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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Meldeadresse als Saz  (Gelesen 9706 mal)

kurbelwelle

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« Antwort #15 am: 22. September 2011, 17:46:08 »

Joker81,
bei Dir ist die Sachlage ganz klar.
Da die Zweitsteuer nach Quadradmeter DEINES Mietvertrags berechnet wird, Du aber nicht Mieter bist, sondern diese Anschrift nur als Postanschrift nutzt, sowie am Wochenende Deine Freundin, hast Du mit der Zweitsteuer nichts zu tun.
Im übrigen, es wird soviel von Anmeldung in der Stammeinheit gesprochen, zitiere meinen Refü, "wo sie angemeldet sind interessiert eigentlich keinen, ausser den Bürgermeister!
Daraufhin habe ich mich gleich wieder abgemeldet und mein Wohnsitz ist wieder Hotel Mama und dies ist in meiner Stammeinheit bekannt.
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Brokkoli4

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« Antwort #16 am: 22. September 2011, 17:54:46 »

aso. ne andi hast schon recht :) aber wird uns denk ich auch nochmal erklärt wenn wir dienstantritt haben
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Andi

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« Antwort #17 am: 22. September 2011, 17:57:40 »

bei Dir ist die Sachlage ganz klar.

Dir denn?

Da die Zweitsteuer nach Quadradmeter DEINES Mietvertrags berechnet wird,

Die Steuer wird genau so erhoben, wie es die erhebende Kommune vorsieht. Da gibt es keinerlei bundesweite Einheitsvorgaben.

Im übrigen, es wird soviel von Anmeldung in der Stammeinheit gesprochen, zitiere meinen Refü, "wo sie angemeldet sind interessiert eigentlich keinen, ausser den Bürgermeister!

Ja und seine ihn vertretenden Ämter, wie z.B. Ordnuns- und Einwohnermeldeamt, die dann das Bußgeld festlegen, wenn jemand einen mit Bußgeld bewehrten Meldeverstoß begeht.
Genauso könnte mann auch ähnlich dumm daherreden und sagen "Wenn Sie jemanden umbringen interessiert das eigentlich keinen, außer den Staatsanwalt!"

Daraufhin habe ich mich gleich wieder abgemeldet und mein Wohnsitz ist wieder Hotel Mama und dies ist in meiner Stammeinheit bekannt.

Deine Stammeinheit ist auch nicht dafür zuständig deine Bürgerpflichten wahrzunehmen geschweige denn dich dazu zu bringen dich korrekt zu melden...

Gruß Andi
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Hei-Ko

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« Antwort #18 am: 22. September 2011, 20:37:12 »

Des Weiteren wurde mir von meinem Einplaner gesagt, dass meine Stammeinheit nur vorläufig ist.

Und?
Das ich mich im Prinzip ja nur dann an meinem Standord beim Einwohnermeldeamt anmelden könnte, wenn ich zu 100% weiß wo diese Stammeinheit ist. Der Hauptmann aus dem ZNwG Ost meinte zu mir folgendes. "Bis Sie mit Ihren Lehrgängen durch sind, kann es auch sein, dass Ihre Stammeinheit der Bundeswehrreform zum Opfer gefallen ist und geschlossen wurde oder verlegt wurde."
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KlausP

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« Antwort #19 am: 22. September 2011, 20:43:45 »

Was ist an "... kann sein, dass ..." eigentlich so schwierig zu verstehen? Das trifft auf jeden Dienstposten in fast jeder Einheit zu.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hei-Ko

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« Antwort #20 am: 22. September 2011, 20:47:51 »

Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird. Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.

Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.
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Andi

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« Antwort #21 am: 22. September 2011, 21:19:46 »

Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird.

Weil das eine deiner Bürgerpflichten ist. Die Quelle dazu wurde ja genannt.

Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.

Und?

Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.

Ne, das dauert ca. 5 Minuten. Und ja, das kommt durchaus dann mal öfter vor in einem Soldatenleben.

