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Probezeit

Begonnen von Sabrina87, 17. Oktober 2011, 17:28:21

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Sabrina87

Guten Tag!

Zuerst zu meiner Person...ich bin 24 Jahre alt und habe vor zwei Wochen die Mannschaftstauglichkeit im ZNwG bekommen! Es fehlt noch ein ärztliches Attest...dann könnte es zum 2.1.12 los gehen.

Ich habe derzeit noch keine zivile Ausbildung.

Jetzt zu meiner Frage!

Ich habe momentan noch 2 Bewerbungen für eine zivile Ausbildung laufen...diese würden aber erst im April beginnen und ich werde auch erst nächstes Jahr bescheid bekommen!

Könnte ich zum 2.1.12 mit der AGA beginnen und falls ich einen positiven Bescheid wegen der Ausbildung bekomme nach der AGA kündigen? Dazu muss gesagt werden, dass ich nach der Ausbildung gerne zur BW möchte.Also würden die mich dann nach der Ausbildung noch nehmen, oder mir eh wegen der Kündigung absagen?

Wäre in 3 Jahren die AGA noch "frisch" genug, dass man sie nicht wiederholen müsste?

Lieben Gruß

Sabrina

BulleMölders

Das ist ja mal wieder toll, schon im Voraus die Kündigung planen.
Wie würdest du als Arbeitgeber reagieren, wenn jemand nach ein paar Monaten kündigt, mit dem man geplant hat und dann nach drei Jahren wieder ankommt.
Also ich als Arbeitgeber würde mir eine erneute Einstellung reiflich überlegen, denn wer sagt mir denn das so etwas nicht wieder passiert?

Außerdem finde ich so etwas äußerst Unkammeratschaftlich, denn du nimmst unter Umständen jemand anderem den Platz weg, der mit Freuden am 2.1. bei der Bundeswehr angefangen hätte. Aber ok, du bist noch nicht bei der Bundeswehr und da kann man in unserer Egoistischen, ich bezogenen Gesellschaft keine Kameradschaft oder vergleichbares verlangen.

KlausP

#2
Nur mal so als Verständnisfrage, die sich auf dieses Zitat der TE'in bezieht:

Zitat... Könnte ich zum 2.1.12 mit der AGA beginnen und falls ich einen positiven Bescheid wegen der Ausbildung bekomme nach der AGA kündigen? ...

Gilt denn jetzt die 6monatige "Preobezeit" für alle ungedienten Freiwilligen oder gilt sie nur für diejenigen, die eine widerrufliche Verpflichtungserklärung abgegeben haben?

Für die TE'in: falls Sie keine widerrufliche Verpflichtungserklärung abgegeben haben und die Probezeit nicht für alle gleichermassen gilt, können Sie nach den 3 Monaten AGA überhaupt nicht "kündigen", dann können Sie nur darauf hoffen, dass der Dienstherr einem Antrag Ihrerseits auf Dienstzeitverkürzung stattgibt, was er kann aber nicht muss.

Zur Frage der Kameradschaftlichkeit und zu allem Weiteren in Ihrem Posting äußere ich mich lieber nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DaddysGirl

Mir wurde gesagt, dass man als Frau entweder die Verpflichtungserklärung mit Widerruf unterschreiben kann oder eine Eignungsübung hat (lt. WDB).
Alles für DEUTSCHLAND!!!

F_K

ZitatAußerdem finde ich so etwas äußerst Unkammeratschaftlich, denn du nimmst unter Umständen jemand anderem den Platz weg, der mit Freuden am 2.1. bei der Bundeswehr angefangen hätte.

Bitte ruhig und sachlich bleiben.

Mannschafter werden gesucht - hier wird also niemanden der Platz "weggenommen".

Außerdem ist die Probezeit für genau solche Fälle gedacht - und als Mannschafter eine Ausbildungsstelle vorzuziehen erscheint äußerst sinnvoll.

BulleMölders

Eine Probezeit ist eigentlich dazu gedacht um zu Probieren ob "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" zu einander passen und nicht um Zeiten zu überbrücken in denen man nichts besseres hat.
Und ich glaube kaum, dass die Bundeswehr bei genereller Einführung der Probezeit diese Situation im Sinn hatte, sondern eher zu schauen ob man sich mehrere Jahre Dienstzeit als Soldat vorstellen kann.

Na ja, was solls auch mein KDV hat man sich ja nicht vorgestellt das er mal so massiv dazu genutzt wird sich vorm Wehrdienst zu drücken.

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