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Polizeikontrolle vermeiden wegen Beamtenstatus

Begonnen von michi94587, 04. August 2011, 13:27:12

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Gast999

"Ohne Durchsuchungsbefehl dürfen die Polizeibeamten den Kofferraum nur bei Gefahr im Verzug öffnen lassen. Diese ist dann anzunehmen, wenn die durch die Anrufung des Richters bedingte Zeitverzögerung den Zweck der Durchsuchung vereiteln würde. Die Polizeibeamten müssen zudem einen begründeten Verdacht für eine rechtswidrige Tat oder eine rechtswidrige Handlung haben. Allgemeine Berufserfahrung genügt nicht zur Begründung eines solchen Verdachts. Auch nicht die Weigerung, sie freiwillig nachschauen zu lassen."

OvWa

Um abschließend zu klären, welche Befugnisse die Polizei wann gegenüber Soldaten hat empfehle ich diese Lektüre:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV151467/true?AspxAutoDetectCookieSupport=

Rechtssichere Informationen aus erster Hand, die alle Fragen zu der Thematik beantworten dürften. Es liegt nahe, dass es in den anderen Ländern ähnliche Verordnungen geben wird. Im Zweifelsfall ist davon auszugehen, dass ein Polizist dementsprechend handelt.

JensMP79

05. Oktober 1966  ;D

Also da steht schon viel Kram drin der definitiv nicht zutrifft.  ;)

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