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Fragen zur Wehrübung/Beorderung (u.a. zum Dienstgrad)

Begonnen von Reservist73, 08. Juli 2011, 23:06:05

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wolverine

Aber bietet der Verband nicht die Mögkichkeit die IGF abzulegen? Könnte begrifflich unter Aus- und Weiterbilding, Erhalt von Fähigkeiten fallen. Ich lasse mich ´mal überraschen.
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Torty112

Ich habe heute mal mit dem FwRes telefoniert. Bis jetzt werden noch keine DVAg auf WÜ-Tage angerechnet. Es ist geplant die bei der Neuordnung der Konzeption der Reservisten mit zu berücksichtigen.
Aber bis jetzt wird das wohl noch nicht gemacht. Ich kann das jetzt nur für das Lkdo NRW sagen.
Feldwebel d.R. (ZSan)

Holgi33

Deshalb hatte ich auch gefragt, wer die DVags aus der "Freiwilligen Res" nachhält, da die SDBw vom FwRes nicht informiert wird, bisher.

miguhamburg1

@ Holgi: Das wird auch so lange nicht geschehen, bis ggf. die Ausführungsbestimmungen der SLV geändert wurden.

Ich hatte den Grund dafür ja bereits geschildert:

a)  Die LKdo verfügen nur eine Übersicht über die bei ihnen selbst beorderten Res, könnten also auch nur die Teilnahme ihrer beorderten Res an "ResVerb DVAG" melden.
b)  Der VerbResBw hat überhaupt keinen Zugang zu Übersichten, welches seiner Mitgleider beordert ist und führt auch keine offiziell genehmigten Listen darüber.
c)  Derzeit ist es generell so, dass die DVAG, die der VerbResBw bei den LKdo anfordert, nicht als Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für beorderte Res zählen und deshalb die dort zugebrachten Tage nicht für Beförderungen angerechnet werden können.

wolverine

Naja, könnte man lösen indem man Mannsch/Uffz/Fw der SDBw und Offz PersABw meldet und die suchen dort die "Ihren" heraus. Wer es "datenschonender" haben möchte, lässt vorher den Reservisten seiner Datenübermittlung an die vorgenannten zustimmen. Möglichkeiten gäbe es da schon...

Naja, wie gesagt: Mich betrifft das nicht direkt. Ich habe genug geübt, dass es für zwei Soldatenleben reicht und mein Enddienstgrad ist ziemlich gesichert. Aber interessant ist das Thema doch und ich lasse mich überraschen.
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miguhamburg1

Lieber Wolverine, das wäre ja vollikommen skurril, wenn man irgendwelche Listen verschickt und dann die Empfänger sich ihre Schäfchen rauspicken lässt.... Sie wissen selbst, dass man das getrost vergessen kann.

Die bestehenden Möglichkeiten sind doch vollkommend ausreichend und funktionieren. Da gibt es doch überhaupt keinen Änderungsbedarf. Wer sich als beorderter Reservist zusätzlich im VerbResBw engagieren und dafür Zeit aufbringen möchte, sollte eben wissen, dass er damit keine zusätzlichen "Beförderungspunkte" erwirbt. Denn der Verband ist und bleibt eine Organisation, die ihre Veranstaltungen nach eigenen Vorstellungen durchführt und eben keine Neben-Ausbildungsorganisation zur aktiven Truppe darstellt.


wolverine

Ausgangspunkt war ja, dass man offenbar die Aktivitäten des VdRBw anscheinend irgendwie nutzbar machen möchte und ich ging vermutlich leichtsinnig davon aus, dass der Entschlussfassung eine Lagefeststellung voranging, die das nötig oder nützlich erscheinen ließ.
Wenn ich z. B. übe, lässt mein ChdS mich nicht auf dem Sportplatz oder der Schießbahn ´rumturnen. Meine IGÜ weise ich folglich in meiner Freizeit nach und liefere die Datenblätter mit der Einberufung bei meinem PersFw ab. Also ist die Trennung nicht konsequent vollzogen. 
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miguhamburg1

Lieber Wolverine, damit sprechen Sie einen wesentlichen Aspekt, aber nicht das gesamte Problem an.

Im Rahmen der ResKonzBw und den darauf fußenden Vorschriften, Weisungen und Erlassen geht eindeutig hervor, dass der BeordTrTl voll umfänglich dafür verantwortlich ist, dass der bei ihm beorderte Res DP-gerecht ausgebildet ist/bleibt und dafür Sorge zu tragen hat, dass nicht nur hierfür erforderliche Fort- und Weiterbildungen veranlasst werden, sondern auch die individuellen Maßnahmen (DSA/IGF etc.) im Rahmen von DVAG/WÜ erbracht werden können. Hierfür muss der BeordTrTl in Abstimmung mit den bei ihm beord Res Wehrübungsplätze/DVAGS bereitstellen, Lehrgänge anfordern etc. Die PersFSt sind dann darüber hinaus dafür zuständig, dem Res Perspektiven für die weitere Verwendung aufzuzeigen und LehrgPl anzubieten, um ihn zu fördern.

Dass dies nicht flächendeckend durchgeführt wird - und Sie zeigen ja eines der vielen beispiele hierfür auf - ist der Tatsache geschuldet, dass trotz aller Beteuerungen der Dienstherr das Thema "Reserve in der Praxis" zu wenig im Fokus der Betrachtung durch die obere Führungsetwage der TSK/OrgBer hatte. Eigentlich müsste der stvBefH Ihres Kdos den CdS in die Pflicht nehmen, Ihnen die Gelegenheit zu geben, ihre individuellen Leistungen abgenommen zu bekommen. Und eigentlich müsste dies auch beurteilungsrelevant für den CdS - und für den stvBefH sein. Wird aber nicht überall so gehandhabt und umgesetzt. Der Systemfehler ist erkannt und es wird an dessen Abstellung gearbeitet. Dies wird aber nicht dazu führen, dass der VerbResBw sozusagen zweiter Beorderungstruppenteil wird.

KlausP

Das größte Problem bei der Arbeit mit den beorderten Reservisten besteht nach wie vor darin, dass die dafür lt STAN Verantwortlichen nicht genügend in die Pflicht genommen werden. Lt STAN sind die stvKdre lt. einer ihrer Soll-ATB BeaResAngel, nur nimmt diese Funktion (meiner Erfahrung nach) niemand dieser Herren wirklich ernst und die PersOffz/PersFw sind nicht wirklich besser. Wenn Sie in die Truppe kommen, fragen Sie doch den PersOffz eines beliebigen Verbandes schlicht und einfach mal, welche ResOffz bei ihm beordert sind. Das wissen schon die meisten nicht, geschweige denn auf welchem Dienstposten. Das setzt sich fort bei den PersFw, den Chefs und den Spießen. Ich kenne dieses Problem zur Genüge aus meinem Bataillon, ich habe als Aktiver 10 Jahre gegen diese Mängel angekämpft, in der Regel als Einzelkämpfer, weil es schlicht niemanden interessiert hat, bis auf eine oder zwei Ausnahmen auch meine Kommandeure nicht. Und Sie können mir glauben - es hat sich in den letzten 5 Jahren seit meiner Zurruhesetzung nichts geändert. Und die KpTrpFhr/S3Fw wissen nicht, wie man verfahren muss, wenn man einen Lehrgang für Reservisten anfordert, welchen Vorlauf man braucht und das man den Reservisten z.B. eben nicht zwangsläufig zur Ausbildungseinrichtung kommandieren muss sondern ihn gleich dorthin einberufen lasen kann. Reservisten sind in der Truppe in der Regel immer noch das unbekannte Wesen schlechthin.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Genau das meinte ich mit meiner Zuschrift, lieber Kamerad Klaus!

Dies alles wird sich erst ändern, wenn die für die Reservistenführung in den TrTlen, Kommandobehörden und Dienststellen gem. STAN betrauten Stellvertreter für diesen Teil ihrer Verantwortung
- selbst dienstpostengerecht ausgebildet sind,
- in ihrem Verantwortungsbereich einen Reservistenbearbeiter mehr oder minder hauptamtlich bestellen und diesen ebenfalls ausbilden,
- sowie über alle hiermit zusammenhängenden Aktivitäten der beteiligten persönlich regelmäßig Dienstaufsicht führen.

Dies alles wird allerdings auch nur dadurch nachhaltig wirksam werden, wenn die für die Reservistenbetreuung Zuständigen auch hinsichtlich dieser tätigkeit beurteilt werden und sich es allein dadurch "lohnt", sich hier zu engagieren.

wolverine

Mein Kdo hat konsequent den StvBefh nicht nachbesetzt. ;) Mein Beispiel zeigt aber auch wie man pragmatische Lösungen anbieten kann wenn nur beide Seiten wollen. 
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Schamane

Theoretisch ist das MobTrT verantwortlich, dass seine Soldaten die IGF usw. erfüllen und Dienstpostgerecht ausgebildet sind. Nur praktisch gibt es genug Aktive bei denen dies nicht der Fall ist.
Von daher gibt es Kompensationsgedanken, denn schlussendlich erhält der VdRBw e.V. 13,88 Mio € aus dem Einzelplan 14 für die beorderungsunabhängige Reserve. Für die beorderungsabhängige Reserve sind auch nur rund 18 Mio € eingeplant. Jetzt wird gerne mit dem Sicherheitspolitischen Auftrag argumentiert. Nur da kann ich das Geld an andere Vereine zielführender Überweisen und Schießen und Märsche haben mit SiPo wenig zu tun.
Persönlich bin ich der Meinung, dass man hier die Reservisten im Bereich der LdKdo erfassen sollte auch wenn sie nicht bei dem geplant sind und diesen den Auftrag zum Erhalt der streitkräftegemeinsamen Grundlagenausbildung der Reservisten übertragen werden müßte incl. der Mittel und dann könnte man dies auch anrechnen.

miguhamburg1

Lieber Schamane: Sie werfen hier allerdings erhebliche Dinge durcheinander: Es kann in einem hierarchischen System immer nur eine stringente Vorgesetztenkette geben.

