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FWD Besoldung und Kündigung

Begonnen von sulker, 12. Oktober 2011, 19:03:48

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KlausP

ZitatÜbrigens ist nicht nur der §29 WPflG relevant, sondern auch §61.

Okay, so weit habe ich dann nicht mehr gelesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

sulker

ich habe mir die ganze Konversation auf der Seite durchgelesen. Mir fehlte dabei nur der Ausgang der ganzen Geschichte... Deswegen war ich auch etwas besorgt, zurecht. Also lieber gründlichst darauf achten, dass soetwas nicht passiert.

Eigentlich wollte ich das hier im Forum gar nicht ansprechen, weil es mir ehrlich gesagt etwas unangenehm ist. Aber die Hilfsbereitschaft und der Punkt, dass ich leider bis jetzt keinen passenden Thread hier im Forum gefunden habe, veranlassen mich zu einer weiteren Frage.
Und zwar war ich schon vor 2 Jahren bei der Musterung und wollte auch zum Bund, dies sagte ich dort auch, bin aber sehr schnell T5 gemustert worden, leider wegen positiven THC-Test. Nun bin ich aber endlich seit ca. einem halben Jahr clean, also wäre ein neuer Drogentest kein Problem für mich, auch im Bund, allerdings trug ich auch leider eine Psychose davon und war in Behandlung (nach der Musterung). Nachdem ich hier im Forum gerade eine paar Threads über T5 Musterung und neu bewerben durchgelesen habe, befürchte ich mittlerweie, dass ich mich gar nicht zu bewerben brauche, da ich es sowieso nichtmal zu einer neuen Musterung schaffe. Zumindest habe ich diesen Eindruck bei den restlichen Threads darüber bekommen.
Kurz gefasst: Wie stehen die Chancen für mich als ehemaliger T5 wegen THC und Behandlung von einer Psychose? Falls das jemand einschätzen kann. Als Schulabschluss habe ich die Fachoberschulreife.

ulli76

Eine Psychose ist üblicherweise ein dauerhafter Ausschluss.
Die Gefahr ist zu groß, dass diese wieder auftritt- z.B. unter Stress, Schlafentzug etc.
(Kannst du auch in der ZDv 46/1 vom 1.9.2010 nachlesen. Müsste die Nummer 13 sein.)
Und nen halbes Jahr clean ist kein langer Zeitraum. Das ist genauer gesagt, der Mindestzeitraum für eine Sperre schon bei einmaligem Konsum.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

sulker

Selbst eine drogeninduzierte Psychose nach der Musterung? Ich mein, mir wurde auch von Anfang an von meinem Psychologen versichert, dass diese wieder zu beheben ist. Lässt sich das nicht aus der Krankenakte irgendwie löschen? Oder hat das KWEA überhaupt einsicht auf meine Krankenakte, eigentlich schon oder?

Timid

Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 21:57:38Kurz gefasst: Wie stehen die Chancen für mich als ehemaliger T5 wegen THC und Behandlung von einer Psychose?

Das THC-Thema dürfte dich auch weiterhin verfolgen, da danach mit Sicherheit im Verlauf einer Nachmusterung bzw. einer Bewerbung als FWDL gefragt würde. Damit wäre das dann auch Thema des/eines psychologischen Gesprächs - und wenn du wirklich erst ein halbes Jahr "clean" bist, dürfte das vermutlich erneut dazu führen, dass du nicht genommen wirst. Selbst wenn die Tauglichkeit festgestellt würde, passt jemand, der über einen längeren Zeitraum konsumiert hat, nicht wirklich in die Bundeswehr ... Und bei dem kurzen Zeitraum von gerade mal einem halben Jahr kann man auch nicht glaubhaft mit "Jugendsünde" argumentieren.

Zitat von: ulli76 am 12. Oktober 2011, 22:10:37Und nen halbes Jahr clean ist kein langer Zeitraum. Das ist genauer gesagt, der Mindestzeitraum für eine Sperre schon bei einmaligem Konsum.

