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Polizeikontrolle - Drogenfahrt / Bitte um dringende Hilfe!

Begonnen von OG82, 14. Oktober 2011, 16:11:09

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schlammtreiber

Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....

Doch, natürlich. Ist fast immer so. Frag mal jemanden, der regelmäßig mit BTMG-Prozessen zu tun hat, sei es nun ein Anwalt, Staatsanwalt, Polizist, Sozialarbeiter oder Jugendgerichtshelfer... es ist wirklich fast immer so. Praktisch niemand, der mit nachweisbaren Drogen im Körper aufgegriffen wird, war das selbst. Entweder hat ihnen jemand was ins Getränk gekippt, oder es gab harmlos aussehende Kekse zu Weihnachten, oder irgendjemand im Raum hat wohl gekifft...
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BulleMölders

Das ist genauso wie bei Steuerhinterziehern, die habe ihr Geld auch nie selber ins Ausland verschoben, das waren immer andere, zumeist die Banken.

F_K

ZitatBei einer Schutzbehauptung handelt es sich um eine falsche Aussage, welche getätigt wird, um die eigene Schuld zu verbergen und einer Strafe zu entkommen.[1] Der Begriff wird auch verwendet, um nicht direkt von einer Lüge sprechen zu müssen.[2]

Wiki

Andi

Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....

Ah ja, und die zig Opfer von Vergewaltigungen, die mittels Drogen im Getränk gefügig und wehrlos gemacht werden wollten das dann wahrscheinlich auch alle selber...
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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 17. Oktober 2011, 11:30:50
Ah ja, und die zig Opfer von Vergewaltigungen, die mittels Drogen im Getränk gefügig und wehrlos gemacht werden wollten das dann wahrscheinlich auch alle selber...

Dürfte in diesem Fall nicht vergleichbar sein, da diese dann erst mal völlig flach liegen und nicht zufällig bei einer Polizeikontrolle...  ;)
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F_K

ZitatAmphetamine

@ Andi:

Für den "Anwendungsfall Willig machen / Betäuben" eher weniger geeignet.

(... das wäre GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure))

@ Alle:

Grundsätzlich sollte man schon sicherstellen, dass man nur das zu sich nimmt, was man auch möchte.

Troubleshooter

Zitat von: ksk am 14. Oktober 2011, 17:33:40
aber mal eine andere frage, muss man denn militärkraftfahrer werden? was ist wenn man wie in meinem fall auch einsatzsani ist, nicht unbedingt als fahrer eingesetzt werden möchte, da man privat selber kein fahrzeug führt und ich auch selber sehr unsicher auto fahre?

Wie schon an anderer Stelle beschrieben, sind die Stellen als EinsSan / MKF geschlüsselt, somit gehört die Ausbildung zum Kraftfahrer zur Ausbildung für den Dienstposten. Liegt ein Hinderungsgrund, wie z.B. eine negative MPU, für diese Ausbildung vor, kann der Soldat nicht dienstpostengerecht ausgebildet werden und damit gibt es ein Einstellungshindernis.

Ähnlich gelagertes Beispiel aus eigener Erfahrung: Ein Soldat (SaZ 4) bewirbt sich (einfach ausgedrückt) auf eine SaZ 8 Stelle, die neben dem EinsSan auch MKF B/C/E geschlüsselt ist. Leider stellt sich bei der Untersuchung beim Augenarzt heraus, daß er ein Problem mit dem räumlichen Sehen hat. Dadurch kann er den FS nicht machen und obwohl er ansonsten alle Erfordernisse erfüllt, wird es nichts mit dem SaZ 8, obwohl der DV ihn gerne auf dieser Stelle gesehen hätte.

Es ist bei dieser Betrachtung irrelevant, ob der Soldat in seiner Stammeinheit tatsächlich auch als Kraftfahrer eingesetzt wird, ebenso wie persönliche Präferenzen im Hinblick auf das generelle Führen von Kraftfahrzeugen.
Don't take counsel from your fears.
- George S. Patton -

snake99

Zitat von: OG82 am 14. Oktober 2011, 16:11:09
Hallo zusammen,

mir ist folgendes am WE passiert..

Durch eine Polizeikontrolle wurde Amphetamine im Urin festgestellt Blutentnahme folgte!
Jetzt wird wohl sehr wahrscheinlich eine MPU und Bussgeld folgen, ich bin mir nicht im klaren wie diese Substanz in meinen Körper gelangt ist.
Sehr wahrscheinlich durch einen Diskothekenbesuch und einem Getränk von einem Mädchen, was ich auch der Polizei gemeldet habe!

Ich schließe mich den Vorposten mit der Beurteilung an ... sofern ihre Angaben, dass sie noch nie etwas mit BTM zu tun hatten, der Wahrheit entsprechen, helfen vielleicht alte Blutuntersuchungsbefunde (sofern vorhanden) ihres Hausarztes um ihre Unschuld zu beweisen.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Andi

Zitat von: schlammtreiber am 17. Oktober 2011, 11:57:16
Dürfte in diesem Fall nicht vergleichbar sein,

Doch, denn es geht um das Szenario, dass jemand unwissentlich und unwillentlich eine Substanz in Getränk gemischt bekommt...
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schlammtreiber

Zitat von: Andi am 17. Oktober 2011, 13:52:13
Doch, denn es geht um das Szenario, dass jemand unwissentlich und unwillentlich eine Substanz in Getränk gemischt bekommt...