Dieser Gedanke (neben anderen) macht es nicht möglich, diesem vermeintlich pragmatischen Ansatz zu folgen. Entweder ich mache einen BeorTrTl verantwortlich für seine Reservisten oder ich lasse es bleiben mit der Beorderung.

Die verwendungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit des VerbResBw wird sich angesichts der weiteren, deutlichen Reduzierung der Zuweisungen aus dem Einzelplan 14 gezwungen sehen, auch seine Aktivitäten zu begrenzen. Bleibt abzuwarten, was der Verband datraus macht.

Schamane

Lieber Miguhamburg1 das Konstrukt über die LdKdo ginge ohne jede Unterbrechung des Unterstellungsverhältnisses und der hierarchischen Strukturen.
Denn eine Erfassung beinhaltet nicht zwingend eine Unterstellung. So kann ein Reservist sehr wohl in Seedorf oder Ulm sein MobTrT haben und trotzdem durch das LdKdo Mecklenburg - Vorpommern betreut werden, weil er in Parchim oder Greifswald wohnhaft ist.
Die Variante 2 die einem überbordenden und damit Bundeswehrtypischen Verwaltungsaufwand verbunden wäre sehe wie folgt aus:
Das LdKdo Mecklenburg - Vorpommern bietet im Rahmen des Jahresausbildungsplans eine IGF - Ausbildung an, diese wird via Intranet zeitgerecht an alle Reservisten führenden Stellen verteilt, die Pers führenden Stellen schreiben jetzt den Reservisten an und dieser Antwortet mit Teilnahme ja / nein.
Wenn er die Teilnahme annimmt, so leitet das MobTrT dieses mit der Übernahmeerklärung der Kosten für den Soldaten an das LdKdo weiter und das LdKdo erstellt dann in Absprache mit dem Personalführern die Zuziehung.
Einfacher wäre hier der umgekehrte Weg. Der Reservist erhält per Internet einsicht in die Jahresausbildungsübersicht der LdKdo und kann sich zu diesen anmelden. Die Anmeldung geht a. an das LdKdo und b. an das MobTrT. Das MobTrt überprüft die Notwendigkeit und erstellt bei gegebener die Kostenübernahme.
Sorry Miguhamburg1 aber solange ich mit Strukturen von Vorgestern übermorgen überleben will habe ich schlechte Karten und da sind wir uns wohl einig oder?

miguhamburg1

Lieber Schamane, ich denke, dass der Gedanke sich zwar gut anhört, allerdings in der Praxis nicht ohne erheblichen Mehraufwand an Bürokratie zu gewährleisten ist.

Die LKdo werden auch zukünftig weder personell, noch materiell, noch infrastrukturmäßig dazu in der Lage sein, derartige Ausbildungen in erheblichem Umfang zu planen, anzulegen, durchzuführen und zu administrieren. Sie sind im Grundbetrieb ja mal gerade in der Lage, die Ausbildung ihrer unterstellten VerbKdo Kreise und Bezirke zu gewährleisten. Die "Zusatzaufgabe" Unterstützung des VerbResBw ist ja bereits heute kaum durchgehend zu gewährleisten (ein großer Teil dessen Anträge wird ja nicht nur wegen fehlender HH-Mittel, sondern vor allem wegen nicht verfügbarer Unterstützungskapazitäten an Ausbildungsinfrastruktur und durch die aktive Truppe zu gewährleisten, abgelehnt). Ihr Vorschlag wäre also ein Schritt in die vollkommen falsche Richtung.

Ich bin mit anderen Usern hier vollkommen einig, dass sich die Umsetzung der Reservistenkonzeption teilweise deutlich verbessern muss.

Allerdings möchte ich nicht, dass die Beorderungstruppenteile aus ihrer Pflicht befreit werden, sich gefälligst um ihre Reservisten genauso zu kümmern, wie um ihre Aktiven. Denn das Übel geschieht genau dort. Diesen Vorgesetzten das Schlupfloch zu ermöglichen, sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen, in dem man die notwendige Ausbildung auf den ResVerb oder die LKdo "abschieben" kann, ist aus meiner Sicht weder zielführend, noch vertretbar (wie oben begründet). Verantwortung ist unteilbar, dieser Grundsatz gilt bei der Bundeswehr - und dieser Grundsatz sollte nicht ausgehöhlt werden, auch wenn es pragmatisch klingt und theoretisch machbar wäre. Nein, diesem Übel helfen meiner Überzeugung nach nur zwei Dinge ab: Klarere Vorgaben und Dienstaufsicht.

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