Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Polizeikontrolle vermeiden wegen Beamtenstatus

Begonnen von michi94587, 04. August 2011, 13:27:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Schamane

@ Andi es handelt sich bei dem Truppenausweis um einen Sonderausweis des Bundes und dieser ist nur berechtigten Personen vorzuzeigen und ich ging von unberechtigten Personen aus.
@ Miguhamburg1 erstens in der besonderen Wachanweisung und zweitens fragen sie mal ihren Rechtsberater ich hab die Aussage von dem zuständigen Rechtsberater. Da die Nichtfeststellung der Haftfähigkeit durch einen Arzt in jedem Fall eine disziplinare Maßregelung nachsichzieht und eine Aufhebung der Maßnahme wegen Verfahrensfehler beinhalten kann.
1.) Falsch ein SaZ / BS ist ab 25 nicht mehr zum Wohnen in der militärischen Liegenschaft verpflichtet und somit ergibt sich aus der Anschrift rein garnichts. Des weiteren kann ich mich auch mit dem Reisepass ausweisen, aus welchem auch nicht meine Wohnanschrift hervorgeht. Das Personalausweisgesetz sagt im § 1 nur das jeder Deutsche sich ab 16 ausweisen können muss.
Zusätzlich gibt es unbescholtene deutsche Staatsbürger, welche garkeinen Personalausweis erhalten können. Dies ist der Fall wenn man einen ausländischen Hauptwohnsitz hat, aber das trifft auf Soldaten eher nicht zu.
2./ 3. / 4. Alkoholismus gilt auch bei der Bundeswehr als Krankheit und somit würde das von ihnen beschriebene Verhalten den betreffenden schnell in Probleme bringen.
5. Dies regeln die Landespolizeigesetze, wenn dann wieder in der Bild steht "Jugendlicher betrunken nach der Kirmes von Polizei aufgegriffen - TOD!" dann haben die Damen und Herren auch probleme, besonders wenn es der Sohn oder dioe Tochter einer einflußreichen Person war.
6. Hier einmal ein paar Artikel
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/NRW-Polizisten-entscheiden-selbst-ueber-ihr-Namensschild-id4923669.html
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Polizisten-muessen-jetzt-ein-Namensschild-tragen-id4905830.html Daie Nummern oder taktischen Zeichen betreffen Hochrisikopersonen.

miguhamburg1

#46
@ FK: Es geht doch hier nicht um Alkoholvergiftung oder dem Zustand schwerer Ausfallerscheinungen aufgrund von Alkoholgenuss. Hier haben Andi und ich doch Entsprechendes geschrieben. Dies war im übrigen auch gar nicht Anlass für diese Diskussion hier. Dass derartig Betroffene in ärztliche/medizinische Überwachung gehören, steht doch außer Frage - und dies geschieht doch auch!

Hier geht es einzig und allein um Soldaten, die durch Straftaten oder erhebliche Ordnungswidrigkeiten auffielen und ggf. leicht/mäßig alkoholisiert sind und von der Polizei aufgegriffen wurden. Wie mit diesen Personen umzugehen ist, regeln die Polizeivorschriften der Länder. Hierauf wies Andi hin. Unter der Voraussetzung, dass die Polizeibeamten keine Notwendigkeit einer medizinischen Untersuchung sehen, werden sie bei Bekanntwerden, dass es sich um einen (in der Kaserne wohnenden) Soldaten handelt, regelmäßig die Feldjäger herbeirufen, die daraufhin nach Lage der Dinge entscheiden, was mit dem Soldaten geschehen soll. Hierfür gab Andi auch an, wie in diesen Fällen umzugehen ist und ich beschrieb, warum dies so durchgeführt werden kann.

@ Schamane: Wenn kein Haftgrund vorliegt und ein Soldat nicht in Haft genommen wird, entfällt doch wohl auch eine Pflicht zur Untersuchung auf Haftfähigkeit - ist doch nachvollziehbar oder? Hier wurden die Soldaten in die Arrestzelle zur Unterkunft mit Betreuung verbracht, weil dies mangels UvD in der eigenen Unterkunft nicht möglich ist.

Außerdem steht umgekehrt auch im Truppenausweis, dass dem Soldaten bei Bedarf Amtshilfe zu leisten ist, was dann natürlich impliziert, dass sich ein Soldat auch mit diesem Ausweis gegenüber Nicht-Soldaten ausweist...


Schamane

@ Miguhamburg1 selbstverständlich muss ein Soldat der nicht in Haft genommen wird auch nicht auf Haftfähigkeit untersucht werden.
Prinzipiell muss aber ein alkoholisierter Soldat im SanBereich vorstellig werden oder die SanBereitschaft zu einem alkoholisierten Soldaten gerufen werden. Wenn dies nicht geschieht übernimmt die Person vor Ort die Versorgung der "hilflosen Person"
Nur leider ist der Übergang zwischen Intox und "normalen" Rausch ist sehr fließend. Denn zu diesem Thema kann jeder SanBereich einen Roman mit Fortsetzung liefern und wenn ich selbst im SanDst meinem UvD keinen alkoholisierten Soldaten zur Überwachung gebe, dann sollte es sich jede andere Einheit dies dreimal überlegen.
Das dies gemacht wird ist mir auch bekannt um Personen einfach die Peinlichkeit zu ersparen. Doch das sind dann sehr unruhige Nächte und meist haben dann die Kameraden 36 h Dienste, da man mehr oder minder bis 7 neben dem Trunkenen sitzt und das kann ein UvD eigentlich nicht leisten, da er auch andere Aufgaben hat.