Der Teil geht natürlich klar, schließlich kann man so Kindern auch ihre Medizin verabreichen  ;)
Das hier ist schon etwas fraglicher:

Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....

Erst zufällig durch die Polizei gemerkt?

Wie auch immer: selbst wenn´s stimmt, kaum einer wird´s glauben, weil die Ausrede derart abgedroschen ist, dass sie bei ebay unter "Retro-Artikel" fimiert.  ;)
Semper Communis
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F_K

#25
ZitatDoch, denn es geht um das Szenario, dass jemand unwissentlich und unwillentlich eine Substanz in Getränk gemischt bekommt...

Ja, aber wer hätte da ein Motiv? Bei GHB gibt es ein Motiv, aber bei Amphetaminen?

Insbesondere die Behauptung, "nichts" gemerkt zu haben ...

(Gerade ein "Unschuldiger" würde bei dem hohen Risiko einer Fehldosierung bei ungewollter Einnahme vermutlich selber etwas merken - und zwar vor Antritt der Fahrt - und man trinkt natürlich andauernd aus fremden Gläsern).

Ich halte nach wie vor die These "Schutzbehauptung" für am wahrscheinlichsten.

... aber die Beurteilung obliegt natürlich einem Gericht.

Edit:
@ Snake:

Zitathelfen vielleicht alte Blutuntersuchungsbefunde (sofern vorhanden) ihres Hausarztes um ihre Unschuld zu beweisen.
Kannst Du kurz erklären, was Du meinst? Bei normalen Patienten gibt es keine "B - Probe", die entsprechend gelagert wird - das Blut wird nach den Tests vernichtet - es werden nur sehr GEZIELT einzelne Blutparameter untersucht, es kann nur gefunden werden, wenn danach gesucht wird (es gibt tausende Blutparameter ...).

Ergo: Ein normales Blutbild kann nie im Nachhinein als Drogentest genutzt werden.

Andi

Zitat von: schlammtreiber am 17. Oktober 2011, 14:04:57
Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....

Erst zufällig durch die Polizei gemerkt?

Gerade bei minderer Dosierung merken die meisten Menschen nicht, wenn sie berauschende Mittel zu sich genommen haben und erst recht nicht, ob sie irgendwelche Ausfallerscheinungen oder Einschränkungen erleben - egal ob Alkohol ("klar kann ich noch fahren") oder sonstwas. Selbst wenn man jemanden mit Beruhigungsmitteln oder GHB vollpumpt heißt das noch lange nicht, dass er dann noch in der Lage ist aktiv zu bemerken, dass er/sie gerade auf einen Totalausfall zusteuert.

Gruß Andi
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F_K

@ Andi:

Meine Frage kannst Du bestimmt erahnen:

ZitatGerade bei minderer Dosierung merken die meisten Menschen nicht, wenn sie berauschende Mittel zu sich genommen haben

Quellen?

Klar, wenn die Dosierung wirklich gering ist, merkt mans nicht - die Polizei aber auch nicht.

Sobald es dann Ausfallerscheinungen gibt, so dass die Polizei einen Anfangsverdacht hat (für den Urintest), wird auch eine Schwelle erreicht, die der Probant merken sollte ...

(Quelle: Eigene Erfahrungen mit Alkohol / Nikotin - und ich rede im ersten Fall von einer Schwelle, die deutlich unterhalb der Fahruntüchtigkeit liegt.)

snake99

Zitat von: F_K am 17. Oktober 2011, 14:08:14
@ Snake:
Zitathelfen vielleicht alte Blutuntersuchungsbefunde (sofern vorhanden) ihres Hausarztes um ihre Unschuld zu beweisen.
Kannst Du kurz erklären, was Du meinst? Bei normalen Patienten gibt es keine "B - Probe", die entsprechend gelagert wird - das Blut wird nach den Tests vernichtet - es werden nur sehr GEZIELT einzelne Blutparameter untersucht, es kann nur gefunden werden, wenn danach gesucht wird (es gibt tausende Blutparameter ...).

Ergo: Ein normales Blutbild kann nie im Nachhinein als Drogentest genutzt werden.

Ich habe mal in einer TV Reportage gehört, dass regelmässiger BTM Konsum auch anhand von Blutbildern erkennbar sei, da gewisse Werte dann dauerhaft von den Normwerten leicht abweichen. Dies soll jedoch auch davon abhängig sein, was konsumiert wurde.

Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Doc schon anhand eines normalen Blutbildes erkennen können soll, wenn ein Mensch chemische Drogen wie z.B. Ecstasy und andere Amphetamine regelmässig konsumiert .... aber vielleicht kann Ulli hierzu noch mal was sagen? :)
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Andre87

Natürlich haben heutzutage die Drogendealer oder die Konsumenten so viel Geldmittel über, dass sie das Zeug einfach in fremde Getränke schmeißen ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen :P
Abgesehen hiervon selbstverständlich die Verarbreichung von GHB um Vergewaltigungen durchzuführen.
Meine Frage an den Ersteller.... Was wurden denn bei der Polizei angezeigt,  die Straftat nach § 316 StGb oder lediglich die Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG.

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