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SaZ 8 Jahre, nur im Süden möglich?

Begonnen von Haribobo, 24. August 2011, 18:32:52

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Haribobo

Hallo,

ich war heute in der ZnwG West in Düsseldorf - Prüfungsgespräch erfolgreich bestanden, nur machen mir die Sachen vom Einplaner ein wenig bedenken...
Der Einplaner meinte zu mir, dass sich eine Stelle mit SaZ 4 nicht lohnen würde, weil ich schon knapp 3 Jahre bei der Bundeswehr war (hat er auch recht mit, würde sich überhaupt nicht lohnen!) Dann hat er mir eine SaZ 8 Jahre Stelle angeboten, allerdings würde man die nurnoch im Süden kriegen..
Ist da was dran, oder hat er das nur gesagt, weil in den anderen Gebieten keine Stellen mehr verfügbar sind? Vielleicht habe ich ja doch noch eine kleine Chance, dass ich in der Nähe von meiner Heimat eingesetzt werde!

Jakkaru

Kommt mir bekannt vor. Mir wurde auch eine SAZ8 Stelle im Süden vorgeschlagen... Lockere 800km weit entfernt. Denke mal so sieht es momentan halt aus :(
Ein 2er

Haribobo

Zitat von: Synthic am 24. August 2011, 18:34:20
Kommt mir bekannt vor. Mir wurde auch eine SAZ8 Stelle im Süden vorgeschlagen... Lockere 800km weit entfernt. Denke mal so sieht es momentan halt aus :(

Hast Du die Stelle angenommen, oder abgelehnt?

Jakkaru

Bei einer entfernung von 800km, einer eigenen Wohnung (die auch noch recht teuer ist) und anderen sachen die ich bezahlen muss, wüde ich mich wahrscheinlich von Zeit zu Zeit immer mehr verschulden müssen. Denke das ist nicht im Sinne des ganzen. Von daher bleibt mir ja nur eine Möglichkeit :(
Ein 2er

KlausP

ZitatDer Einplaner meinte zu mir, dass sich eine Stelle mit SaZ 4 nicht lohnen würde, weil ich schon knapp 3 Jahre bei der Bundeswehr war

Und genau aus diesem Grund hat er Ihnen eine Verpflichtungszeit von 8 Jahren angeboten. Bei Erstverpflichtung gilt immer noch doe Regelverpflichtungszeit von 4 Jahren.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Haribobo

Zitat von: KlausP am 24. August 2011, 18:38:49
ZitatDer Einplaner meinte zu mir, dass sich eine Stelle mit SaZ 4 nicht lohnen würde, weil ich schon knapp 3 Jahre bei der Bundeswehr war

Und genau aus diesem Grund hat er Ihnen eine Verpflichtungszeit von 8 Jahren angeboten. Bei Erstverpflichtung gilt immer noch doe Regelverpflichtungszeit von 4 Jahren.

Das weiß ich ja, habe ich ja auch oben in der Klammer geschrieben. :-)
Mich würde halt interessieren, ob es die Stellen nur im Süden gibt...

Genau das gleiche Problem habe ich auch mit der Wohnung. Ich bin erst vor 8 Monaten umgezogen und nochmal werde ich sicherlich nicht umziehen.
In meiner 3 jährigen Bundeswehr zeit, musste ich auch jedes Wochenende über 600Km fahren - werde ich nie wieder, weil dass Wochenende nur aus rumreisen besteht. :)

KlausP

Wer das Eine will, muss das Andere mögen. Als Wiedereinsteller brauche ich Ihnen ja zur Bundeswehr nichts weiter zu sagen. Auch im Zivilen ist es längst nicht mehr unüblich, dass man der Arbeit hinterher zieht. Und da bezahlt der Arbeitgeber den Umzug nicht unbedingt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Wie immobil ist eigentlich unsere Bevölkerung 20 + geworden? Gerne zur BUNDESwehr wollen sie - aber an einen neuen Standort umziehen und sich dort sozial integrieren? Das scheint ja für die absolute Mehrheit vollkommen außerhalb jedes Vorstellungsvermögens!

Jakkaru

Bei mir wird trotz den 800km auch nicht der Umzug bezahlt. Laut Schrieben ist die Dienstzeit von 8 Jahren zu kurz :D

ZitatWie immobil ist eigentlich unsere Bevölkerung 20 + geworden? Gerne zur BUNDESwehr wollen sie - aber an einen neuen Standort umziehen und sich dort sozial integrieren? Das scheint ja für die absolute Mehrheit vollkommen außerhalb jedes Vorstellungsvermögens!

Gegen Umziehen hätte ich generell nichts. Aber einen Umzug zu Stande zu bringen und zu finanzieren über 800km entfernung ohne jegliche Unterstützung. Garnicht so einfach migu ;)
Ein 2er

KlausP

ZitatBei mir wird trotz den 800km auch nicht der Umzug bezahlt. Laut Schrieben ist die Dienstzeit von 8 Jahren zu kurz


Das glaube ich so nicht. Ich nehme an, dass Sie nach der AGA woanders Dienst leisten werden und nur für die Zeit der AGA die UKV nicht zugesagt wurde. Sollten Sie dann doch am gleichen Standort bleiben, können Sie die UKV immer noch beantragen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Wer hat Ihnen denn so einen Käse geschrieben? Wäre das so, dann würde die Masse der Bw-Umzüge nicht bezahlt...

Jakkaru

ZitatDas glaube ich so nicht. Ich nehme an, dass Sie nach der AGA woanders Dienst leisten werden und nur für die Zeit der AGA die UKV nicht zugesagt wurde. Sollten Sie dann doch am gleichen Standort bleiben, können Sie die UKV immer noch beantragen.

Das steht aber genau so auf meinem Stellenangebot :D Und eine AGA ist für mich nicht vorgesehen da ich Wiedereinsteller bin. Ich wäre von Anfang an in meiner Stammeinheit.

ZitatWer hat Ihnen denn so einen Käse geschrieben? Wäre das so, dann würde die Masse der Bw-Umzüge nicht bezahlt...

siehe oben :)
Ein 2er

Rollo83

Dann warten sie mal ihre Eignungsübung und Lehrgänge ab und danach ist die UKV sicherlich möglich.

Jakkaru

Ein 2er

Rollo83

Ups, hab nicht richtig gelesen. Dachte es geht um Einstieg mit höherem Dienstgrad.
Mannschafter machen natürlich keine EÜ.

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