Andi

Zitat von: Schamane am 05. August 2011, 15:19:37
1.) Falsch ein SaZ / BS ist ab 25 nicht mehr zum Wohnen in der militärischen Liegenschaft verpflichtet und somit ergibt sich aus der Anschrift rein garnichts.

Das hat aber nichts mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu tun welches ganz klar sagt:

§ 9 Wohnsitz eines Soldaten
"(1) Ein Soldat hat seinen Wohnsitz am Standort. Als Wohnsitz eines Soldaten, der im Inland keinen Standort hat, gilt der letzte inländische Standort."

Es ist also völlig egal, wo ein Soldat wohnt, denn er hat sich zwingend mit seinem Erstwohnsitz am Ort seiner Dienststelle anzumelden (der dann auch im Perso steht) - alles andere sind Zweitwohnsitze. Die Privatadresse kann nur Erstwohnsitz sein, wenn sie in der gleichen Kommune liegt, wie die Dienststelle.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

miguhamburg1

@ Schamane: Warum reiten Sie denn auf dem Begriff "Hilflose Person" herum? Hier geht es nicht um diese Personen, sondern um solche, die zwar Alkohol getrunken haben, aber nicht hilflos sind. Dass es auch Menschen gibt, die nach zwei Flaschen Bier herumrandalieren, dürfte genauso bekannt sein wie die Tatsache, dass sie weit davon entfernt sind, eine Alkoholvergiftung erlitten oder anderweitig hilflos zu sein.

Schamane

@ Miguhamburg1 weil der Laie kaum die "hilflose Person" von den "nur" alkoholisierten unterscheiden kann. So ist es z.B. vorgekommen, dass eine Person randaliert hat in Trunkenheit und 5 min später reanimationspflichtig wurde. In dem Fall lag der Promillewert um 2,1. Bei einem anderen Fall fuhr jemand fröhlich mit 3,7 Promille noch Fahrrad und auf der anderen Seite wiederum hatte man eine Person, welche mit 1,1 Promille schon eine Alkoholvergiftung hatte.
Von daher sollte man hier im Rahmen der Führsorgepflicht auch gegenüber dem Wachpersonal in JEDEM Fall eine ärztliche Abklärung anraten, weil das Wachpersonal ansonsten immer ein Problem beim Truppen oder Strafgericht hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die allgemein gültigen § 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung verweisen und das kann böse werden. Denn versuchen sie einmal vor Gericht zu erklären, wie sie erkannt haben, dass die Person "nur" alkoholisiert war!

Andi

Darauf brauchst du gar nicht zu verweisen, denn im Wachdienst ist immer der Erlass für den Umgang mit angetrunkenen Kameraden zu beachten.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

wolverine

By the way - weil es mein Einwand war - eine Person zur Nummer degradieren sollte Probleme mit Art. 1 I GG geben. Muss ich ´mal prüfen. Sollten die Verfassungsrechtsabteilungen der Innenministerien der nicht genannten Bundesländer auch.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Philips786

Natürlich darf die Polizei kein "Y" Fahrzeug kontrollieren, welches Sicherheitsempfindliches Material geladen hat. Da Geheimhaltungsgrade nicht zum Spass da sind und kein Streifenpolizist die vorgesehene Sicherheitsüberprüfung für einiges an Material der Bundeswehr hat.

Ich habe Fahrzeug bewusst dick geschrieben, da Personen selbstverständlich kontrolliert werden dürfen.

LwLauch

Danke für Ihre hilfreiche Antwort. Das hat uns nach 8,5 Jahren noch brennend interessiert. ;)

Tommie

Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass hier ein Uralt-Fred wiederbelebt wurde, ist die Aussage von "Philips786" kompletter Schwachsinn! Im Rahmen einer Routinekontrolle wird die Polizei bei einem Bundeswehr-Fahrzeug höchstens mal die Personalien der Besatzung kontrollieren und einen Blick in den Kofferraum werfen und sich ggf. Warndreieck, Verbandkasten und Warnwesten zeigen lassen, aber wenn ein konkreter Verdacht besteht, kontrolliert die Polizei selbstverständlich auch ein Bundeswehrfahrzeug bis ins kleinste Detail! Wir als Soldaten stehen mit Sicherheit nicht über dem Gesetz!

Ich selbst wurde im Rahmen einer Routinekontrolle schon mit einem Fahrzeug mit Y-Kennzeichen von der Polizei kontrolliert. Führerschein, Personalausweis, Fahrzeugpapiere und die oben erwähnten Utensilien "präsentiert" und ohne Beanstandung weiter gefahren!

bayern bazi

ach ja - Ladungssicherung kann die Localpolice - auch überprfüfen  - und das machen die auch gern :D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Philips786

Oh, ich hab gar nicht auf das Datum geachtet. Angenommen du bist mit einem Y Wolf unterwegs und hast im Kofferraum ein SEM 93 liegen auf dessen Bildschirm ersichtlich Kryptovariablen (geht im Ernstfall bis Geheimhaltungsstufe: NATO Secret), wie erklärst du du dem ITSiBe, dass sich die Polizei das angeschaut hat, Tommie?

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

MMG-2.0

Warum sollte die Polizei in den Kofferraum schauen - das dürfen sie nämlich nicht.

Mehr als den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und ob der Fahrer Verbands­kasten und Warndreieck dabei hat darf die Polizei nicht.


Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau