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Schönheitsoperation

Begonnen von nooki89, 21. August 2011, 14:19:49

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nooki89

Guten Tag Kameraden,

Folgendes Problem belastet mich schon seit meiner Kindheit.

Ich bin total unzufrieden mit meinem Körper an 2 stellen, die Kinder haben mih damals immer damit aufgezogen wodrunter ich litt.

Ich habe einen einen sogenannten Enten Po wo mein Gesäß ziemlich weit rausschaut.
Ich trainiere bin nicht fett oder so... Aber es passt einfach nicht zu mir.
Das 2 ist, ich besitze Segelohren.
Ich würde mir also gerne das gesäßteil absaugen lassen und meine Ohren ransetzen lassen.

Natürlich weiß ich, dass die bw solche kosten nicht übernimmt.

Meine Frage ist: kann es möglich sein, dass mein Dienstherr mir das verbietet? Oder welche Möglichkeiten bleiben mir?

Ich leide wirklich drunter...

ulli76

Musst halt schauen, dass du irgendwann länger Urlaub dafür nimmt, denn krank geschrieben wirst du dafür nicht. Und musst halt schauen, dass ne Weile nach den OPs kein größerer Lehrgang oder auch ein Einsatz ansteht, bis du wieder 100% fit bist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Oscar Golf Mike

Nicht unbedingt, ich finde die Frage berechtigt der Grund ist ein bischen aussergewöhnlich aber verständlich.
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

soldatin

#3
Ich denke, wenn du dein Anliegen bei einem Arzt vorbringst und dieser sieht, dass du darunter körperlich leidest, dann sollte auch einer "Krank Schreibung" nichts im Wege stehen. Sag auf jeden Fall Bescheid, wie es bei dir verlief, da ich mir auch Gedanken über eine Brustverkleinerung mache. Meine derzeitige Brustgröße stört mich einfach im Dienst.

F_K

ZitatIch denke, wenn du dein Anliegen bei einem Arzt vorbringst und dieser sieht, dass du darunter körperlich leidest,

Die TE leidet NICHT körperlich, offensichtlich ist die TE trotzdem tauglich

Zitatdann sollte auch einer "Krank Schreibung" nichts im Wege stehen.

Dazu hat ein BW Arzt etwas geschrieben:

Zitatdenn krank geschrieben wirst du dafür nicht

Aus Sicht der Bw ist so eine Operation "Privatvergnügen" - eine "Krankschreibung" belastet die Bundeswehr durch die fehlende Dienstleistung.

schlammtreiber

Semper Communis
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tyer

Dürfte während einer längeren Urlaubszeit kein Problem, je nach dem wie man den Eingriff planen kann und wie lange es dauert Bus man wieder voll da ist. Es gibt ja auch Kameradinnen, die sich die Brüste "gemacht" haben und das ist ja nicht gerade ein kleiner Eingriff. Grüße

Andi

Zitat von: tyer am 23. Januar 2013, 16:32:44
Es gibt ja auch Kameradinnen, die sich die Brüste "gemacht" haben und das ist ja nicht gerade ein kleiner Eingriff.

Nein, das ist im Zweifelsfall strafbare Selbstverstümmelung, da Brustimplantate die Tauglichkeit einschränken. ;) Und da ist das "go" des Truppenarztes definitiv erforderlich.
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justice005

ZitatNein, das ist im Zweifelsfall strafbare Selbstverstümmelung, da Brustimplantate die Tauglichkeit einschränken.

Nunja... eine Strafbarkeit würde die Absicht voraussetzen, sich dem Wehrdienst ganz oder für die Dauer eines konkreten Einsatzes zu entziehen. Wer sich also dadurch nicht vor dem Wehrdienst drücken will, macht sich auch nicht strafbar.

Ob es aber ggf. eine Dienstpflichtverletzung i.S.d. § 17 IV SG ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Da kenne ich die aktuelle offizielle Einschätzung nicht.




tyer

Ich fand das auch äußerst merkwürdig. Ist aber wirklich so passiert und die Frau blieb Soldatin bis sie aus anderen Gründen Sie Streitkräfte verlassen musste.

Gesendet mit meinem HTC über Spracheingabe


Andi

Zitat von: justice005 am 23. Januar 2013, 17:12:54
Nunja... eine Strafbarkeit würde die Absicht voraussetzen, sich dem Wehrdienst ganz oder für die Dauer eines konkreten Einsatzes zu entziehen.

Der Vorsatz würde in in Fällen ohne Erlaubnis des Truppenarztes und des DV durch billigende Inkaufnahme entstehen.

Zitat von: justice005 am 23. Januar 2013, 17:12:54Wer sich also dadurch nicht vor dem Wehrdienst drücken will, macht sich auch nicht strafbar.

Ich dachte da eher an Auslandseinsätze, als an den gesamten Wehrdienst.

Zitat von: justice005 am 23. Januar 2013, 17:12:54
Ob es aber ggf. eine Dienstpflichtverletzung i.S.d. § 17 IV SG ist, darüber lässt sich trefflich streiten. Da kenne ich die aktuelle offizielle Einschätzung nicht.

Ganz ehrlich? Ich hab zwar schon einiges erlebt, aber ich kann mir den Fall nicht mal wirklich vorstellen. Also von daher ist das eh alles heiße Luft von mir.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Hagazissa

wegen evtl. nach dem Urlaub notwendiger Krankschreibung würde ich mir weniger Sorgen machen. Ich habe solche Patienten auch schon im Anschluß nochmal krank geschrieben, wenn der Heilungsprozeß eben das Arbeiten, Pardon: DIENEN  ;) , noch nicht zuließ.

Größere Sorgen würde ich mir eher machen, was passiert, wenn es durch die OP in der Folge zu Komplikationen kommt. Da es sich ja bei sog. "Schönheits-OPs" nicht um medizinisch indizierte OPs handelt, stellt sich mir immer die Frage, was bei Komplikationen geschieht, denn dann wirds eng. Die Bundeswehr wird meines Erachtens die Folgekosten nicht übernehmen und wenn körperliche Folgen zurück bleiben, wird das auch nicht wirklich nett im dienstlichen Sinne.....
"Die beste Arznei für den Menschen ist der Mensch. Der höchste Grund dieser Arznei ist die Liebe."

~ Paracelsus ~

ulli76

Doch, die Bundeswehr übernimmt die Folgen falls was schief geht. War bisher in jeder Heilfürsorgetagung in der ich war Thema (wenn auch nur am Rande)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Hagazissa

ok, das ist gut zu wissen. Bei dem Fall, den ich mal mit betreuen mußte, hatte sich die BW quer gestellt, nach dem Motto "selbst verschuldet - nicht unser Problem".
"Die beste Arznei für den Menschen ist der Mensch. Der höchste Grund dieser Arznei ist die Liebe."

~ Paracelsus ~

Hagazissa

"Die beste Arznei für den Menschen ist der Mensch. Der höchste Grund dieser Arznei ist die Liebe."

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