Gab es bei längerem (auch zurückliegendem) Konsum nicht ebenfalls entsprechende Fehlziffern bis hin zur Untauglichkeit?

Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 22:17:05Oder hat das KWEA überhaupt einsicht auf meine Krankenakte

Das ist vollkommen irrelevant. Du würdest im Rahmen der Bewerbung und Nachmusterung zu solchen Dingen befragt werden, und du MUSST über sowas wahrheitsgemäß Auskunft erteilen!
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sulker

Was wäre denn ein angemessener Zeitraum, um mich neu zu bewerben?

Timid

Das kann man so pauschal sicherlich nicht sagen.

Aber ulli hat ja weiter oben schon ausgeführt, dass da so oder so das Problem besteht, dass sich an dem T5 eher nichts mehr ändern wird.

Zitat von: ulli76 am 12. Oktober 2011, 22:10:37Eine Psychose ist üblicherweise ein dauerhafter Ausschluss.
Die Gefahr ist zu groß, dass diese wieder auftritt- z.B. unter Stress, Schlafentzug etc.
(Kannst du auch in der ZDv 46/1 vom 1.9.2010 nachlesen. Müsste die Nummer 13 sein.)

Zitat von: sulker am 12. Oktober 2011, 22:17:05Selbst eine drogeninduzierte Psychose nach der Musterung? Ich mein, mir wurde auch von Anfang an von meinem Psychologen versichert, dass diese wieder zu beheben ist.

Auch Drogenmissbrauch (und wenn der "Konsum" sogar zu einer Psychose geführt hat, kann man das wohl kaum anders bezeichnen) führt übrigens zu einem dauerhaften Ausschluss ...

Langer Rede kurzer Sinn: Mit dieser Vorgeschichte dürftest du dich für jede Art von Tätigkeit bei der Bundeswehr oder als Beamter selbst disqualifiziert haben ...
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Gast 1955

Mein Sohn hat am 04.10.2011 seine AGA begonnen.
Heute wurde er entlassen :(, wegen medizinischer Gründe.
Ist Entlassung und Ausmusterung gleichzusetzen?

schlammtreiber

Nicht in jedem Fall, aber in diesem Fall.
Eine "Entlassung aus medizinischen Gründen" ist eine Ausmusterung.
Semper Communis
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F_K

Lieber Gast,

wohin zielt denn die Frage?

Es hat vermutlich eine Änderung der Tauglichkeit gegeben - hin zu einer Tauglichkeit, die für den Wehrdienst nicht ausreichend ist - allein dies wird schon umgangssprachlich als "Ausmusterung" bezeichnet.
Da die Einstellung nur sehr kurz zurückliegt, war Dein Sohn zu entlassen.

In diesem Sinne waren es zwei verschiedene Dinge (Feststellen der Tauglichkeit / med. Untersuchung mit einem Ergebnis -- als Folge eine Entlassung), die natürlich in Zusammenhang stehen.

KlausP

Kommt darauf an. In der Entlassungsverfügung sollte stehen:

"Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des 13.10.2011, weil Sie nach ärztlichem Gutachten

vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind"

Hier sollte es nach Ablauf dieser Frist nicht so besonders kompliziert sein, dass er nach erneuter ärztlicher Begutachtung wieder eingestellt werden kann, weil der Truppenarzt von einer zeitweiligen Einschränkung ausgeht, die innerhalb von ein paar Monaten auskuriert ist

oder es steht drin:

"... nicht wehrdienstfähig sind"

Dann ist das so wie eine Asmusterung, weil der Truppenarzt von einer dauernden Beeinträchtigung ausgeht. Hier kann er beantragen, dass er erneut gemustert wird, muss das aber entsprechend begründen und nach Möglichkeit mit einem entsprechenden (Fach)ärztlichen Attes belegen. Einen Anspruch auf eine erneute Musterung hat er aber nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

@Timid: Die 6 Monate sind die Mindestsprerre nach nachgewiesenem Konsum. Hängt damit zusammen, dass Psychosen, Horrortrips etc. bis zu diesem Zeitraum möglich sind (danach sind sie zwar nicht ausgeschlossen, aber zumindest ausreichend unwahrscheinlich). Das gilt erstmal für jede Art von Konsum- auch den einmaligen.

