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Mit Strafanzeige zur Bundeswehr?

Begonnen von Rider87, 23. Oktober 2011, 20:20:44

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Rider87

-Hallo ihr lieben
Wollte mich noch mal bedanken für die Antworten!

Vielen Dank!

LG
Rider87

HelferinderNot

Kleiner Tipp. Rufen Sie den bearbeitenten Polizisten an und Fragen Sie nach dem Aktenzeichen. Setzen Sie sich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Verbindung und schildern Sie Ihre Situation. Sollten Sie wirklich unschuldig sein, dann ist das auch dokumentiert und die Staatsanwaltschaft wird entsprechend reagieren. Oder warten Sie bis sich die Amtsmühlen drehen. 2.Würde ich eine soziale Schlichtungstelle empfehlen, damit sowas nicht wieder passiert. z.B. Jugendamt. Das ist nämlich für das Kind nicht so toll!!!!!!!!!!!!!!!!!!! :-[


schlammtreiber

Zitat von: HelferinderNot am 25. Oktober 2011, 19:37:25
Sollten Sie wirklich unschuldig sein, dann ist das auch dokumentiert

Wer hat denn bei Aussage gegen Aussage die Unschuld dokumentiert?  :o
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AriFuSchr

ZitatWer hat denn bei Aussage gegen Aussage die Unschuld dokumentiert?

der Erzengel Michael, der stets über dir schwebt, dich leitet, geleitet, schützt und behütet.

Ganz sicher hat er auch einen Mitschnitt des ganzen Vorgangs auf dem i-pod

::)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

schlammtreiber

Zitat von: AriFuSchr am 26. Oktober 2011, 10:09:11
der Erzengel Michael, der stets über dir schwebt, dich leitet, geleitet, schützt und behütet.

Ah, Du siehst ihn also auch? Das beruhigt mich... ich dachte schon...
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Rider87

Es ist schon mal vorgekommen das die beide mich angegriffen haben und ich mich nicht gewehrt habe!
Da war es genau so wie jetzt, jedoch wurde die Anzeige falles gelassen!

Sie hat der Polizei erzählt das sie mich nicht geschlagen haben jedoch hat sie das beim Jugendamt und Familienberatung zugegeben. Mit denn Worten" Das hat er auch verdient gehabt" Gott sei Dank haben die Damen vom Jugendamt und Familienberatung alles protokolliert. Damit steht sie als Lügner da!


Und zweitens habe ich ja Wunden und Prellungen abbekommen und die beiden hatten nichts!

Wenn ich draufgeschlagen hätte bin 1,96m und wiege 100 KG dann wären die beiden jetzt nicht mehr auf der Erde!

Aber meine Sorge ist die Bundeswehr wegen der Strafanzeige!

Vom Wehrdienst ist ausgeschlossen,

    wer durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt worden ist, es sei denn, dass die Eintragung über die Verurteilung im Zentralregister getilgt ist,

    wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,

    wer einer Maßregel der Besserung und Sicherung nach den §§ 64, 66, 66a oder 66b des Strafgesetzbuches unterworfen ist, solange die Maßregel nicht erledigt ist.



StOPfr

Wegen einer Strafanzeige wird niemand ausgeschlossen; erst eine Verurteilung führt, wie ja auch von dir zitiert, zum Ausschluss. Du wirst während eines laufenden Verfahrens lediglich zurückgestellt. Das wurde hier aber bereits mehrfach deutlich gemacht.   
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Rider87

Meinen sie dass ich trotzdem zur Musterung und zum Nachwuchsgewinnungszentrum eingeladen werde?

KlausP

#23
Da ist doch von Beginn an schon die Rede, z.B hier:

Zitat von: ulli76 am 23. Oktober 2011, 20:24:16
Ganz einfach: Keine Einstellung bei laufendem Verfahren. Musterung sollte kein Problem darstellen, ob du zumindest zum ZNwG eingeladen wirst, wird sich zeigen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rider87

Sie haben Recht ich entspanne mich einfach und was kommt das kommt!

Danke für alle die etwas dazu geschrieben haben!

Rider87

Hallo ihr lieben,

Ich war jetzt beim Kreiswehrersatzamt und habe meine Frage gestellt bezüglich der Strafanzeige und die Antwort war!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



Es ist kein Problem solange man nicht vorbestraft ist.

Strafanzeige kann jeder bekommen so die Antwort ich werde nicht benachteiligt.

Vielen Dank an alle die mir versucht haben zu helfen und Ratschläge die ich bekommen habe!

Ein Stein ist mir vom Herzen gefallen.

LG
Rider87

schlammtreiber

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Rider87

Die Antwort ist wie schon geschrieben :

" Es ist kein Problem solange man nicht vorbestraft ist.

Strafanzeige kann jeder bekommen so die Antwort ich werde nicht benachteiligt."


LG

Aliki

Ich habe hier noch eine Frage dazu:

Ein Kumpel von mir überlegt sich als FA zu bewerben, doch es liegt gegen seine Familie und ihn eine zivilrechtliche Klage wegen Räumung vor.
Wird man bei zivilrechtlicher Klage, keinem Strafverfahren, auch zurückgestellt?

schlammtreiber

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