Gruß Andi
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BulleMölders

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« Antwort #22 am: 23. September 2011, 08:48:07 »

Sicherlich, aber warum soll ich mich in Bayern anmelden, wenn ich beispielsweise direkt nach der AGA gesagt bekomme. Das der Standort geschlossen wird. Dann hab ich mich im Januar dort angemeldet und muss mich im April wieder woanders anmelden.

Das ist doch ein riesen Verwaltungsakt, vorallem wenn man sich das bei Offizieren vorstellt, die ja öfter mal die Einheit wechseln.

Was meinst du wie oft ich mich in acht Jahren Marine um gemeldet habe? Bestimmt genauso oft wie ich Jahre bei der Marine war.
Und davon mindestens drei mal nur für drei Monate, da die jeweiligen Lehrgänge nur drei Monate gingen, wir aber nicht Kommandiert sondern Versetzt wurden.

Gerade in den Standorten wo Lehrgänge statt finden schauen die entsprechenden Ämter sehr genau darauf ob sich die Lehrgangsteilnehmer dann auch entsprechend den Gesetzen Anmelden.
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miguhamburg1

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« Antwort #23 am: 23. September 2011, 10:55:54 »

Im Übrigen, Heiko: Sie beabsichtigen zu schwören, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und ...

Und nun dürfen Sie mal einen Schritt weiterdenken und sich überlegen, welche Einstellung, die Sie zu Ihren Meldepflichten haben, dazu überhaupt nicht passt...!
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Hei-Ko

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« Antwort #24 am: 23. September 2011, 10:59:29 »

Ich werde es ja auch machen, keine Frage.

Nur finde ich es generell bei Soldaten etwas unsinnig, vorallem in Fällen von BulleMölders beispielsweise und nur weil ich schwöre der BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit zu verteidigen heißt das ja nicht, dass ich alle Gesetze oder Steuern gut finden muss oder?

Tante Edit: Gerade bei Organen des Staates finde ich, sollte es andere Regelungen geben, zumindestens wenn es "Wohnungen" aus dienstlichen Gründen sind. Wenn die Wohnung oder besser gesagt die Unterkunft zum privat Vergnügen ist sehe ich das auch alles ein. Im übrigen geht es mir primär um die Steuer und nicht um die Ummeldung.
« Letzte Änderung: 23. September 2011, 11:04:46 von HeikoG. »
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wolverine

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« Antwort #25 am: 23. September 2011, 11:02:22 »

Aber befolgen sollte man sie schon ...
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Hei-Ko

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« Antwort #26 am: 23. September 2011, 11:05:05 »

Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
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miguhamburg1

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« Antwort #27 am: 23. September 2011, 11:07:33 »

Lieber HeikoG: Als Staatsbürger dürfen und sollen Sie auch in Uniform die Freiheit des Denkens behalten. Dies ist ein sehr wertvolles Gut. Ich finde auch nicht alles gut und sinnvoll, was es an Gesetzen, Verordnungen etc. gibt, mit denen wir Bürger konfrontiert sind. Dennoch habe ich sie einzuhalten, habe mir Mühe zu geben, den Überblick zu behalten, welche Bestimmungen für mich relevant sind etc.
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schlammtreiber

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« Antwort #28 am: 23. September 2011, 11:15:12 »

Nein, im Falle von Unbequemlichkeiten durch Melderecht etc fände ich bewaffneten Widerstand, Aufruhr und Rebellion legitim  8)
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BulleMölders

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« Antwort #29 am: 23. September 2011, 12:20:31 »

Nur finde ich es generell bei Soldaten etwas unsinnig, vorallem in Fällen von BulleMölders beispielsweise und nur weil ich schwöre der BRD treu zu dienen und das Recht und die Freiheit zu verteidigen heißt das ja nicht, dass ich alle Gesetze oder Steuern gut finden muss oder?
Ich fand das auch nicht toll, zumal einige Gemeinden da auch wirklich hinter her sind. Ich denke da nur an Plön, die waren ganz schnell mit Bußgeldern bei der Hand.
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