemäß Erlass nicht als Aus-und Weiterbildung der Bundeswehr.

4) Das Nähere regelt ein diesbezüglicher Erlass.

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