Wenn es sich wirklich nur um eine "Jugendsünde" bzw. "Porbieren" gehandelt hat, wird nach der Zeit und negativen Tests die Gradation runter gestuft. Nach mehreren Jahren muss man im Rahmen von 90/5ern mal eher mit nem Test rechnen, hat aber -abgesehen von spezielleren Verwendungen- keine Bedeutung mehr.

Jetzt hat unser sulker offenbar nicht nur einmalig probiert, sondern über einen längeren Zeitraum konsumiert und sich dadurch auch noch eine Psychose eingefangen.
Da sieht das dann doch wieder anders aus. Es ist von einem zumindest zurückliegenden Drogenmissbrauch auszugehen und da besteht 1. die Gefahr einer länger andauerden Schädigung und 2. die Gefahr eines Rückfalls.

Mal davon abgesehen ist eine Psychose nun mal ein dauernder Ausschlussgrund. (Nachzulesen in der ZDv 46/1 in der Version vom 1.9.2010)

@Gast: Vermutlich wurde er noch nicht mal medizinisch eingestellt. Also Tauglichkeitsgradänderung bei Einstellung. Dafür gibt es die Schnellentlassungen aus gesundheitlichen Gründen innerhalb der ersten 4 Wochen.
Im Gegensatz zu bereits aktiven Soldaten sind die Hürden hier nicht allzu hoch. Die Bundeswehr hat ja kein Interesse daran, jemaden einzustellen, der schon krank ist.

Es kann sein, dass es nur eine "Kleinigkeit" war, die innerhalb kurzer Zeit wieder behoben sein kann (dann würde auch nix gegen eine spätere Einstellung sprechen) oder auch was ernsthaftes, das zu dauerhafter Nichttauglichkeit führt.

Ein eingewachsener, entzündeter Zehnagel würde z.B. bei der Einstellung zur Ausmusterung führen. Kann aber kurzfristig behandelt werden und stellt dann kein Hindernis mehr dar.
Bei einem in der Einstellungsuntersuchung festgestellter Diabetes würde zur endgültigen Ausmusterung führen.

Ausgemustert ist er erstmal in beiden Fällen- er ist ja derzeit nicht wehrdiensttauglich.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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Gast 1955

Zitat von: KlausP am 13. Oktober 2011, 16:25:53
Kommt darauf an. In der Entlassungsverfügung sollte stehen:

"Hiermit entlasse ich Sie mit Ablauf des 13.10.2011, weil Sie nach ärztlichem Gutachten

vorübergehend nicht wehrdienstfähig sind"

Hier sollte es nach Ablauf dieser Frist nicht so besonders kompliziert sein, dass er nach erneuter ärztlicher Begutachtung wieder eingestellt werden kann, weil der Truppenarzt von einer zeitweiligen Einschränkung ausgeht, die innerhalb von ein paar Monaten auskuriert ist


Gast 1955

Entschuldigung ich komme hier noch nicht so ganz mit zurecht.

Wollte nur wissen welche Frist gemeint ist?

Muss man dann nicht mehr zum KWEA?

ulli76

Na, der Arzt wird einen Zeitraum festgelegt haben, für den er nicht tauglich ist- z.B. 6 Monate.
Danach muss er trotzdem nachgemustert werden, wenn er sich wieder bewerben will. Denn die Einschätzung vom Arzt ist erstmal nur ne Prognose. Kann ja auch sein, dass es zu Komplikationen kommt, oder er erkrankt an etwas ganz anderem in der Zwischenzeit.

Wenn aber "vorübergehend" drin steht, stehen die Chancen für eine positive Nachmusterung schon mal ganz gut. Man geht ja davon aus, dass das was er hat, wieder ausheilt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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