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Elternzeit beim Bund

Begonnen von kimbo, 22. September 2011, 09:50:47

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kimbo

Wunderschönen guten Morgen,

ich befinde mich in folgender Situation und brauche eure Hilfe:

Gestern habe ich meine Aufforderung zum Dienstantritt im Januar 2012 als SAZ 4 Panzergrenadier erhalten. ( endlich :D )
Meine Freundin und ich erwarten ein Kind das im April zu Welt kommt.
Habe ich nach 4 Monaten Bundeswehr schon Anspruch auf Elternzeit ? Wenn ja wie gehe ich jetzt am besten damit um, wieviel € bekomme ich dann und wie lang kann ich Elternzeit bleiben ?
Falls das nicht möglich ist wie mache ich das mit der Geburt von unserem Kind ? Erhalte ich da z. B. ein paar Tage frei oder etc. ? Kenne mich in diesem Bereich recht wenig aus und wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar.
5./112 PzGrenBtl

BulleMölders

Zitat von: kimbo am 22. September 2011, 09:50:47
wie mache ich das mit der Geburt von unserem Kind ?
Wie das gemacht wird, dass ist wohl eher Sache deiner Freundin und nicht deine. ;) Aber Spaß beiseite.

Zur Elternzeit kann ich nichts sagen zur Geburt, da gibt es meines Wissens nach einen Tag Sonderurlaub und wenn man länger zu Hause bleiben möchte, Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
Da der Geburtstermin ja nach der AGA liegt dürfte das keine Problem sein.

miguhamburg1

Das "Elternzeitgesetz" gilt auch für die Bundeswehr. Melden Sie sich nach Dienstantritt bei Ihrem Kompaniefeldwebel.