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Führerschein

Begonnen von Joker81, 26. August 2011, 22:39:19

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Joker81

Hallo,
kann mir einer von euch sagen ob es möglich ist einen Führerschein u.a PKW zu machen?
MatBewUffz auf 8 Jahre.
Da ich nämlich noch keinen besitze!

Danke
Joker81
6./ WachBtl BMVg "Siegburg"
2./152 mTrspHubschrRg15 "Münsterland"
3./152
5./LogBtl 171 "Sachsen Anhalt"
2./LogBtl 7 "Unna"
Seit 2014 Luftwaffensoldat

KlausP

Wenn für Ihren Dienstposten ein Führerschein benötigt wird weil er z.B. "MatBewUffz/MKF B"  heisst, werden Sie einen Führerschein bekommen, auch als Anfänger.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jakkaru

Dies wird dann auch als Info in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt stehen ;)
Ein 2er

Joker81

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mailman

Zitat von: Synthic am 26. August 2011, 22:45:10
Dies wird dann auch als Info in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt stehen ;)

Da steht doch normlerweise bloß dirn wo man seinen Deinst anzutreten hat, und wann? Die genau Verwendung mit Zweitverwendung bekommt man doch scho bei der Einplanungsverfügung.

Jakkaru

ZitatDie genau Verwendung mit Zweitverwendung bekommt man doch scho bei der Einplanungsverfügung.

Ja das stimmt :-\ Gut, dass sie nochmal drauf hinweisen.

Also Joker81. Sollten Sie ihre genauen Verwendungen schon kennen, können sie sich anhand dieser Infos schonmal ein Bild davon machen, ob für Sie ein Führerschein nötig sein wird, oder ebend nicht.
Doch letztendlich entscheiden auch das wieder andere Leute ;) Manchmal kommt es auch anders als man denkt. Da bleibt Ihnen wahrscheinlich nur abwarten übrig.
Ein 2er

Joker81

Warten kann ich momentan ganz gut,
warte zzt. noch auf die Papiere der Haushaltsstelle.

Laut der E-Mail meines Einplaner ist es eine MatBewUffz stelle
alles weitere soll ich noch in Papierform erhalten.
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Jakkaru

Ja ich warte auch mehr als ich was nützliches tun kann :D Aber so ist es halt.
Ein 2er

Joker81

So das warten hat ein Ende
Hab eben die Unterlagen erhalten mit einigen änderungen

Verpflichtungszeit: 9 Jahre
Einstellungsdienstgrad: Stabsunteroffizier

Was mich natürlich sehr erfreut hat.

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Fitsch

Frage an die Aktiven:

Zu meiner Zeit (napoleonische Kriege) war es Grundvoraussetzung daß man die FS-Klasse 3 (jetzt "B") innehatte.

Ohne diese zivile Fahrerlaubnis wurde man auf keinen mil-FS-Lehrgang abkommandiert. Auch nicht als SAZ.

Ist dies nun nicht mehr so?

Horrido
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

wolverine

Es gab auch damals schon den "B Anfänger" nur wurde der so gut wie nie genehmigt. Ich kenne einen einzigenFall in meiner Dienstzeit.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

mailman

Ich kann von 2 Fällen berichten. Logbtl SKB, 2 Schützen UA, beide 18 steigen ohne FS in die BW ein und erhalten im 4. Dienst Monat die Kommandierung zu B Anfänger und dann später auch auf BCE.

Ist aber auch schon wieder fast 10 Jahre her.

KlausP

Vorletztes Jahr war das bei einem meiner FA so, der auch ohne zivilen Führerschein eingestellt wurde. Da er als PzGrenFw den Dienstführerschein F SPz benötigt, wurde er auch erst auf den B-Anfänger geschickt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Es werden heutzutage recht viele Soldaten eingestellt, die noch den B-Anfänger brauchen.
@TE: Ist also kein Problem. Wenn du noch keinen Führerschein hast, aber für deinen Dienstposten einen brauchst, dann wird dich die Bundeswehr auf einen entsprechenden Lehrgang schicken, wenn von der ZMK (ist wie Flensburg nur militärisch) und vom Arzt nichts dagegen spricht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Joker81

Das klingt doch Positiv,
vielleicht habe ich ja Glück.

Danke.
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